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Digitale Antragstellung auf Förderung und Einreichen von Verwendungsnachweisen

Digitale Antragsstellung für Zuschüsse aus dem Kulturetat und Einreichen von Verwendungsnachweisen.

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Bitte prüfen Sie die Förderkriterien der unterschiedlichen Sparten.


Gebühren

keine


Benötigte Unterlagen

Für die Antragsstellung:

  • Verpflichtend: Kosten- und Finanzierungsplan, Kurzbiografien der*des Antragstellenden und beteiligter Künstler*innen
  • Bei juristischen Personen: Nachweis der Rechtsform der antragstellenden Organisation
  • Falls vorhanden: Nachweise zu Kooperationen und/oder Spielstätten, Presseartikel und ergänzende Dokumente
Für den Verwendungsnachweis:
  • Verpflichtend: Finanzplan, Belegliste
  • Optional: Ergänzende Materialien, wie Presseberichte, etc.

Bitte verwenden Sie die vorgegebenen Muster des Kosten- und Finanzierungsplan und der Belegliste.

Die Muster finden Sie unter folgendem Link: https://www.duesseldorf.de/kulturamt/foerderung/dokumente-und-download.html


Fristen

Antragsfristen variieren je nach Kunstsparte:

  • Bildende Kunst: jährlich zum 01. Dezember
  • Musik: jährlich zum 31. Oktober
  • Literatur: jährlich zum 01. Dezember
  • Darstellende Kunst: jährlich zum 01. April und 01. September
  • Kulturelle Bildung: 1. Oktober für das folgende Kalenderjahr und 1. März für das verbleibende Kalenderjahr




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Zuständige Abteilung


Kulturamt
Zollhof 13,
40221 Düsseldorf

E-Mail: kulturamt@duesseldorf.de
Telefon: 0211 8996100
Fax: 0211 8929043

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