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Antrag auf Grundstückszufahrt

Eine Grundstückszufahrt dient dazu, ein Privatgrundstück mit einem Fahrzeug von der Straße aus über den Gehweg anfahren zu können. Wenn Sie z.B. einen Stellplatz errichten möchten und dazu der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Gehwegüberfahrt.

Grundstücksfahrten erfordern einen anderen Ausbau bzw. eine andere Befestigung als der Gehweg und müssen von der Stadt Düsseldorf genehmigt werden. Dazu ist ein schriftlicher Antrag an das Amt für Verkehrsmanagement, Abteilung Straßenbau und -unterhaltung, zu stellen. Nach Prüfung der von Ihnen eingereichten Unterlagen, erhalten Sie eine Information zur weiteren Vorgehensweise. In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt Düsseldorf beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als Antragsteller die Arbeiten selbst bei einem in einer Handwerkskammer eingetragenen Straßenbauunternehmen in Auftrag geben.

Sämtliche Kosten für die Herstellung der Grundstückszufahrt (inkl. einer eventuellen Versetzung eines Straßenbaums oder einer Straßenlaterne sowie Planungsleistungen) müssen vom Antragsteller übernommen werden. Nicht mehr benötigte Grundstückszufahrten werden zu Lasten des Antragstellers zurückgebaut.

 

Hinweis: Ein Antrag auf Grundstückszufahrt muss nur dann gestellt werden, wenn lediglich ein Stellplatz auf dem Privatgrundstück hergestellt und zur Sicherung der Anfahrbarkeit der Bordstein abgesenkt werden soll. Wird hingegen beim Bauaufsichtsamt ein Bauantrag eingereicht (z.B. für die Errichtung eines Carports oder einer Garage), in dem die geplante Stellplatzsituation dargestellt ist, muss kein separater Antrag auf Grundstückszufahrt beim Amt für Verkehrsmanagement gestellt werden.

Bearbeitungszeitraum:

Abhängig von erforderlichen Verfahrensbeteiligungen, unter anderem Bauaufsichtsamt, kann ein Bearbeitungszeitraum nicht konkret benannt werden.

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Gebühren

Der Antrag auf Grundstückszufahrt beim Amt für Verkehrsmanagement ist kostenfrei.

Innerhalb der Prüfung wird das Bauaufsichtsamt beteiligt. Von dort wird das Vorhaben baurechtlich geprüft. Sollten baurechtliche Belange dem Vorhaben entgegenstehen, kann ggf. ein Antrag auf Abweichung / Befreiung gestellt werden. Für einen bauaufsichtlichen Bescheid (Genehmigung oder Ablehnung) werden durch das Bauaufsichtsamt Gebühren erhoben.


Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular
  • Planskizze der betroffenen Örtlichkeit (siehe Beispielskizze)
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Maßstab 1: 500) mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt
  • Aktuelle Fotos der Bestandssituation

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur dann zeitnah bearbeitet werden kann, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Die Unterlagen können per Post oder per E-Mail eingereicht werden.



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Zuständige Abteilung


Abteilung 66/3.3 - Bauen für Dritte
Auf'm Hennekamp 45,
40225 Düsseldorf

E-Mail: grundstueckszufahrten@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-94679

Weiterführende Informationen

Antrag auf Grundstückszufahrt

Eine Grundstückszufahrt dient dazu, ein Privatgrundstück mit einem Fahrzeug von der Straße aus über den Gehweg anfahren zu können. Wenn Sie z.B. einen Stellplatz errichten möchten und dazu der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Gehwegüberfahrt.

Grundstücksfahrten erfordern einen anderen Ausbau bzw. eine andere Befestigung als der Gehweg und müssen von der Stadt Düsseldorf genehmigt werden. Dazu ist ein schriftlicher Antrag an das Amt für Verkehrsmanagement, Abteilung Straßenbau und -unterhaltung, zu stellen. Nach Prüfung der von Ihnen eingereichten Unterlagen, erhalten Sie eine Information zur weiteren Vorgehensweise. In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt Düsseldorf beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als Antragsteller die Arbeiten selbst bei einem in einer Handwerkskammer eingetragenen Straßenbauunternehmen in Auftrag geben.

Sämtliche Kosten für die Herstellung der Grundstückszufahrt (inkl. einer eventuellen Versetzung eines Straßenbaums oder einer Straßenlaterne sowie Planungsleistungen) müssen vom Antragsteller übernommen werden. Nicht mehr benötigte Grundstückszufahrten werden zu Lasten des Antragstellers zurückgebaut.

 

Hinweis: Ein Antrag auf Grundstückszufahrt muss nur dann gestellt werden, wenn lediglich ein Stellplatz auf dem Privatgrundstück hergestellt und zur Sicherung der Anfahrbarkeit der Bordstein abgesenkt werden soll. Wird hingegen beim Bauaufsichtsamt ein Bauantrag eingereicht (z.B. für die Errichtung eines Carports oder einer Garage), in dem die geplante Stellplatzsituation dargestellt ist, muss kein separater Antrag auf Grundstückszufahrt beim Amt für Verkehrsmanagement gestellt werden.

Bearbeitungszeitraum:

Abhängig von erforderlichen Verfahrensbeteiligungen, unter anderem Bauaufsichtsamt, kann ein Bearbeitungszeitraum nicht konkret benannt werden.

Formulare:

  • Antragsformular
  • Planskizze der betroffenen Örtlichkeit (siehe Beispielskizze)
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Maßstab 1: 500) mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt
  • Aktuelle Fotos der Bestandssituation

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur dann zeitnah bearbeitet werden kann, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Die Unterlagen können per Post oder per E-Mail eingereicht werden.

Der Antrag auf Grundstückszufahrt beim Amt für Verkehrsmanagement ist kostenfrei.

Innerhalb der Prüfung wird das Bauaufsichtsamt beteiligt. Von dort wird das Vorhaben baurechtlich geprüft. Sollten baurechtliche Belange dem Vorhaben entgegenstehen, kann ggf. ein Antrag auf Abweichung / Befreiung gestellt werden. Für einen bauaufsichtlichen Bescheid (Genehmigung oder Ablehnung) werden durch das Bauaufsichtsamt Gebühren erhoben.

Grundstückszufahrt - Antrag
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