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Versicherungswechsel bei einem Fahrzeug

Sie haben die Versicherungsgesellschaft gewechselt, bei der Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Diese Veränderung muss der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden.

Dieses geschieht jetzt elektronisch. Bitten Sie Ihre Versicherung, den Versicherungswechsel der Zulassungsbehörde durch Vorlage einer "Versicherungsbestätigung zur Übermittlung" mitzuteilen.

Ihre Versicherung übersendet uns dann per Datenaustausch die neuen Versicherungsdaten

Bearbeitungszeitraum:

sofort nach Eingang

Ihr Weg zur Antragstellung


Gebühren

Die Annahme und Verarbeitung von Versicherungswechseln ist kostenlos.


Benötigte Unterlagen

Durch die elektronische Übermittlung ist keine Vorsprache bei der Zulassungsbehörde erforderlich.    



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Zuständige Abteilung


Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf

Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187

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