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Anzeige eines Gartenbrunnens
Entgegennahme der Anzeige eines Gartenbrunnens
Gartenbrunnen
Wenn Sie über einen Gartenbrunnen Grundwasser zur Bewässerung Ihres Gartens fördern möchten, so sind hierbei die folgenden Hinweise und Anforderungen zu beachten:
Erlaubnis
Die Förderung von Grundwasser über einen Gartenbrunnen ist gemäß § 46 Wasserhaushaltsgesetz erlaubnisfrei, da aufgrund der in der Regel geringen Fördermengen kein relevanter Einfluss auf das Grundwasser bzw. die Grundwasserstände zu erwarten ist.
Das über Gartenbrunnen geförderte Grundwasser muss für den Eigenbedarf bestimmt sein. Dies ist der Fall für:
In einigen Bereichen des Stadtgebietes ist die Förderung von Grundwasser über Gartenbrunnen mit Auflagen verbunden, eingeschränkt oder ganz untersagt. Das sind beispielsweise Allgemeinverfügungen zur Untersagung der Grundwassernutzung aufgrund von Grundwasserverunreinigungen:
PFT-Grundwasserverunreinigungen in Düsseldorf
oder spezielle Regelungen in Wasserschutzzonen, aufgrund derer ein Gartenbrunnen einer Genehmigung bedarf.
Ob Ihr Grundstück im Bereich einer Wasserschutzzone liegt, können Sie über die folgende Adressliste überprüfen:
Liste mit Düsseldorfer Straßen innerhalb von Wasserschutzzonen (PDF-Datei 1,7 MB)
Es wird empfohlen, vorab eine kostenfreie Anfrage schriftlich oder per E-Mail (gartenbrunnen@duesseldorf.de) an die Untere Umweltschutzbehörde zu stellen, wenn Sie einen Gartenbrunnen planen. Bitte geben Sie dazu in jedem Fall die genaue Adresse des Grundstücks an, auf dem der Gartenbrunnen errichtet werden soll.
Nach der Prüfung erhalten Sie eine Antwort mit Informationen, ob und unter welchen Anforderungen die Errichtung eines Gartenbrunnens möglich ist.
Gartenbrunnen
Wenn Sie über einen Gartenbrunnen Grundwasser zur Bewässerung Ihres Gartens fördern möchten, so sind hierbei die folgenden Hinweise und Anforderungen zu beachten:
Erlaubnis
Die Förderung von Grundwasser über einen Gartenbrunnen ist gemäß § 46 Wasserhaushaltsgesetz erlaubnisfrei, da aufgrund der in der Regel geringen Fördermengen kein relevanter Einfluss auf das Grundwasser bzw. die Grundwasserstände zu erwarten ist.
Das über Gartenbrunnen geförderte Grundwasser muss für den Eigenbedarf bestimmt sein. Dies ist der Fall für:
- die Bewässerung von Garten- und Grünflächen des eigenen Haushalts (Einfamilienhaus)
- einen landwirtschaftlichen Hofbetrieb, wenn ein räumlicher Zusammenhang mit der Wohnstätte besteht (Versorgung des Hofes)
- Bewässerung von Garten- oder Grünflächen für mehrere Haushalte (z.B. ein Mehrfamilienhaus oder mehrere Einfamilienhäuser im Umfeld)
- Bewässerung von Feldern von landwirtschaftlichen Betrieben
- Bewässerung von Garten- oder Grünflächen eines Betriebes oder einer öffentlichen Einrichtung
- nicht zum Befüllen von Swimmingpools oder Planschbecken und
- nicht als Trinkwasser, zum Spülen oder Waschen genutzt werden,
In einigen Bereichen des Stadtgebietes ist die Förderung von Grundwasser über Gartenbrunnen mit Auflagen verbunden, eingeschränkt oder ganz untersagt. Das sind beispielsweise Allgemeinverfügungen zur Untersagung der Grundwassernutzung aufgrund von Grundwasserverunreinigungen:
PFT-Grundwasserverunreinigungen in Düsseldorf
oder spezielle Regelungen in Wasserschutzzonen, aufgrund derer ein Gartenbrunnen einer Genehmigung bedarf.
