Versicherungswechsel bei einem Fahrzeug
Sie haben die Versicherungsgesellschaft gewechselt, bei der Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Diese Veränderung muss der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden.
Dieses geschieht jetzt elektronisch. Bitten Sie Ihre Versicherung, den Versicherungswechsel der Zulassungsbehörde durch Vorlage einer "Versicherungsbestätigung zur Übermittlung" mitzuteilen.
Ihre Versicherung übersendet uns dann per Datenaustausch die neuen Versicherungsdaten
Bearbeitungszeitraum:
sofort nach Eingang
Ihr Weg zur Antragstellung
Gebühren
Die Annahme und Verarbeitung von Versicherungswechseln ist kostenlos.
Benötigte Unterlagen
Durch die elektronische Übermittlung ist keine Vorsprache bei der Zulassungsbehörde erforderlich.
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