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Verwaltung städtischer Wohnungsbaudarlehen
Die Verwaltung der vergebenen Darlehen umfasst insbesondere Tätigkeiten im Rahmen grundbuchlicher Veränderungen, z. B. Löschungsbewilligung, Pfandfreigabe, Zustimmung zur Abtretung, Vorrangseinräumung Begriffserläuterungen (PDF, 14 KB) und die Abwicklung der vertraglichen Vereinbarungen, z.B. Zinsanhebung, Zustimmung zur Neuvalutierung, Tilgungsplan, Rückzahlung.
Ihr Weg zur Antragstellung
Gebühren
bis 75,00 Euro
Benötigte Unterlagen
Je nach Interessenlage sind unterschiedliche Nachweise, Erklärungen etc. notwendig.
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Zuständige Abteilung
Zentralabteilung - 64/1
Brinckmannstraße 5,
40225 Düsseldorf
E-Mail: wohnungsamt@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29084
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Verwaltung städtischer Wohnungsbaudarlehen E-Mail: darlehensverwaltung64@duesseldorf.de Tel.: 0211 89-91 Fax: 0211 89-29084
Weiterführende Informationen
Verwaltung städtischer Wohnungsbaudarlehen Baudarlehen: Wohnungsbauförderung, Darlehensverwaltung: Wohnungsbauförderung,Wohnungsbaudarlehen,städtischer Wohnungsbaudarlehen Die Verwaltung der vergebenen Darlehen umfasst insbesondere Tätigkeiten im Rahmen grundbuchlicher Veränderungen, z. B. Löschungsbewilligung, Pfandfreigabe, Zustimmung zur Abtretung, Vorrangseinräumung Begriffserläuterungen (PDF, 14 KB) und die Abwicklung der vertraglichen Vereinbarungen, z.B. Zinsanhebung, Zustimmung zur Neuvalutierung, Tilgungsplan, Rückzahlung. Je nach Interessenlage sind unterschiedliche Nachweise, Erklärungen etc. notwendig. https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1405850/show
Zentralabteilung - 64/1
001 Brinckmannstraße 5 40225 Düsseldorf
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Sachbearbeitung Verwaltung städtischer Wohnungsbaudarlehen
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