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Düsselpass

Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können ab Vollendung des 15. Lebensjahres mit dem Düsselpass zahlreiche attraktive Vergünstigungen und Ermäßigungen in Anspruch nehmen. Diese gibt es bei den städtischen Ämtern und Instituten, den Tochtergesellschaften der Landeshauptstadt Düsseldorf und vielen Partnern aus Kultur, Wirtschaft und Sport.

Seit 1997 stellt die Stadt den Düsselpass aus. Als gesamtstädtisches Angebot steht der Düsselpass nicht nur Sozialhilfeberechtigten und Personen mit vergleichbar geringem Einkommen kostenlos zur Verfügung. Auch die Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld erhalten den Düsselpass. Jeder Berechtigte erhält einen eigenen Düsselpass. Er gilt nicht für Familienangehörige und ist nicht auf andere Personen übertragbar.

Wer Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung, Bürgergeld oder andere Sozialhilfeleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bezieht, erhält den Düsselpass automatisch. Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich.

Wenn nur ein geringes Einkommen vergleichbar mit der Sozialhilfe zur Verfügung steht, kann ein Online-Antrag gestellt werden.

Das zuständige Servicecenter Grundsicherung ist über die Standortsuche zu finden.

Ihr Weg zur Antragstellung


Gebühren

Keine


Benötigte Unterlagen

Bitte halten Sie folgende Unterlagen zum Hochladen bereit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis der aktuellen Miethöhe und monatlichen Heizkosten
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Einkommensnachweise aller Haushaltsangehörigen, hierzu gehören zum Beispiel:
    • Lohnabrechnungen
    • Rentenbescheide
    • Krankengeld
    • Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss
    • Kindergeld
    • Kinderzuschlag
    • Elterngeld
    • Betreuungsgeld
    • Arbeitslosengeld I
    • Wohngeld oder Lastenzuschuss
    • Einkommen aus selbständiger Arbeit
    • Einkommen aus Kapitalvermögen

Sofern vorhanden:
  • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G oder aG
  • Höhe der Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Hausrat- und Haftpflichtversicherung
  • Vermögensnachweise, zum Beispiel Rückkaufwert bei Lebensversicherungen




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Zuständige Abteilung


Amt für Soziales und Jugend - Abteilung Planung und Steuerung - 50/2
Willi-Becker-Allee 8,
40227 Düsseldorf

Telefon: 0211 89-91

Weiterführende Informationen

Düsselpass
Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können ab Vollendung des 15. Lebensjahres mit dem Düsselpass zahlreiche attraktive Vergünstigungen und Ermäßigungen in Anspruch nehmen. Diese gibt es bei den städtischen Ämtern und Instituten, den Tochtergesellschaften der Landeshauptstadt Düsseldorf und vielen Partnern aus Kultur, Wirtschaft und Sport.

Seit 1997 stellt die Stadt den Düsselpass aus. Als gesamtstädtisches Angebot steht der Düsselpass nicht nur Sozialhilfeberechtigten und Personen mit vergleichbar geringem Einkommen kostenlos zur Verfügung. Auch die Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld erhalten den Düsselpass. Jeder Berechtigte erhält einen eigenen Düsselpass. Er gilt nicht für Familienangehörige und ist nicht auf andere Personen übertragbar.

Wer Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung, Bürgergeld oder andere Sozialhilfeleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bezieht, erhält den Düsselpass automatisch. Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich.

Wenn nur ein geringes Einkommen vergleichbar mit der Sozialhilfe zur Verfügung steht, kann ein Online-Antrag gestellt werden.

Das zuständige Servicecenter Grundsicherung ist über die Standortsuche zu finden.

Bitte halten Sie folgende Unterlagen zum Hochladen bereit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis der aktuellen Miethöhe und monatlichen Heizkosten
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Einkommensnachweise aller Haushaltsangehörigen, hierzu gehören zum Beispiel:
    • Lohnabrechnungen
    • Rentenbescheide
    • Krankengeld
    • Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss
    • Kindergeld
    • Kinderzuschlag
    • Elterngeld
    • Betreuungsgeld
    • Arbeitslosengeld I
    • Wohngeld oder Lastenzuschuss
    • Einkommen aus selbständiger Arbeit
    • Einkommen aus Kapitalvermögen

Sofern vorhanden:
  • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G oder aG
  • Höhe der Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Hausrat- und Haftpflichtversicherung
  • Vermögensnachweise, zum Beispiel Rückkaufwert bei Lebensversicherungen
Keine
Vergünstigung, geringens Einkommen, Düsselpass, Pass
https://formulare.duesseldorf.de/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/630ccda4959a64037b1c52ed
Amt für Soziales und Jugend - Abteilung Planung und Steuerung - 50/2
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