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Bescheinigungen zum Baugesetzbuch (BauGB)

Bescheinigungen zum Baugesetzbuch (BauGB), zur Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), zum Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG) sowie zum Landschaftsgesetz NRW (LG):

Bearbeitungszeitraum:

circa eine Woche


Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Schriftlicher, von der Antragstellerin/vom Antragsteller unterschriebener Antrag mit Angabe der Grundstücksbezeichnung (Straße, Hausnummer) und Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück).  


Gebühren

  • 20,00 Euro pro Grundstück und je ausgewählter Auskunft
  • Bei beantragter Vorabübersendung per Fax wird eine zusätzliche Gebühr von 2,50 Euro pro Bescheinigung berechnet.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       


Benötigte Unterlagen

Sofern die Antragstellerin/ der Antragsteller nicht mit der/dem Gebührenpflichtigen übereinstimmt, hat die/der Gebührenpflichtige den Antrag mit zu unterzeichnen oder die Antragstellerin/der Antragsteller eine unterzeichnete Vollmacht der/des Gebührenpflichtigen als Anlage dem Antrag beizufügen.

Bei Abfrage zu einem städtebaulichen Vertrag ist eine Vollmacht der Grundstückseigentümerin/des Grundstückseigentümers vorzulegen.

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden. Ihre Anträge nehmen wir per Post, eMail oder Fax entgegen.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      




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Zuständige Abteilung


Abteilung Planungsverfahren und zentrale Dienste - 61/1
Brinckmannstraße 5,
40225 Düsseldorf

E-Mail: planung@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29080

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Bescheinigungen zum Baugesetzbuch (BauGB)

baugb-bescheinigung@duesseldorf.de
Tel.: 0211 8991
Fax: 0211 8936901

Bescheinigungen zum Baugesetzbuch (BauGB)

Bescheinigungen zum Baugesetzbuch (BauGB), zur Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), zum Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG) sowie zum Landschaftsgesetz NRW (LG):

Bearbeitungszeitraum:

circa eine Woche

Sofern die Antragstellerin/ der Antragsteller nicht mit der/dem Gebührenpflichtigen übereinstimmt, hat die/der Gebührenpflichtige den Antrag mit zu unterzeichnen oder die Antragstellerin/der Antragsteller eine unterzeichnete Vollmacht der/des Gebührenpflichtigen als Anlage dem Antrag beizufügen.

Bei Abfrage zu einem städtebaulichen Vertrag ist eine Vollmacht der Grundstückseigentümerin/des Grundstückseigentümers vorzulegen.

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden. Ihre Anträge nehmen wir per Post, eMail oder Fax entgegen.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      

  • 20,00 Euro pro Grundstück und je ausgewählter Auskunft
  • Bei beantragter Vorabübersendung per Fax wird eine zusätzliche Gebühr von 2,50 Euro pro Bescheinigung berechnet.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       
Negativattest, Bescheinigung zum Baugesetzbuch, Enteignungsverfahren, Bescheinigung zum Baugesetzbuch, Grenzregelung, Bescheinigung zum Baugesetzbuch,Bescheinigung zum BauGB
https://formulare.duesseldorf.de/servlet/de.formsolutions.FillServlet?sid=ak8cF3dNnFG6Q28k3zf7mMjnckK3gm&r=r.pdf
Abteilung Planungsverfahren und zentrale Dienste - 61/1
Anschrift
Brinckmannstraße 5
40225 Düsseldorf
Telefon
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Fax
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