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Anzeige eines Gartenbrunnens

Entgegennahme der Anzeige eines Gartenbrunnens

Gartenbrunnen

Wenn Sie über einen Gartenbrunnen Grundwasser zur Bewässerung Ihres Gartens fördern möchten, so sind hierbei die folgenden Hinweise und Anforderungen zu beachten:

Erlaubnis

Die Förderung von Grundwasser über einen Gartenbrunnen ist gemäß § 46 Wasserhaushaltsgesetz erlaubnisfrei, da aufgrund der in der Regel geringen Fördermengen kein relevanter Einfluss auf das Grundwasser bzw. die Grundwasserstände zu erwarten ist.
Das über Gartenbrunnen geförderte Grundwasser muss für den Eigenbedarf bestimmt sein. Dies ist der Fall für:
  • die Bewässerung von Garten- und Grünflächen des eigenen Haushalts (Einfamilienhaus)
  • einen landwirtschaftlichen Hofbetrieb, wenn ein räumlicher Zusammenhang mit der Wohnstätte besteht (Versorgung des Hofes)
Für die folgenden Fälle ist für die Förderung von Grundwasser über einen Gartenbrunnen eine Wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz erforderlich:

  • Bewässerung von Garten- oder Grünflächen für mehrere Haushalte (z.B. ein Mehrfamilienhaus oder mehrere Einfamilienhäuser im Umfeld)
  • Bewässerung von Feldern von landwirtschaftlichen Betrieben
  • Bewässerung von Garten- oder Grünflächen eines Betriebes oder einer öffentlichen Einrichtung
Das über einen Gartenbrunnen geförderte Grundwasser darf grundsätzlich
  • nicht zum Befüllen von Swimmingpools oder Planschbecken und
  • nicht als Trinkwasser, zum Spülen oder Waschen genutzt werden,
da Grundwasser ggf. nicht den hygienischen Anforderungen von Leitungswasser entspricht und auch nicht der ständigen Kontrolle und Überwachung unterliegt.

In einigen Bereichen des Stadtgebietes ist die Förderung von Grundwasser über Gartenbrunnen mit Auflagen verbunden, eingeschränkt oder ganz untersagt. Das sind beispielsweise Allgemeinverfügungen zur Untersagung der Grundwassernutzung aufgrund von Grundwasserverunreinigungen:

PFT-Grundwasserverunreinigungen in Düsseldorf

oder spezielle Regelungen in Wasserschutzzonen, aufgrund derer ein Gartenbrunnen einer Genehmigung bedarf.

Ob Ihr Grundstück im Bereich einer Wasserschutzzone liegt, können Sie über die folgende Adressliste überprüfen:

Liste mit Düsseldorfer Straßen innerhalb von Wasserschutzzonen (PDF-Datei 1,7 MB)

Es wird empfohlen, vorab eine kostenfreie Anfrage schriftlich oder per E-Mail (gartenbrunnen@duesseldorf.de) an die Untere Umweltschutzbehörde zu stellen, wenn Sie einen Gartenbrunnen planen. Bitte geben Sie dazu in jedem Fall die genaue Adresse des Grundstücks an, auf dem der Gartenbrunnen errichtet werden soll.

Nach der Prüfung erhalten Sie eine Antwort mit Informationen, ob und unter welchen Anforderungen die Errichtung eines Gartenbrunnens möglich ist.

Ihr Weg zur Antragstellung


Gebühren

Die Entgegennahme einer Anzeige ist gebührenfrei.

  • Genehmigung nach Wasserschutzgebietsverordnung: 100 €
  • Erlaubnis nach Wasserhaushaltsgesetz: 200 €

Die Genehmigung oder Erlaubnis enthält einen Gebührenbescheid.

Befreiung

Nein

Ermäßigung

Nein




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Zuständige Abteilung


Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Brinckmannstraße 7,
40225 Düsseldorf

E-Mail: umweltamt@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29031

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Gartenbrunnen
gartenbrunnen@duesseldorf.de
Tel.: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29673

Weiterführende Informationen

  • Wenn die für einen Gartenbrunnen benötigte Bohrung größer als 120 mm (12 cm) ist, muss vor der Bohrung die Kampfmittelfreiheit nachgewiesen werden. Hierzu müssen Sie einen Antrag auf Luftbildauswertung bei der Feuerwehr Düsseldorf stellen: feuerwehr.kampfmittel@duesseldorf.de.
  • Informationen zum Thema Kampfmittelfreiheit finden Sie auf der Seite der Feuerwehr Düsseldorf: Kampfmittelbeseitigung sowie in einem Merkblatt der Bezirksregierung Düsseldorf unter dem folgenden Link: Merkblatt für Baugrundeingriffe

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