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Reisepass
Für Reisen ins Ausland wird grundsätzlich ein Reisepass benötigt. Speziell mit dem deutschen Reisepass können Sie in über 170 Staaten visafrei einreisen. Für den vorläufigen Reisepass gelten möglicherweise abweichende Einreisebestimmungen.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt Ihrer Reise über die Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes. Das Auswärtige Amt hält die dafür notwendigen Reise- und Sicherheitshinweise für Sie bereit. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine rechtsverbindliche Beratung zu den jeweils geltenden Einreisebestimmungen in den Bürgerbüros nicht erfolgen kann.
Antragstellung
Da der Reisepass in erster Linie ein Identitätsdokument ist, kann die Antragstellung nur persönlich erfolgen (auch Kleinkinder müssen bei der Antragstellung anwesend sein).
Kinder oder Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind, müssen bei der Antragstellung von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Im Regelfall üben beide Elternteile die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Reisepassantrag unterschreiben. Ist ein Elternteil verhindert, kann die Antragstellung auch durch den anderen Elternteil erfolgen. In diesem Fall wird jedoch das schriftliche Einverständnis des verhinderten Elternteils, sowie dessen Ausweis, benötigt. In Zweifelsfällen muss die Sorgeberechtigung gesondert nachgewiesen werden.
In Pässe für Minderjährige können auf Antrag die Familiennamen der sorgeberechtigten Elternteile eingetragen werden, wenn sich der Familienname der minderjährigen Person vom Familienname mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils unterscheidet. Die Antragstellung kann nur von beiden Elternteilen gemeinsam erfolgen. Eingetragen werden stets alle sorgeberechtigten Personen. Ist ein sorgeberechtigter Elternteil mit der Eintragung nicht einverstanden, kann kein Eintrag der Familiennamen erfolgen. Das schriftliche Einverständnis des bei der Antragstellung abwesenden Elternteils kann mittels Vollmacht nachgewiesen werden. Leben sorgeberechtigte Eltern dauerhaft getrennt, darf nur der Elternteil den Reisepass beantragen, bei dem das Kind mit Hauptwohnung gemeldet ist. Eine Zustimmung des anderen Elternteils ist in der Regel nicht erforderlich. In Zweifelsfällen sind weitere Nachweise vorzulegen.
Wenn das alleinige Sorgerecht nachgewiesen ist (und das Kind einen von der allein sorgeberechtigten Person abweichenden Familiennamen führt), wird nur der Familienname dieser einen sorgeberechtigten Person eingetragen.
Die Abgabe und anschließende Speicherung von Fingerabdrücken im Chip des Reisepasses, ist ab Vollendung des 6. Lebensjahres zwingend erforderlich.
Format, Expressverfahren und vorläufiger Reisepass
Die Ausstellung des Reisepasses erfolgt regelmäßig im Standard-Format mit 32 Seiten. Auf Wunsch und gegen einen Gebührenzuschlag kann auch ein Format mit 48 Seiten gewählt werden (z.B. für Geschäfts- oder Vielreisende).
Steht der Reiseantritt kurz bevor, kann gegen einen Gebührenzuschlag ein Reisepass im Expressverfahren beantragt werden. Sollte auch der Reisepass im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig sein, kann Ihnen vor Ort im Bürgerbüro ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Geeignete Nachweise über die besondere Dringlichkeit, wie z.B. Flugtickets oder andere Reiseunterlagen, sind auf Nachfrage vorzuweisen.
Lichtbild
Ab dem 01. Mai 2025 dürfen für Ausweise nur noch digitale Passbilder verwendet werden. Diese können von Fotografen erstellt und digital übermittelt oder an Fototerminals in den Bürgerbüros erstellt werden. Eine Übersicht von Fotografen, welche eine solche digitale Übermittlung anbieten, finden Sie hier:
- RINGFOTO GmbH & Co. KG (Übersicht Fotostudios)
- dm-drogerie markt GmbH + Co. KG (Einzelanbieter)
Ein biometrisches Passbild zeigt die Gesichtszüge einer Person von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende (Frontalaufnahme). Kopfbedeckungen sind grundsätzlich nicht zugelassen. Ausnahmen vom Gebot der fehlenden Kopfbedeckung oder die konkreten biometrischen Anforderungen können der Fotomustertafel der Bundesdruckerei Berlin entnommen werden.
