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Aufenthaltserlaubnis zum Studium

Allgemeines

Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis kommt nur in Betracht, wenn es sich um ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung handelt.

Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis erfolgt nur, wenn der Aufenthaltszweck noch nicht erreicht ist und in einem angemessenen Zeitraum noch erreicht werden kann.

Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Aufenthaltszweck ist vor einem erfolgreichen Abschluss des Studiums in der Regel ausgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass sich der Aufenthaltszweck auch bei einem Wechsel des Studienganges, der Verlagerung des Studienschwerpunktes oder der Hochschulart ändert. Erkundigen Sie sich bitte vorher, ob für den anderen Zweck eine weitere Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann.

Die Studienbewerbung

Für die Bewerbung auf einen Studienplatz kann eine Aufenthaltserlaubnis für höchstens neun Monate erteilt werden.

Die Studienvorbereitung

Zu den studienvorbereitenden Maßnahmen zählen studienvorbereitende Sprachkurse sowie der Besuch eines Studienkollegs.

Erwerbstätigkeit

Mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium ist die Ausübung einer Beschäftigung, die insgesamt 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr nicht überschreiten darf, sowie zur Ausübung studentischer Nebentätigkeiten erlaubt. Dies gilt nicht bei Aufenthalten zur Studienbewerbung.

Bearbeitungszeitraum:

Der Bearbeitungszeitraum ist abhängig von der Art der beantragten Aufenthaltserlaubnis, den vorgelegten Unterlagen sowie den gegebenenfalls noch zu beteiligenden Behörden.

Formulare:


Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung eines Aufenthaltstitels müssen erfüllt werden.

  • Studienbewerbung - es muss gesichert sein, dass einer Studienaufnahme keine grundsätzlichen Hinderungsgründe entgegen stehen (fehlende schulische Voraussetzungen können hier nicht nachgeholt werden)
  • Studienvorbereitung - Zulassung zu einem studienvorbereitenden Intensivsprachkurs oder Studienkolleg
  • Studium - Zulassung durch eine Ausbildungseinrichtung

Zur Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln benötigen Sie einen Termin. Ungefähr 6 bis 8 Wochen vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen ein Termin schriftlich mitgeteilt.

Für die rechtzeitige Antragstellung sind Sie selbst verantwortlich.

Eine formlose Antragstellung ist möglich. Nur wenn Sie erstmals in Düsseldorf eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, müssen Sie ein Antragsformular ausfüllen.


Gebühren

Eine Übersicht der gängigen Gebühren für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln finden Sie hier die Gebühren für elektronische Aufenthaltstitel (eAT).

Gebühren (eAT):

Erteilung Erw. 100,- Euro
Verlängerung Erw. 93,- Euro

Die Gebühren können ausschließlich mit EC-Karte bezahlt werden.

Befreiungen

  • Befreiungen sind möglich, wenn Sie für den Aufenthalt ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten.

Ermäßigungen

  • Befreiungen sind möglich, wenn Sie für den Aufenthalt ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten.         


Benötigte Unterlagen

Kunde erhält eine Liste der benötigten Unterlagen nach Prüfung der Voraussetzungen.




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Zuständige Abteilung


Abteilung - Kommunale Ausländerbehörde - 54/3
Erkrather Straße 377-389,
40231 Düsseldorf

E-Mail: auslaenderamt@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29309

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Aufenthaltserlaubnis zum Studium
auslaenderamt@duesseldorf.de
Tel.: 0211 8991
Fax: 0211 8929036

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