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Taxi-Schein - Ersatzfahrgastbeförderungsschein
Wer gewerblich Personen befördern will, beispielsweise mit einem Mietwagen oder Taxi, benötigt dazu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, auch Taxi-Schein oder Personenbeförderungsschein genannt.
Bearbeitungszeitraum:
Der Personenbeförderungsschein wird sofort ausgestellt.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Der Hauptwohnsitz muss Düsseldorf sein.
Gebühren
- Die Gebühr beträgt 36,80 Euro.
Wir bitten nach Möglichkeit um die Bezahlung mit EC-Karte.
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- EU-Kartenführerschein
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Suche
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Zuständige Abteilung
Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Taxi-Schein - Führerschein zur Fahrgastbeförderung - Ersatz E-Mail: fuehrerscheinstelle@duesseldorf.de Tel.: 0211 8990138 Fax: 0211 8927069
Weiterführende Informationen
Wer gewerblich Personen befördern will, beispielsweise mit einem Mietwagen oder Taxi, benötigt dazu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, auch Taxi-Schein oder Personenbeförderungsschein genannt.
Bearbeitungszeitraum:
Der Personenbeförderungsschein wird sofort ausgestellt.
- Personalausweis oder Reisepass
- EU-Kartenführerschein
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Der Hauptwohnsitz muss Düsseldorf sein.
https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/721/showWeitere Informationen
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