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Reisepass

Für Reisen ins Ausland wird grundsätzlich ein Reisepass benötigt. Speziell mit dem deutschen Reisepass können Sie in über 170 Staaten visafrei einreisen. Für den vorläufigen Reisepass gelten möglicherweise abweichende Einreisebestimmungen.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt Ihrer Reise über die Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes. Das Auswärtige Amt hält die dafür notwendigen Reise- und Sicherheitshinweise für Sie bereit. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine rechtsverbindliche Beratung zu den jeweils geltenden Einreisebestimmungen in den Bürgerbüros nicht erfolgen kann.

Antragstellung

Da der Reisepass in erster Linie ein Identitätsdokument ist, kann die Antragstellung nur persönlich erfolgen (auch Kleinkinder müssen bei der Antragstellung anwesend sein).

Kinder oder Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind, müssen bei der Antragstellung von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Im Regelfall üben beide Elternteile die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Reisepassantrag unterschreiben. Ist ein Elternteil verhindert, kann die Antragstellung auch durch den anderen Elternteil erfolgen. In diesem Fall wird jedoch das schriftliche Einverständnis des verhinderten Elternteils, sowie dessen Ausweis, benötigt. In Zweifelsfällen muss die Sorgeberechtigung gesondert nachgewiesen werden.

In Pässe für Minderjährige können auf Antrag die Familiennamen der sorgeberechtigten Elternteile eingetragen werden, wenn sich der Familienname der minderjährigen Person vom Familienname mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils unterscheidet. Die Antragstellung kann nur von beiden Elternteilen gemeinsam erfolgen. Eingetragen werden stets alle sorgeberechtigten Personen. Ist ein sorgeberechtigter Elternteil mit der Eintragung nicht einverstanden, kann kein Eintrag der Familiennamen erfolgen. Das schriftliche Einverständnis des bei der Antragstellung abwesenden Elternteils kann mittels Vollmacht nachgewiesen werden. Leben sorgeberechtigte Eltern dauerhaft getrennt, darf nur der Elternteil den Reisepass beantragen, bei dem das Kind mit Hauptwohnung gemeldet ist. Eine Zustimmung des anderen Elternteils ist in der Regel nicht erforderlich. In Zweifelsfällen sind weitere Nachweise vorzulegen.

Wenn das alleinige Sorgerecht nachgewiesen ist (und das Kind einen von der allein sorgeberechtigten Person abweichenden Familiennamen führt), wird nur der Familienname dieser einen sorgeberechtigten Person eingetragen.

Die Abgabe und anschließende Speicherung von Fingerabdrücken im Chip des Reisepasses, ist ab Vollendung des 6. Lebensjahres zwingend erforderlich.

Format, Expressverfahren und vorläufiger Reisepass

Die Ausstellung des Reisepasses erfolgt regelmäßig im Standard-Format mit 32 Seiten. Auf Wunsch und gegen einen Gebührenzuschlag kann auch ein Format mit 48 Seiten gewählt werden (z.B. für Geschäfts- oder Vielreisende).

Steht der Reiseantritt kurz bevor, kann gegen einen Gebührenzuschlag ein Reisepass im Expressverfahren beantragt werden. Sollte auch der Reisepass im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig sein, kann Ihnen vor Ort im Bürgerbüro ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Geeignete Nachweise über die besondere Dringlichkeit, wie z.B. Flugtickets  oder andere Reiseunterlagen, sind auf Nachfrage vorzuweisen.

Lichtbild

Für die Beantragung von Ausweisdokumenten wird ein aktuelles biometrisches Lichtbild benötigt.
Ein biometrisches Lichtbild zeigt die Gesichtszüge einer Person von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende (Frontalaufnahme). Kopfbedeckungen sind grundsätzlich nicht zugelassen.
Ausnahmen vom Gebot der fehlenden Kopfbedeckung, Lichtbildabweichungen bei Kindern/Kleinkindern oder die konkreten biometrischen Anforderungen können der Fotomustertafel  der Bundesdruckerei Berlin entnommen werden.

