BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Digitale Antragstellung auf Förderung und Einreichen von Verwendungsnachweisen
Digitale Antragsstellung für Zuschüsse aus dem Kulturetat und Einreichen von Verwendungsnachweisen.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Bitte prüfen Sie die Förderkriterien der unterschiedlichen Sparten.
Gebühren
keine
Benötigte Unterlagen
Für die Antragsstellung:
- Verpflichtend: Kosten- und Finanzierungsplan, Kurzbiografien der*des Antragstellenden und beteiligter Künstler*innen
- Bei juristischen Personen: Nachweis der Rechtsform der antragstellenden Organisation
- Falls vorhanden: Nachweise zu Kooperationen und/oder Spielstätten, Presseartikel und ergänzende Dokumente
- Verpflichtend: Finanzplan, Belegliste
- Optional: Ergänzende Materialien, wie Presseberichte, etc.
Die Muster finden Sie unter folgendem Link: https://www.duesseldorf.de/kulturamt/foerderung/dokumente-und-download.html
Fristen
Antragsfristen variieren je nach Kunstsparte:
- Bildende Kunst: jährlich zum 01. Dezember
- Musik: jährlich zum 31. Oktober
- Literatur: jährlich zum 01. Dezember
- Darstellende Kunst: jährlich zum 01. April und 01. September
- Kulturelle Bildung: 1. Oktober für das folgende Kalenderjahr und 1. März für das verbleibende Kalenderjahr
Suche
Suche ...
Zuständige Abteilung
Kulturamt
Zollhof 13,
40221 Düsseldorf
E-Mail: kulturamt@duesseldorf.de
Telefon: 0211 8996100
Fax: 0211 8929043
Weiterführende Informationen
Digitale Antragstellung auf Förderung und Einreichen von Verwendungsnachweisen Antrag, Verwendungsnachweis, Kulturförderung, Projektförderung, Bildende Kunst,Darstellende Kunst, Konzeptförderung,Tanz und Theater, Einzelproduktion, Impulsförderung, Amateurgruppe, Musik, Kirchenmusik, Literatur, Kulturelle Bildung, Antragsfrist, Förderung beantragen, Kulturetat, Atelierumbaukostenförderung, Arbeitsstipendium Digitale Antragsstellung für Zuschüsse aus dem Kulturetat und Einreichen von Verwendungsnachweisen. Für die Antragsstellung:
- Verpflichtend: Kosten- und Finanzierungsplan, Kurzbiografien der*des Antragstellenden und beteiligter Künstler*innen
- Bei juristischen Personen: Nachweis der Rechtsform der antragstellenden Organisation
- Falls vorhanden: Nachweise zu Kooperationen und/oder Spielstätten, Presseartikel und ergänzende Dokumente
- Verpflichtend: Finanzplan, Belegliste
- Optional: Ergänzende Materialien, wie Presseberichte, etc.
Die Muster finden Sie unter folgendem Link: https://www.duesseldorf.de/kulturamt/foerderung/dokumente-und-download.html
Bitte prüfen Sie die Förderkriterien der unterschiedlichen Sparten. Antragsfristen variieren je nach Kunstsparte:- Bildende Kunst: jährlich zum 01. Dezember
- Musik: jährlich zum 31. Oktober
- Literatur: jährlich zum 01. Dezember
- Darstellende Kunst: jährlich zum 01. April und 01. September
- Kulturelle Bildung: 1. Oktober für das folgende Kalenderjahr und 1. März für das verbleibende Kalenderjahr
Kulturamt
weitere Informationen
Kartenansicht
Fahrplanauskunft
Informationen zur Zugänglichkeit
001 Zollhof 13 40221 Düsseldorf
0211 8996100
0211 8929043
kulturamt@duesseldorf.de
Feedback Formular
Feedback
Wie finden Sie unser neues Angebot?
Geben Sie uns hierzu bitte ein Feedback.