Lichtbilderstellung bei Kindern, Kleinkindern und Babys - Hinweis für Eltern:
Gerade bei kleinen Kindern und Babys zeigt sich in der Praxis, dass die Lichtbilderstellung in der Behörde nicht immer gelingt – etwa wenn Kinder nicht eigenständig still sitzen oder den Anweisungen des Fototerminals nicht folgen können. Die Fototerminals erfordern eine aktive Mitwirkung, die Kinder in diesem Alter meist nicht oder nicht lange genug erbringen können. In solchen Fällen ist eine erfolgreiche Lichtbildaufnahme in der Behörde leider nicht möglich. Eltern werden daher gebeten, im Vorfeld zu prüfen, ob ihr Kind die Anforderungen erfüllen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, wird empfohlen, ein biometrisches Passbild vorab in einem Fotostudio anfertigen zu lassen. Fotografen haben bessere Möglichkeiten und können das Kind oder das Baby liegend auf einer weißen Unterlage fotografieren und den richtigen Moment gut abpassen.
Namensänderung durch anstehende Eheschließung
Ändert sich durch eine anstehende Eheschließung zukünftig der Familienname, kann schon vorab ein neuer Reisepass mit dem künftig geltenden Namen beantragt werden, wenn sofort nach der Eheschließung eine Reise angetreten wird. Bei der Antragstellung, die frühestens 8 Wochen vor dem Termin beim Standesamt erfolgen kann, ist die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot) vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung ergibt. Die Aushändigung des fertigen Reisepasses kann erst nach vollzogener Eheschließung erfolgen.
Gültigkeiten
- Antragstellung bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres – 6 Jahre
- Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres – 10 Jahre
- vorläufiger Reisepass – 1 Jahr
Bearbeitungszeitraum
Die Herstellung des Reisepasses erfolgt durch die Bundesdruckerei Berlin und nimmt ca. 8-10 Wochen (ohne Garantie) in Anspruch, im Expressverfahren etwa 3-5 Arbeitstage (ohne Garantie). Der vorläufige Reisepass wird direkt im Bürgerbüro ausgestellt.Formulare:
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
- deutsche Staatsangehörigkeit
- in Düsseldorf mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet
Ausnahme: Düsseldorf ist Nebenwohnsitz und der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller ist es nicht zuzumuten, den Antrag am Ort des Hauptwohnsitzes zu stellen. Die Antragstellung kann in diesem Fall, innerhalb der regulären Öffnungszeit, nur bei der Pass- und Personalausweisstelle, Willi-Becker-Allee 7 in 40227 Düsseldorf (1. Etage, Wartebereich 107) erfolgen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
Gebühren
- 6,00 Euro Lichtbilderstellung in der Behörde
- 70,00 Euro (mit 32 Seiten für über 24-Jährige)
- 37,50 Euro (mit 32 Seiten für unter 24-Jährige)
ggf. Zuschläge:
+ 32,00 Euro für die Antragstellung im Expresspassverfahren
+ 22,00 Euro für die erweiterte Version mit 48 Seiten
Vorläufiger Reisepass
- 26,00 Euro
Bitte beachten Sie, dass bei Barzahlungen ab 10,00 EUR eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,00 EUR einmalig auf die Gesamtgebühr erhoben wird. Die bargeldlose Bezahlung - auch bei Kleinbeträgen unter 10,00 EUR - wird daher empfohlen.
Hinweis: Bargeldzahlungen sind nur noch im Dienstleistungszentrum am Hauptbahnhof möglich.
