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MPU - Was ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung?

Wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass ein Fahrerlaubnisinhaber oder -bewerber zum Führen eines Kraftfahrzeuges ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet ist, kann die Fahrerlaubnisbehörde je nach den Umständen die Vorlage

  • eines amts- oder fachärztlichen Gutachtens oder
  • eines Sachverständigengutachtens oder
  • eines medizinisch-psychologischen Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anordnen.

Häufigste Anlässe für medizinisch-psychologische Untersuchungen sind Trunkenheitsfahrten mit hohen Blutalkoholwerten und wiederholte Verkehrsstraftaten.

Im medizinischen Teil der Untersuchung wird geprüft, ob verkehrsrechtlich relevante Erkrankungen oder - je nach Fragestellung - Alkohol- oder Drogenmissbrauch bzw. -abhängigkeit vorliegt.

Bei einem standardisierten Reaktionstest am Computer wird die körperliche Leistungsfähigkeit (Reaktionsfähigkeit, Konzentration und Aufmerksamkeit) getestet.

Im Gespräch mit dem Psychologen geht es dann in erster Linie darum, ob die Gefahr besteht, dass Sie wieder verkehrsauffällig werden oder eine weitere Trunkenheitsfahrt begehen werden. Eine ganz wichtige Voraussetzung für eine dauerhafte Verhaltensänderung ist, dass Sie sich darüber im klaren sind, welche Ihrer Verhaltensweisen zu Ihren Führerscheinproblemen geführt haben. Was können Sie tun, damit so etwas nie wieder vorkommt?

Weitere Informationen rund um die MPU erhalten Sie auch auf den Seiten des

Bundesverkehrsministeriums und im

MPU-Portal der Bundesanstalt für Straßenwesen.

Die Begutachtungsstellen für Fahreignung in Düsseldorf:
Institut Anschrift Telefonnummer
ABV Charlottenstraße 49 0211 - 83022074 oder 0800 - 3554000
PIMA-MPU Konrad-Adenauer-Platz 12 0211 - 9365437
TÜV Nord Graf-Adolf-Straße 59 0211 - 9365670
AVUS Friedrich-Ebert-Straße 32 0211 - 17930280

 

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Zuständige Abteilung


Fahrerlaubnisbehörde
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf

E-Mail: fuehrerscheinstelle@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-90138

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