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Beantragung einer Karteikartenabschrift
Zu einem Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheines nach Verlust oder Diebstahl muss die Führerscheinbehörde die Klassen und das Datum des Führerscheines kennen.
Wenn der Führerschein von einer anderen Behörde ausgefertigt wurde, muss die Antragstellerin oder der Antragsteller daher von der ausstellenden Führerscheinstelle eine Karteikartenabschrift telefonisch, per Fax oder E-Mail anfordern und per Post oder Fax an die Wohnortbehörde senden lassen.
Eine Karteikartenabschrift ist nur notwendig, wenn Sie noch im Besitz des alten rosafarbenen oder grauen Papierführerscheins sind.
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Zuständige Abteilung
Fahrerlaubnisbehörde
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf
E-Mail: fuehrerscheinstelle@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-90138
Zu einem Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheines nach Verlust oder Diebstahl muss die Führerscheinbehörde die Klassen und das Datum des Führerscheines kennen.
Wenn der Führerschein von einer anderen Behörde ausgefertigt wurde, muss die Antragstellerin oder der Antragsteller daher von der ausstellenden Führerscheinstelle eine Karteikartenabschrift telefonisch, per Fax oder E-Mail anfordern und per Post oder Fax an die Wohnortbehörde senden lassen.
Eine Karteikartenabschrift ist nur notwendig, wenn Sie noch im Besitz des alten rosafarbenen oder grauen Papierführerscheins sind.
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