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Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für Unionsbürgerinnen und -bürger
Unionsbürgerinnen und -bürger erwerben ein Daueraufenthaltsrecht, wenn sie sich seit fünf Jahren freizügigkeitsberechtigt in Deutschland aufgehalten haben. Auf Antrag wird eine Bescheinigung über dieses Daueraufenthaltsrecht ausgestellt.
Dasselbe gilt für Staatsangehörige der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).
Die EU-/EWR-Staaten
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
- Sie besitzen die Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Staates,
- sind in Düsseldorf mit Hauptwohnsitz gemeldet,
- haben während eines zusammenhängenden Zeitraums von fünf Jahren Freizügigkeitsvoraussetzungen erfüllt.
Gebühren
- 10,00 Euro
Die Gebühren können ausschließlich mit EC-Karte bezahlt werden.
Befreiungen
- Die Ausstellung der Bescheinigung ist gebührenfrei, wenn Sie zur Bestreitung des Lebensunterhaltes auf den Bezug öffentlicher Mittel angewiesen sind. Hierzu bringen Sie bitte entsprechende aktuelle Unterlagen (beispielsweise den Bescheid des Jobcenters oder der Grundsicherung) oder Ihren Düsselpass mit.
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
- gültiger Pass oder Personalausweis
- ein aktuelles Passfoto ("Biometriefoto") gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH
- Belege, mit denen das Vorliegen von Freizügigkeit glaubhaft gemacht werden kann.
Für die Ausstellung der Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht benötigen Sie einen Termin.
Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung - Kommunale Ausländerbehörde - 54/3
Erkrather Straße 377-389,
40231 Düsseldorf
E-Mail: auslaenderamt@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29309
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Bescheinigung des Daueraufenthalts für Unionsbürgerinnen und -bürger E-Mail: auslaenderamt@duesseldorf.de Tel.: 0211 8991 Fax: 0211 8929036
Weiterführende Informationen
Unionsbürgerinnen und -bürger erwerben ein Daueraufenthaltsrecht, wenn sie sich seit fünf Jahren freizügigkeitsberechtigt in Deutschland aufgehalten haben. Auf Antrag wird eine Bescheinigung über dieses Daueraufenthaltsrecht ausgestellt.
Dasselbe gilt für Staatsangehörige der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).
Die EU-/EWR-Staaten
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
- gültiger Pass oder Personalausweis
- ein aktuelles Passfoto ("Biometriefoto") gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH
- Belege, mit denen das Vorliegen von Freizügigkeit glaubhaft gemacht werden kann.
Für die Ausstellung der Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht benötigen Sie einen Termin.
Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
- Sie besitzen die Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Staates,
- sind in Düsseldorf mit Hauptwohnsitz gemeldet,
- haben während eines zusammenhängenden Zeitraums von fünf Jahren Freizügigkeitsvoraussetzungen erfüllt.
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