Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für Unionsbürgerinnen und -bürger
Unionsbürgerinnen und -bürger erwerben ein Daueraufenthaltsrecht, wenn sie sich seit fünf Jahren freizügigkeitsberechtigt in Deutschland aufgehalten haben. Auf Antrag wird eine Bescheinigung über dieses Daueraufenthaltsrecht ausgestellt.
Dasselbe gilt für Staatsangehörige der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).
Die EU-/EWR-Staaten
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakien, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Bearbeitungszeitraum:
Die Bearbeitung erfolgt nach Aufruf Ihrer Wartemarke.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
- Sie besitzen die Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Staates,
- sind in Düsseldorf mit Hauptwohnsitz gemeldet,
- haben während eines zusammenhängenden Zeitraums von fünf Jahren Freizügigkeitsvoraussetzungen erfüllt.
Gebühren
- 10,00 Euro
Bitte beachten Sie, dass bei Barzahlungen ab 10,00 EUR eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,00 EUR erhoben wird. Die bargeldlose Bezahlung mit EC-Karte wird daher empfohlen.
Befreiungen
- Die Ausstellung der Bescheinigung ist gebührenfrei, wenn Sie zur Bestreitung des Lebensunterhaltes auf den Bezug öffentlicher Mittel angewiesen sind. Hierzu bringen Sie bitte entsprechende aktuelle Unterlagen (beispielsweise den Bescheid des Jobcenters oder der Grundsicherung) oder Ihren Düsselpass mit.
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
- gültiger Pass oder Personalausweis
- ein aktuelles Passfoto ("Biometriefoto") gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH
- Belege, mit denen das Vorliegen von Freizügigkeit glaubhaft gemacht werden kann.
Für die Ausstellung der Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht benötigen Sie einen Termin.
Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Suche
Suche ...
Zuständiges Amt
Abteilung - Kommunale Ausländerbehörde - 54/3
Willi-Becker-Allee 7,
40227 Düsseldorf
E-Mail: auslaenderamt@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Weiterführende Informationen
Feedback
Wie finden Sie unser neues Angebot?
Geben Sie uns hierzu bitte ein Feedback.