BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Ausgabe von Reitkennzeichen und Jahresreitmarken
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
- Antragsteller*in ist Halter*in eines Pferdes
- Nutzung von Reitwegen im Stadtgebiet Düsseldorf
- Zahlung der jeweiligen Reitabgabe, ggf. der Auslagen des Reitkennzeichens und der Verwaltungsgebühren
Gebühren
Private Nutzung Neuanmeldung:
- 25,00 € Reitabgabe
- 15,00 € Auslagen für Reitkennzeichen und Jahresreitmarken zzgl. Porto
- 25,00 € Reitabgabe
- 5,00 € Auslagen für Jahresreitmarken zzgl. Porto.
- 75,00 € Reitabgabe
- 15,00 € Auslagen für Reitkennzeichen und Jahresreitmarken zzgl. Porto
- 75,00 € Reitabgabe
- 5,00 € Auslagen für Jahresreitmarken zzgl. Porto.
- Kennzeichen und Jahresreitmarken: 1,60 € Porto
- Jahresreitmarken: 0,85 € Porto
Befreiung:
Nein
Ermäßigung:
Nein
Benötigte Unterlagen
Das Kennzeichen wird auf die/den Halter/-in eines Pferdes registriert.
Erforderliche Angaben:
- Vor- und Zuname
- Straße
- Hausnummer
- Postleizahl
- Wohnort
- Bei Bestand Nummer des vorhandenen Reitkennzeichens
- Telefon-Nr. (freiwillig)
Fristen
Jahresreitmarken gelten, unabhängig vom Zeitpunkt der Beantragung und der Ausgabe, ausschließlich für das jeweilige Kalenderjahr.
Der Gültigkeitszeitraum ist demnach auf den 01.01. – 31.12. eines Jahres begrenzt.
Reitkennzeichen bzw. Reitplaketten können zu jedem Zeitpunkt im Jahr beantragt werden.
Suche
Suche ...
Zuständige Abteilung
Reiterkennzeichen
Kaiserswerther Straße 390,
40474 Düsseldorf
E-Mail: reiterkennzeichen@duesseldorf.de
Telefon: 0211 8926826
Fax: 0211 8929058
Weiterführende Informationen
Erforderliche Angaben:
- Vor- und Zuname
- Straße
- Hausnummer
- Postleizahl
- Wohnort
- Bei Bestand Nummer des vorhandenen Reitkennzeichens
- Telefon-Nr. (freiwillig)
- Antragsteller*in ist Halter*in eines Pferdes
- Nutzung von Reitwegen im Stadtgebiet Düsseldorf
- Zahlung der jeweiligen Reitabgabe, ggf. der Auslagen des Reitkennzeichens und der Verwaltungsgebühren
Jahresreitmarken gelten, unabhängig vom Zeitpunkt der Beantragung und der Ausgabe, ausschließlich für das jeweilige Kalenderjahr.
Der Gültigkeitszeitraum ist demnach auf den 01.01. – 31.12. eines Jahres begrenzt.
Reitkennzeichen bzw. Reitplaketten können zu jedem Zeitpunkt im Jahr beantragt werden.
Feedback Formular
Feedback
Wie finden Sie unser neues Angebot?
Geben Sie uns hierzu bitte ein Feedback.