Befreiungen
- Keine
Ermäßigungen
- Keine
Benötigte Unterlagen
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild (s. Fotomustertafel)
- zum Abgleich Ihrer Daten im Melderegister wird die Vorlage der letzten Personenstandsurkunde (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) empfohlen
Bei Minderjährigen zusätzlich:
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigen
- die Ausweise der Sorgeberechtigten und gegebenenfalls ein Nachweis über das Sorgerecht
Bei geplanter Eheschließung und Namensänderung zusätzlich:
- Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung, aus der sich die zukünftige Namensführung ergibt
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Zuständige Abteilung
Abteilung Einwohnermeldeamt - 33/4
Willi-Becker-Allee 7,
40227 Düsseldorf
E-Mail: einwohnermeldeamt@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-90141
Fax: 0211 89-29035
Weiterführende Informationen
Für Reisen ins Ausland wird grundsätzlich ein Reisepass benötigt. Speziell mit dem deutschen Reisepass können Sie in über 170 Staaten visafrei einreisen. Für den vorläufigen Reisepass gelten möglicherweise abweichende Einreisebestimmungen.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt Ihrer Reise über die Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes. Das Auswärtige Amt hält die dafür notwendigen Reise- und Sicherheitshinweise für Sie bereit. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine rechtsverbindliche Beratung zu den jeweils geltenden Einreisebestimmungen in den Bürgerbüros nicht erfolgen kann.
Antragstellung
Da der Reisepass in erster Linie ein Identitätsdokument ist, kann die Antragstellung nur persönlich erfolgen (auch Kleinkinder müssen bei der Antragstellung anwesend sein).
Kinder oder Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind, müssen bei der Antragstellung von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Im Regelfall üben beide Elternteile die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Reisepassantrag unterschreiben. Ist ein Elternteil verhindert, kann die Antragstellung auch durch den anderen Elternteil erfolgen. In diesem Fall wird jedoch das schriftliche Einverständnis des verhinderten Elternteils, sowie dessen Ausweis, benötigt. In Zweifelsfällen muss die Sorgeberechtigung gesondert nachgewiesen werden.
In Pässe für Minderjährige können auf Antrag die Familiennamen der sorgeberechtigten Elternteile eingetragen werden, wenn sich der Familienname der minderjährigen Person vom Familienname mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils unterscheidet. Die Antragstellung kann nur von beiden Elternteilen gemeinsam erfolgen. Eingetragen werden stets alle sorgeberechtigten Personen. Ist ein sorgeberechtigter Elternteil mit der Eintragung nicht einverstanden, kann kein Eintrag der Familiennamen erfolgen. Das schriftliche Einverständnis des bei der Antragstellung abwesenden Elternteils kann mittels Vollmacht nachgewiesen werden. Leben sorgeberechtigte Eltern dauerhaft getrennt, darf nur der Elternteil den Reisepass beantragen, bei dem das Kind mit Hauptwohnung gemeldet ist. Eine Zustimmung des anderen Elternteils ist in der Regel nicht erforderlich. In Zweifelsfällen sind weitere Nachweise vorzulegen.
Wenn das alleinige Sorgerecht nachgewiesen ist (und das Kind einen von der allein sorgeberechtigten Person abweichenden Familiennamen führt), wird nur der Familienname dieser einen sorgeberechtigten Person eingetragen.
Die Abgabe und anschließende Speicherung von Fingerabdrücken im Chip des Reisepasses, ist ab Vollendung des 6. Lebensjahres zwingend erforderlich.
Format, Expressverfahren und vorläufiger Reisepass
Die Ausstellung des Reisepasses erfolgt regelmäßig im Standard-Format mit 32 Seiten. Auf Wunsch und gegen einen Gebührenzuschlag kann auch ein Format mit 48 Seiten gewählt werden (z.B. für Geschäfts- oder Vielreisende).
Steht der Reiseantritt kurz bevor, kann gegen einen Gebührenzuschlag ein Reisepass im Expressverfahren beantragt werden. Sollte auch der Reisepass im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig sein, kann Ihnen vor Ort im Bürgerbüro ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Geeignete Nachweise über die besondere Dringlichkeit, wie z.B. Flugtickets oder andere Reiseunterlagen, sind auf Nachfrage vorzuweisen.