Ob Ihr Grundstück im Bereich einer Wasserschutzzone liegt, können Sie über die folgende Adressliste überprüfen:
Liste mit Düsseldorfer Straßen innerhalb von Wasserschutzzonen (PDF-Datei 1,7 MB)
Es wird empfohlen, vorab eine kostenfreie Anfrage schriftlich oder per E-Mail (gartenbrunnen@duesseldorf.de) an die Untere Umweltschutzbehörde zu stellen, wenn Sie einen Gartenbrunnen planen. Bitte geben Sie dazu in jedem Fall die genaue Adresse des Grundstücks an, auf dem der Gartenbrunnen errichtet werden soll.
Nach der Prüfung erhalten Sie eine Antwort mit Informationen, ob und unter welchen Anforderungen die Errichtung eines Gartenbrunnens möglich ist.
Ihr Weg zur Antragstellung
Gebühren
Die Entgegennahme einer Anzeige ist gebührenfrei.
- Genehmigung nach Wasserschutzgebietsverordnung: 100 €
- Erlaubnis nach Wasserhaushaltsgesetz: 200 €
Die Genehmigung oder Erlaubnis enthält einen Gebührenbescheid.
Befreiung
Nein
Ermäßigung
Nein
Suche
Suche ...
Zuständige Abteilung
Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Brinckmannstraße 7,
40225 Düsseldorf
E-Mail: umweltamt@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29031
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Gartenbrunnen E-Mail: gartenbrunnen@duesseldorf.de Tel.: 0211 89-91 Fax: 0211 89-29673
Weiterführende Informationen
- Wenn die für einen Gartenbrunnen benötigte Bohrung größer als 120 mm (12 cm) ist, muss vor der Bohrung die Kampfmittelfreiheit nachgewiesen werden. Hierzu müssen Sie einen Antrag auf Luftbildauswertung bei der Feuerwehr Düsseldorf stellen: feuerwehr.kampfmittel@duesseldorf.de.
- Informationen zum Thema Kampfmittelfreiheit finden Sie auf der Seite der Feuerwehr Düsseldorf: Kampfmittelbeseitigung sowie in einem Merkblatt der Bezirksregierung Düsseldorf unter dem folgenden Link: Merkblatt für Baugrundeingriffe
Anzeige eines Gartenbrunnens Brunnen, Garten, Wasser, Pumpe Entgegennahme der Anzeige eines Gartenbrunnens
Gartenbrunnen
Wenn Sie über einen Gartenbrunnen Grundwasser zur Bewässerung Ihres Gartens fördern möchten, so sind hierbei die folgenden Hinweise und Anforderungen zu beachten:
Erlaubnis
Die Förderung von Grundwasser über einen Gartenbrunnen ist gemäß § 46 Wasserhaushaltsgesetz erlaubnisfrei, da aufgrund der in der Regel geringen Fördermengen kein relevanter Einfluss auf das Grundwasser bzw. die Grundwasserstände zu erwarten ist.
Das über Gartenbrunnen geförderte Grundwasser muss für den Eigenbedarf bestimmt sein. Dies ist der Fall für:
In einigen Bereichen des Stadtgebietes ist die Förderung von Grundwasser über Gartenbrunnen mit Auflagen verbunden, eingeschränkt oder ganz untersagt. Das sind beispielsweise Allgemeinverfügungen zur Untersagung der Grundwassernutzung aufgrund von Grundwasserverunreinigungen:
PFT-Grundwasserverunreinigungen in Düsseldorf
oder spezielle Regelungen in Wasserschutzzonen, aufgrund derer ein Gartenbrunnen einer Genehmigung bedarf.
Ob Ihr Grundstück im Bereich einer Wasserschutzzone liegt, können Sie über die folgende Adressliste überprüfen:
Liste mit Düsseldorfer Straßen innerhalb von Wasserschutzzonen (PDF-Datei 1,7 MB)
Es wird empfohlen, vorab eine kostenfreie Anfrage schriftlich oder per E-Mail (gartenbrunnen@duesseldorf.de) an die Untere Umweltschutzbehörde zu stellen, wenn Sie einen Gartenbrunnen planen. Bitte geben Sie dazu in jedem Fall die genaue Adresse des Grundstücks an, auf dem der Gartenbrunnen errichtet werden soll.
