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Schlüsselzahlen im Führerschein

Im EU-Kartenführerschein werden Beschränkungen, Auflagen, aber auch zusätzliche Rechte in Form von Schlüsselzahlen eingetragen. Sie befinden sich auf der Rückseite des Führerscheins in der Spalte 12.

Die Rechtsgrundlage hierfür ist Anlage 9 der Fahrerlaubnisverordnung. Die harmonisierten Schlüsselzahlen der EU bestehen aus zwei Ziffern, nationale Schlüsselziffern aus drei Ziffern. Nationale Schlüsselzahlen gelten nur im Inland.

Die genaue Erläuterung der einzelnen Schlüsselzahlen finden Sie hier.

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Zuständige Abteilung


Fahrerlaubnisbehörde
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf

E-Mail: fuehrerscheinstelle@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-90138

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