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Bestellung einer Feinstaubplakette für zugelassene Fahrzeuge
Die Zuordnung zu einer Schadstoffgruppe erfolgt für zugelassene Fahrzeuge anhand der nationalen bzw. europäischen Abgasnorm nach der das Fahrzeug zugelassen wurde, sofern diese aus den Fahrzeugpapieren erkennbar ist oder auf andere Weise nachgewiesen wird. Ist dieses bei ausländischen Fahrzeugen nicht möglich, richtet sich die Vergabe von Plaketten in einem vereinfachten Verfahren nach dem Datum der Erstzulassung des Fahrzeuges (§ 6 der 35. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz).
Fahrzeuge, die mit einem Partikelfilter nachgerüstet sind, können unter Umständen in eine höhere Schadstoffgruppe eingeordnet werden.
Im Rahmen der Antragstellung werden Sie aufgefordert, einen Scan der Fahrzeugpapiere (Deutschland: Zulassungsbescheinigung Teil I) hochzuladen. Aus diesem muss das Kennzeichen, das Erstzulassungsdatum und der Fahrzeugtyp (PKW/LKW/Diesel/Benzin) ersichtlich sein. Die Nachrüstung mit einem Partikelfilter und die damit erreichten Emissionswerte sind gegebenenfalls zusätzlich nachzuweisen.
Sie können Ihre Feinstaubplakette, auch für nicht in Düsseldorf und im Ausland zugelassene Fahrzeuge, direkt hier online bestellen:
Fahrzeuge, die mit einem Partikelfilter nachgerüstet sind, können unter Umständen in eine höhere Schadstoffgruppe eingeordnet werden.
Im Rahmen der Antragstellung werden Sie aufgefordert, einen Scan der Fahrzeugpapiere (Deutschland: Zulassungsbescheinigung Teil I) hochzuladen. Aus diesem muss das Kennzeichen, das Erstzulassungsdatum und der Fahrzeugtyp (PKW/LKW/Diesel/Benzin) ersichtlich sein. Die Nachrüstung mit einem Partikelfilter und die damit erreichten Emissionswerte sind gegebenenfalls zusätzlich nachzuweisen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187
Bestellung einer Feinstaubplakette für zugelassene Fahrzeuge Feinstaubplakette,Umweltplakette Die Zuordnung zu einer Schadstoffgruppe erfolgt für zugelassene Fahrzeuge anhand der nationalen bzw. europäischen Abgasnorm nach der das Fahrzeug zugelassen wurde, sofern diese aus den Fahrzeugpapieren erkennbar ist oder auf andere Weise nachgewiesen wird. Ist dieses bei ausländischen Fahrzeugen nicht möglich, richtet sich die Vergabe von Plaketten in einem vereinfachten Verfahren nach dem Datum der Erstzulassung des Fahrzeuges (§ 6 der 35. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz).
Fahrzeuge, die mit einem Partikelfilter nachgerüstet sind, können unter Umständen in eine höhere Schadstoffgruppe eingeordnet werden.
Im Rahmen der Antragstellung werden Sie aufgefordert, einen Scan der Fahrzeugpapiere (Deutschland: Zulassungsbescheinigung Teil I) hochzuladen. Aus diesem muss das Kennzeichen, das Erstzulassungsdatum und der Fahrzeugtyp (PKW/LKW/Diesel/Benzin) ersichtlich sein. Die Nachrüstung mit einem Partikelfilter und die damit erreichten Emissionswerte sind gegebenenfalls zusätzlich nachzuweisen.
Sie können Ihre Feinstaubplakette, auch für nicht in Düsseldorf und im Ausland zugelassene Fahrzeuge, direkt hier online bestellen: https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1126160/show
Fahrzeuge, die mit einem Partikelfilter nachgerüstet sind, können unter Umständen in eine höhere Schadstoffgruppe eingeordnet werden.
Im Rahmen der Antragstellung werden Sie aufgefordert, einen Scan der Fahrzeugpapiere (Deutschland: Zulassungsbescheinigung Teil I) hochzuladen. Aus diesem muss das Kennzeichen, das Erstzulassungsdatum und der Fahrzeugtyp (PKW/LKW/Diesel/Benzin) ersichtlich sein. Die Nachrüstung mit einem Partikelfilter und die damit erreichten Emissionswerte sind gegebenenfalls zusätzlich nachzuweisen.
Sie können Ihre Feinstaubplakette, auch für nicht in Düsseldorf und im Ausland zugelassene Fahrzeuge, direkt hier online bestellen: https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1126160/show
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