Lichtbild
Ab dem 01. Mai 2025 dürfen für Ausweise nur noch digitale Passbilder verwendet werden. Diese können von Fotografen erstellt und digital übermittelt oder an Fototerminals in den Bürgerbüros erstellt werden. Eine Übersicht von Fotografen, welche eine solche digitale Übermittlung anbieten, finden Sie hier:
- RINGFOTO GmbH & Co. KG (Übersicht Fotostudios)
- dm-drogerie markt GmbH + Co. KG (Einzelanbieter)
Ein biometrisches Passbild zeigt die Gesichtszüge einer Person von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende (Frontalaufnahme). Kopfbedeckungen sind grundsätzlich nicht zugelassen. Ausnahmen vom Gebot der fehlenden Kopfbedeckung oder die konkreten biometrischen Anforderungen können der Fotomustertafel der Bundesdruckerei Berlin entnommen werden.
Lichtbilderstellung bei Kindern, Kleinkindern und Babys - Hinweis für Eltern:
Gerade bei kleinen Kindern und Babys zeigt sich in der Praxis, dass die Lichtbilderstellung in der Behörde nicht immer gelingt – etwa wenn Kinder nicht eigenständig still sitzen oder den Anweisungen des Fototerminals nicht folgen können. Die Fototerminals erfordern eine aktive Mitwirkung, die Kinder in diesem Alter meist nicht oder nicht lange genug erbringen können. In solchen Fällen ist eine erfolgreiche Lichtbildaufnahme in der Behörde leider nicht möglich. Eltern werden daher gebeten, im Vorfeld zu prüfen, ob ihr Kind die Anforderungen erfüllen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, wird empfohlen, ein biometrisches Passbild vorab in einem Fotostudio anfertigen zu lassen. Fotografen haben bessere Möglichkeiten und können das Kind oder das Baby liegend auf einer weißen Unterlage fotografieren und den richtigen Moment gut abpassen.
Namensänderung durch anstehende Eheschließung
Ändert sich durch eine anstehende Eheschließung zukünftig der Familienname, kann schon vorab ein neuer Reisepass mit dem künftig geltenden Namen beantragt werden, wenn sofort nach der Eheschließung eine Reise angetreten wird. Bei der Antragstellung, die frühestens 8 Wochen vor dem Termin beim Standesamt erfolgen kann, ist die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot) vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung ergibt. Die Aushändigung des fertigen Reisepasses kann erst nach vollzogener Eheschließung erfolgen.
Gültigkeiten
- Antragstellung bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres – 6 Jahre
- Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres – 10 Jahre
- vorläufiger Reisepass – 1 Jahr
Bearbeitungszeitraum
Die Herstellung des Reisepasses erfolgt durch die Bundesdruckerei Berlin und nimmt ca. 8-10 Wochen (ohne Garantie) in Anspruch, im Expressverfahren etwa 3-5 Arbeitstage (ohne Garantie). Der vorläufige Reisepass wird direkt im Bürgerbüro ausgestellt.Formulare:
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild (s. Fotomustertafel)
- zum Abgleich Ihrer Daten im Melderegister wird die Vorlage der letzten Personenstandsurkunde (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) empfohlen
Bei Minderjährigen zusätzlich:
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigen
- die Ausweise der Sorgeberechtigten und gegebenenfalls ein Nachweis über das Sorgerecht
Bei geplanter Eheschließung und Namensänderung zusätzlich:
- Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung, aus der sich die zukünftige Namensführung ergibt
- deutsche Staatsangehörigkeit
- in Düsseldorf mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet
Ausnahme: Düsseldorf ist Nebenwohnsitz und der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller ist es nicht zuzumuten, den Antrag am Ort des Hauptwohnsitzes zu stellen. Die Antragstellung kann in diesem Fall, innerhalb der regulären Öffnungszeit, nur bei der Pass- und Personalausweisstelle, Willi-Becker-Allee 7 in 40227 Düsseldorf (1. Etage, Wartebereich 107) erfolgen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
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