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Unterhalt für Kinder
Der Fachdienst Beistandschaft berechnet und beurkundet den Unterhaltsanspruch des Kindes. Unterhaltsansprüche werden gegebenenfalls auch gerichtlich geltend gemacht und durchgesetzt.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Wer kann sich an uns wenden?
Der Fachdienst Beistandschaft berät und unterstützt den Elternteil, bei dem das Kind lebt, hinsichtlich seiner eigenen Unterhaltsansprüche an den anderen Elternteil (Betreuungsunterhalt, Entbindungskosten).
Wenn Sie einen persönlichen Termin vereinbaren möchten, melden wir uns gerne bei Ihnen. Bitte nutzen Sie dafür unser Serviceformular.
Gebühren
Kostenlos
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Zuständige Abteilung
Amt für Soziales und Jugend - Bereich Jugend
Willi-Becker-Allee 7,
40227 Düsseldorf
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Fachdienst Beistandschaft E-Mail: beistandschaft@duesseldorf.de Tel.: 0211 89-98969
Weiterführende Informationen
Vaterschaft, Unterhalt, Sorgerecht Fachdienst Beistandschaft
Unterhalt für Kinder Unterhalt für Minderjährige,Kindesunterhalt,Alimente,Beistandschaft, Beratung und Unterstützung Der Fachdienst Beistandschaft berechnet und beurkundet den Unterhaltsanspruch des Kindes. Unterhaltsansprüche werden gegebenenfalls auch gerichtlich geltend gemacht und durchgesetzt. Wer kann sich an uns wenden?
Der Fachdienst Beistandschaft berät und unterstützt den Elternteil, bei dem das Kind lebt, hinsichtlich seiner eigenen Unterhaltsansprüche an den anderen Elternteil (Betreuungsunterhalt, Entbindungskosten).
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Der Fachdienst Beistandschaft berät und unterstützt den Elternteil, bei dem das Kind lebt, hinsichtlich seiner eigenen Unterhaltsansprüche an den anderen Elternteil (Betreuungsunterhalt, Entbindungskosten).
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