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Ausnahmegenehmigung zur Durchführung von Transporten (an Sonn- und Feiertagen und/oder während der Ferienzeit)
Gemäß § 30 Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Last-kraftwagen nicht verkehren.
Zusätzlich zum ganzjährigen Sonntagsfahrverbot gilt für die oben genannten Fahrzeuge an allen Samstagen Fahrverbot vom 1. Juli bis zum 31. August jeweils von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen.
Bearbeitungszeitraum:
Einzelanträge 5 Werktage, Daueranträge 10 Werktage
Formulare:
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
- Versorgung der Bevölkerung mit leichtverderblichen Lebensmitteln
- Termingerechte Be- und Entladung von Seeschiffen (kombinierter Verkehr Schiene/Straße bzw. Hafen/Straße)
- Aufrechterhaltung des Betriebes öffentlicher Versorgungs- oder Verkehrseinrichtungen
- Versorgung von Märkten oder sonstigen Großveranstaltungen
- Beförderung von Pferden zur Teilnahme an Sportveranstaltungen
- Beförderung von Schlachtvieh zu den am Wochenbeginn stattfindenden Viehmärkten
- Beförderung von Brieftauben mit Spezialtransportfahrzeugen zu den Auflassplätzen
- Beförderung von Ausrüstungsgegenständen für zeitgebundene kulturelle Veranstaltungen (z. B. Requisiten, Musikinstrumenten)
- Grenzüberschreitenden Verkehr (wenn die Grenzzollstellen ansonsten nicht abfertigen können)
- Transport von lebenden Blumen und Pflanzen
Gebühren
- Einzelgenehmigung 50,00 Euro pro Sonntag je Fahrzeug
- Dauergenehmigung 250,00 Euro für maximal 1 Jahr
Benötigte Unterlagen
Antrag und Begründung für die Notwendigkeit des Transportes
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Zuständige Abteilung
Abteilung 66/5.2 - Schwertransporte, Sonntagsfahrerlaubnis
Auf'm Hennekamp 45,
40225 Düsseldorf
E-Mail: schwertransporte@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-98907
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Ausnahmegenehmigung zur Durchführung von Transporten (an Sonn- und Feiertagen und/oder während der Ferienzeit) E-Mail: schwertransporte@duesseldorf.de Tel.: 0211 89-23602 Fax: 0211 89-29489 Weitere Sachbearbeitung Ausnahmegenehmigung zur Durchführung von Transporten (an Sonn- und Feiertagen und/oder während der Ferienzeit) E-Mail: schwertransporte@duesseldorf.de Tel.: 0211 89-92267 Fax: 0211 89-29489
Gemäß § 30 Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Last-kraftwagen nicht verkehren.
Zusätzlich zum ganzjährigen Sonntagsfahrverbot gilt für die oben genannten Fahrzeuge an allen Samstagen Fahrverbot vom 1. Juli bis zum 31. August jeweils von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen.
Bearbeitungszeitraum:
Einzelanträge 5 Werktage, Daueranträge 10 Werktage
Formulare:
Antrag und Begründung für die Notwendigkeit des Transportes
- Versorgung der Bevölkerung mit leichtverderblichen Lebensmitteln
- Termingerechte Be- und Entladung von Seeschiffen (kombinierter Verkehr Schiene/Straße bzw. Hafen/Straße)
- Aufrechterhaltung des Betriebes öffentlicher Versorgungs- oder Verkehrseinrichtungen
- Versorgung von Märkten oder sonstigen Großveranstaltungen
- Beförderung von Pferden zur Teilnahme an Sportveranstaltungen
- Beförderung von Schlachtvieh zu den am Wochenbeginn stattfindenden Viehmärkten
- Beförderung von Brieftauben mit Spezialtransportfahrzeugen zu den Auflassplätzen
- Beförderung von Ausrüstungsgegenständen für zeitgebundene kulturelle Veranstaltungen (z. B. Requisiten, Musikinstrumenten)
- Grenzüberschreitenden Verkehr (wenn die Grenzzollstellen ansonsten nicht abfertigen können)
- Transport von lebenden Blumen und Pflanzen
- Tel.: 0211 89-23602
- Tel.: 0211 89-92267
- Tel.: 0211 89-92994
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