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Unterhalt für Kinder

Der Fachdienst Beistandschaft berechnet und beurkundet den Unterhaltsanspruch des Kindes. Unterhaltsansprüche werden gegebenenfalls auch gerichtlich geltend gemacht und durchgesetzt.

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Wer kann sich an uns wenden?

Der Fachdienst Beistandschaft berät und unterstützt den Elternteil, bei dem das Kind lebt, hinsichtlich seiner eigenen Unterhaltsansprüche an den anderen Elternteil (Betreuungsunterhalt, Entbindungskosten).

Wenn Sie einen persönlichen Termin vereinbaren möchten, melden wir uns gerne bei Ihnen. Bitte nutzen Sie dafür unser Serviceformular.


Gebühren

Kostenlos



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Zuständige Abteilung


Amt für Soziales und Jugend - Bereich Jugend
Willi-Becker-Allee 7,
40227 Düsseldorf

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Fachdienst Beistandschaft
beistandschaft@duesseldorf.de
Tel.: 0211 89-98969

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