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Mahnung und Vollstreckung
Ihr Weg zur Antragstellung
Benötigte Unterlagen
Sie halten die städtische Forderung für berechtigt?
Dann überweisen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Mahn- oder Vollstreckungsbescheides den Forderungsbetrag (einschließlich der Zinsen und Kosten) auf das angegebene städtische Konto unter Angaben des Geschäftszeichens der Stadt Düsseldorf. Diese Angaben können Sie aus dem Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid entnehmen. Gerne können Sie auch telefonisch bei dem jeweiligen Sachbearbeiter/bei der jeweiligen Sachbearbeiterin des Amtes für Recht, Vergabe und Versicherungen nachfragen. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der vorangegangenen Korrespondenz.
Sollten Sie den Betrag nicht in einer Summe zahlen können, setzen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheides mit dem zuständigen Sachbearbeiter/ mit der zuständigen Sachbearbeiterin des Amtes für Recht, Vergabe und Versicherungen telefonisch oder schriftlich wegen einer eventuellen Ratenzahlung in Verbindung.
Sie halten die städtische Forderung für unberechtigt?
Dann können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheids beim erlassenden Gericht Widerspruch oder Einspruch einlegen.
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Zuständige Abteilung
Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
Rathausufer 8,
40213 Düsseldorf
E-Mail: rechtsamt@duesseldorf.de
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