Die Anwendung der biometrischen Personenfeststellung z.B. bei einem Grenzübertritt, erfordert qualitativ hochwertige Lichtbilder. Ein aktuelles Lichtbild soll über die mehrjährige Gültigkeit des Ausweises eine bestmögliche Personenidentifikation gewährleisten. Daher soll das Lichtbild die Person zum Zeitpunkt der Antragstellung 1:1, d.h. gegenwartsbezogen abbilden. Ein deutscher Ausweis wird kraft Gesetzes auch vor Ablauf der Gültigkeit ungültig, wenn die eindeutige Personenidentifikation nicht mehr gewährleistet ist. In diesem Fall kann der Ausweis sogar von den zur Identitätsfeststellung berechtigten Behörden sichergestellt bzw. eingezogen werden.

Namensänderung durch anstehende Eheschließung

Ändert sich durch eine anstehende Eheschließung zukünftig der Familienname, kann schon vorab ein neuer Reisepass mit dem künftig geltenden Namen beantragt werden, wenn sofort nach der Eheschließung eine Reise angetreten wird. Bei der Antragstellung, die frühestens 8 Wochen vor dem Termin beim Standesamt erfolgen kann, ist die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot) vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung ergibt. Die Aushändigung des fertigen Reisepasses kann erst nach vollzogener Eheschließung erfolgen.

Gültigkeiten

  • Antragstellung bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres – 6 Jahre
  • Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres – 10 Jahre
  • vorläufiger Reisepass – 1 Jahr

Bearbeitungszeitraum

Die Herstellung des Reisepasses erfolgt durch die Bundesdruckerei Berlin und nimmt ca. 8-10 Wochen (ohne Garantie) in Anspruch, im Expressverfahren etwa 3-5 Arbeitstage (ohne Garantie). Der vorläufige Reisepass wird direkt im Bürgerbüro ausgestellt.

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • in Düsseldorf mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet

Ausnahme: Düsseldorf ist Nebenwohnsitz und der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller ist es nicht zuzumuten, den Antrag am Ort des Hauptwohnsitzes zu stellen. Die Antragstellung kann in diesem Fall, innerhalb der regulären Öffnungszeit, nur bei der Pass- und Personalausweisstelle, Willi-Becker-Allee 7 in 40227 Düsseldorf (1. Etage, Wartebereich 107) erfolgen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig.


Gebühren

  • 70,00 Euro (mit 32 Seiten für über 24-Jährige)
  • 37,50 Euro (mit 32 Seiten für unter 24-Jährige)

ggf. Zuschläge:

+ 32,00 Euro für die Antragstellung im Expresspassverfahren

+ 22,00 Euro für die erweiterte Version mit 48 Seiten

Vorläufiger Reisepass

  • 26,00 Euro

Bitte beachten Sie, dass bei Barzahlungen ab 10,00 EUR eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,00 EUR einmalig auf die Gesamtgebühr erhoben wird. Die bargeldlose Bezahlung - auch bei Kleinbeträgen unter 10,00 EUR - wird daher empfohlen.

Befreiungen

  • Keine

Ermäßigungen

  • Keine


Benötigte Unterlagen

  • bisheriger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (s. Fotomustertafel)
  • zum Abgleich Ihrer Daten im Melderegister wird die Vorlage der letzten Personenstandsurkunde (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) empfohlen

Bei Minderjährigen zusätzlich:

  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigen
  • die Ausweise der Sorgeberechtigten und gegebenenfalls ein Nachweis über das Sorgerecht

Bei geplanter Eheschließung und Namensänderung zusätzlich:

  • Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung, aus der sich die zukünftige Namensführung ergibt




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Zuständige Abteilung


Abteilung Einwohnermeldeamt - 33/4
Willi-Becker-Allee 7,
40227 Düsseldorf

E-Mail: einwohnermeldeamt@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-90141
Fax: 0211 89-29035

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