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Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug beispielsweise über den Winter vorübergehend stillgelegt haben, so können Sie die Wiederzulassung auf dieselbe Fahrzeughalterin beziehungsweise denselben Fahrzeughalter nach einer Außerbetriebsetzung beantragen.
Bearbeitungszeitraum:
sofort
Formulare:
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Die Zulassung ist nur für in Düsseldorf mit Hauptwohnsitz gemeldete Personen, Handelsunternehmen oder für Firmen möglich.
Gebühren
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Aufstellung der am häufigsten nachgefragten Grundgebühren handelt. Änderungen an den Beträgen können sich durch weitere Leistungen ergeben, zum Beispiel bei Übersendung von Zulassungsdokumenten mit der Post etwa bei einem finanzierten Fahrzeug, Übernahme des Wunschkennzeichen auf ein neues Fahrzeug, Verlusterklärung oder bei zusätzlichem, erhöhten Verwaltungsaufwand. Außerdem entstehen weitere Kosten, wenn neue Kennzeichen gekauft werden müssen.
Alle Angaben ohne Gewähr - Es handelt sich hier um keine abschließende Aufzählung!
- Die Gebühr beträgt 24,80 Euro.
An diesem Standort ist ausschließlich bargeldlose Zahlung möglich (z.B. per Giro-Karte, Kreditkarte, googlepay, applepay).
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- Abmeldebestätigung, Zulassungsbescheinigung Teil I oder entwerteten Fahrzeugschein
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- SEPA-Lastschriftmandat (Angabe Ihrer Bankverbindung (IBAN und BIC) für die Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer)
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
- Kennzeichenschilder (sofern vorhanden und die Erkennungsnummer für die Wiederzulassung reserviert wurde)
- Bei Firmen: Bescheinigung der Gewerbemeldestelle (Ordnungsamt) und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten
- Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
- Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer, Mietvertrag und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten
- Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
- Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und Personalausweis bei der Erziehungsberechtigten.
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich. Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung E-Mail: zulassungsstelle@duesseldorf.de Tel.: 0211 8990144 Fax: 0211 8929107
Weiterführende Informationen
Wenn Sie Ihr Fahrzeug beispielsweise über den Winter vorübergehend stillgelegt haben, so können Sie die Wiederzulassung auf dieselbe Fahrzeughalterin beziehungsweise denselben Fahrzeughalter nach einer Außerbetriebsetzung beantragen.
Bearbeitungszeitraum:
sofort
Formulare:
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- Abmeldebestätigung, Zulassungsbescheinigung Teil I oder entwerteten Fahrzeugschein
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- SEPA-Lastschriftmandat (Angabe Ihrer Bankverbindung (IBAN und BIC) für die Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer)
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
- Kennzeichenschilder (sofern vorhanden und die Erkennungsnummer für die Wiederzulassung reserviert wurde)
- Bei Firmen: Bescheinigung der Gewerbemeldestelle (Ordnungsamt) und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten
- Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
- Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer, Mietvertrag und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten
- Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
- Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und Personalausweis bei der Erziehungsberechtigten.
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich. Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Die Zulassung ist nur für in Düsseldorf mit Hauptwohnsitz gemeldete Personen, Handelsunternehmen oder für Firmen möglich.
https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/244/showWeitere Informationen
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