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Taxi-Schein - Ersatzfahrgastbeförderungsschein

Wer gewerblich Personen befördern will, beispielsweise mit einem Mietwagen oder Taxi, benötigt dazu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, auch Taxi-Schein oder Personenbeförderungsschein genannt.

Bearbeitungszeitraum:

Der Personenbeförderungsschein wird sofort ausgestellt.

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Der Hauptwohnsitz muss Düsseldorf sein. 


Gebühren

  • Die Gebühr beträgt 36,80 Euro.

Wir bitten nach Möglichkeit um die Bezahlung mit EC-Karte.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein 


Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • EU-Kartenführerschein

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. 

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.



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Zuständige Abteilung


Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf

Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187

Weiterführende Informationen

Taxi-Schein - Ersatzfahrgastbeförderungsschein

Wer gewerblich Personen befördern will, beispielsweise mit einem Mietwagen oder Taxi, benötigt dazu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, auch Taxi-Schein oder Personenbeförderungsschein genannt.

Bearbeitungszeitraum:

Der Personenbeförderungsschein wird sofort ausgestellt.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • EU-Kartenführerschein

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. 

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

  • Die Gebühr beträgt 36,80 Euro.

Wir bitten nach Möglichkeit um die Bezahlung mit EC-Karte.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein 
Personenbeförderungsschein - Ersatz, Führerschein zur Fahrgastbeförderung - Ersatz, Fahrgastbeförderung; Führerschein - Ersatz
Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Anschrift
Höherweg 101
40233 Düsseldorf
Telefon
0211 89-91
Fax
0211 89-29187

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