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Verwaltung städtischer Wohnungsbaudarlehen

Die Verwaltung der vergebenen Darlehen umfasst insbesondere Tätigkeiten im Rahmen grundbuchlicher Veränderungen, z. B. Löschungsbewilligung, Pfandfreigabe, Zustimmung zur Abtretung, Vorrangseinräumung Begriffserläuterungen (PDF, 14 KB) und die Abwicklung der vertraglichen Vereinbarungen, z.B. Zinsanhebung, Zustimmung zur Neuvalutierung, Tilgungsplan, Rückzahlung.

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Gebühren

bis 75,00 Euro 


Benötigte Unterlagen

Je nach Interessenlage sind unterschiedliche Nachweise, Erklärungen etc. notwendig.



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Zuständige Abteilung


Zentralabteilung - 64/1
Brinckmannstraße 5,
40225 Düsseldorf

E-Mail: wohnungsamt@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29084

Weiterführende Informationen

Verwaltung städtischer Wohnungsbaudarlehen
Die Verwaltung der vergebenen Darlehen umfasst insbesondere Tätigkeiten im Rahmen grundbuchlicher Veränderungen, z. B. Löschungsbewilligung, Pfandfreigabe, Zustimmung zur Abtretung, Vorrangseinräumung Begriffserläuterungen (PDF, 14 KB) und die Abwicklung der vertraglichen Vereinbarungen, z.B. Zinsanhebung, Zustimmung zur Neuvalutierung, Tilgungsplan, Rückzahlung.
Je nach Interessenlage sind unterschiedliche Nachweise, Erklärungen etc. notwendig.

bis 75,00 Euro 

Baudarlehen: Wohnungsbauförderung, Darlehensverwaltung: Wohnungsbauförderung,Wohnungsbaudarlehen,städtischer Wohnungsbaudarlehen
Zentralabteilung - 64/1
Anschrift
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40225 Düsseldorf
Telefon
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