Nach der Prüfung erhalten Sie eine Antwort mit Informationen, ob und unter welchen Anforderungen die Errichtung eines Gartenbrunnens möglich ist.
Gartenbrunnen
Wenn Sie über einen Gartenbrunnen Grundwasser zur Bewässerung Ihres Gartens fördern möchten, so sind hierbei die folgenden Hinweise und Anforderungen zu beachten:
Erlaubnis
Die Förderung von Grundwasser über einen Gartenbrunnen ist gemäß § 46 Wasserhaushaltsgesetz erlaubnisfrei, da aufgrund der in der Regel geringen Fördermengen kein relevanter Einfluss auf das Grundwasser bzw. die Grundwasserstände zu erwarten ist.
Das über Gartenbrunnen geförderte Grundwasser muss für den Eigenbedarf bestimmt sein. Dies ist der Fall für:
- die Bewässerung von Garten- und Grünflächen des eigenen Haushalts (Einfamilienhaus)
- einen landwirtschaftlichen Hofbetrieb, wenn ein räumlicher Zusammenhang mit der Wohnstätte besteht (Versorgung des Hofes)
- Bewässerung von Garten- oder Grünflächen für mehrere Haushalte (z.B. ein Mehrfamilienhaus oder mehrere Einfamilienhäuser im Umfeld)
- Bewässerung von Feldern von landwirtschaftlichen Betrieben
- Bewässerung von Garten- oder Grünflächen eines Betriebes oder einer öffentlichen Einrichtung
- nicht zum Befüllen von Swimmingpools oder Planschbecken und
- nicht als Trinkwasser, zum Spülen oder Waschen genutzt werden,
In einigen Bereichen des Stadtgebietes ist die Förderung von Grundwasser über Gartenbrunnen mit Auflagen verbunden, eingeschränkt oder ganz untersagt. Das sind beispielsweise Allgemeinverfügungen zur Untersagung der Grundwassernutzung aufgrund von Grundwasserverunreinigungen:
PFT-Grundwasserverunreinigungen in Düsseldorf
oder spezielle Regelungen in Wasserschutzzonen, aufgrund derer ein Gartenbrunnen einer Genehmigung bedarf.
Ob Ihr Grundstück im Bereich einer Wasserschutzzone liegt, können Sie über die folgende Adressliste überprüfen:
Liste mit Düsseldorfer Straßen innerhalb von Wasserschutzzonen (PDF-Datei 1,7 MB)
Es wird empfohlen, vorab eine kostenfreie Anfrage schriftlich oder per E-Mail (gartenbrunnen@duesseldorf.de) an die Untere Umweltschutzbehörde zu stellen, wenn Sie einen Gartenbrunnen planen. Bitte geben Sie dazu in jedem Fall die genaue Adresse des Grundstücks an, auf dem der Gartenbrunnen errichtet werden soll.
Nach der Prüfung erhalten Sie eine Antwort mit Informationen, ob und unter welchen Anforderungen die Errichtung eines Gartenbrunnens möglich ist.
- Wenn die für einen Gartenbrunnen benötigte Bohrung größer als 120 mm (12 cm) ist, muss vor der Bohrung die Kampfmittelfreiheit nachgewiesen werden. Hierzu müssen Sie einen Antrag auf Luftbildauswertung bei der Feuerwehr Düsseldorf stellen: feuerwehr.kampfmittel@duesseldorf.de.
- Informationen zum Thema Kampfmittelfreiheit finden Sie auf der Seite der Feuerwehr Düsseldorf: Kampfmittelbeseitigung sowie in einem Merkblatt der Bezirksregierung Düsseldorf unter dem folgenden Link: Merkblatt für Baugrundeingriffe
Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
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Informationen zur Zugänglichkeit
001 Brinckmannstraße 7 40225 Düsseldorf
0211 89-91
0211 89-29031
umweltamt@duesseldorf.de
Sachbearbeitung Gartenbrunnen
0211 89-91
0211 89-29673
gartenbrunnen@duesseldorf.de
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