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Umzugshilfen
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Was wird gefördert?
Gefördert werden Umzugskosten, rechtlich notwendige Renovierungsarbeiten und Doppelmieten. Der Umzug muss innerhalb Düsseldorfs in eine andere, für Sie geeignete, Wohnung erfolgen. Der Zuschuss beträgt insgesamt maximal 7.000 Euro.
Wer wird gefördert?
Einen Zuschuss können Sie erhalten, wenn Sie mindestens 60 Jahre alt sind oder über einen Schwerbehindertenausweis verfügen oder einen Pflegegrad haben.
Welche Einkommensgrenzen gelten?
Sie erhalten nur dann einen Zuschuss, wenn Ihr Einkommen bestimmte Grenzen um nicht mehr als 40% überschreitet. Dabei werden die Bruttojahreseinkünfte sowie die Frei- und Abzugsbeträge aller Personen, die in einem Haushalt leben, zusammengerechnet.
Die nachfolgende Tabelle stellt beispielhaft für einige Haushalte dar, wie hoch das Bruttojahreseinkommen sein darf, um eine Förderung zu erhalten. Dabei wird unterstellt, dass nur ein Haushaltsangehöriger ein Einkommen erzielt und hiervon Steuern sowie Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge zahlt. Bei Rentner*innen wird unterstellt, dass nur eine Haushaltsangehörige Person Rente bezieht und hiervon ausschließlich Krankenversicherungsbeiträge zahlt.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den nachfolgend dargestellten Zahlen nur um Richtwerte handelt.
Haushalt | Maximaler Bruttojahresverdienst | |
Überschreitung der Einkommensgrenze | ||
Keine Überschreitung | Überschreitung von 40% | |
alleinstehende*r Arbeitnehmer*in | 33.136 EUR | 45.898 EUR |
alleinstehende*r Rentner*in | 23.306 EUR | 32.588 EUR |
Rentnerpaar | 32.602 EUR | 43.783 EUR |
2 Personen (kein Kind) | 45.917 EUR | 61.292 EUR |
3 Personen (1 Kind) | 49.667 EUR | 69.042 EUR |
4 Personen (2 Kinder) | 59.667 EUR | 83.042 EUR |
5 Personen (3 Kinder) | 69.667 EUR | 97.042 EUR |
Welche Vermögensgrenzen gelten?
Sie dürfen je Haushaltsangehöriger Person maximal 10.000 Euro an Vermögenswerten haben. Dazu zählen neben Ersparnissen auch Rückkaufswerte aus Versicherungen.
Was gibt es zu beachten?
Der Zuschuss muss vor Unterzeichnung des neuen Mietvertrages beantragt werden.
Gebühren
Die Beratung ist kostenfrei. Für die Bewilligung des städtischen Zuschusses fallen Gebühren an.
Benötigte Unterlagen
Für den städtischen Zuschuss sind immer erforderlich
- Antrag auf Gewährung eines Zuschusses
- Ihre Einkommensunterlagen oder ein aktueller Wohnberechtigungsschein
- Ihre Vermögensnachweise
Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
Die Beantragung des Zuschusses kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung Wohnungsbauförderung und Wohnungsvermittlung - 64/2
Brinckmannstraße 5,
40225 Düsseldorf
E-Mail: wohnungsbaufoerderung@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Umzugshilfen E-Mail: wohnberatung@duesseldorf.de Tel.: 0211 89-92209 Fax: 0211 89-29084
Weiterführende Informationen
- Antrag auf Gewährung eines Zuschusses
- Ihre Einkommensunterlagen oder ein aktueller Wohnberechtigungsschein
- Ihre Vermögensnachweise
Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
Die Beantragung des Zuschusses kann nicht telefonisch erfolgen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Umzugskosten, rechtlich notwendige Renovierungsarbeiten und Doppelmieten. Der Umzug muss innerhalb Düsseldorfs in eine andere, für Sie geeignete, Wohnung erfolgen. Der Zuschuss beträgt insgesamt maximal 7.000 Euro.
Wer wird gefördert?
Einen Zuschuss können Sie erhalten, wenn Sie mindestens 60 Jahre alt sind oder über einen Schwerbehindertenausweis verfügen oder einen Pflegegrad haben.
Welche Einkommensgrenzen gelten?
Sie erhalten nur dann einen Zuschuss, wenn Ihr Einkommen bestimmte Grenzen um nicht mehr als 40% überschreitet. Dabei werden die Bruttojahreseinkünfte sowie die Frei- und Abzugsbeträge aller Personen, die in einem Haushalt leben, zusammengerechnet.
Die nachfolgende Tabelle stellt beispielhaft für einige Haushalte dar, wie hoch das Bruttojahreseinkommen sein darf, um eine Förderung zu erhalten. Dabei wird unterstellt, dass nur ein Haushaltsangehöriger ein Einkommen erzielt und hiervon Steuern sowie Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge zahlt. Bei Rentner*innen wird unterstellt, dass nur eine Haushaltsangehörige Person Rente bezieht und hiervon ausschließlich Krankenversicherungsbeiträge zahlt.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den nachfolgend dargestellten Zahlen nur um Richtwerte handelt.
Haushalt | Maximaler Bruttojahresverdienst | |
Überschreitung der Einkommensgrenze | ||
Keine Überschreitung | Überschreitung von 40% | |
alleinstehende*r Arbeitnehmer*in | 33.136 EUR | 45.898 EUR |
alleinstehende*r Rentner*in | 23.306 EUR | 32.588 EUR |
Rentnerpaar | 32.602 EUR | 43.783 EUR |
2 Personen (kein Kind) | 45.917 EUR | 61.292 EUR |
3 Personen (1 Kind) | 49.667 EUR | 69.042 EUR |
4 Personen (2 Kinder) | 59.667 EUR | 83.042 EUR |
5 Personen (3 Kinder) | 69.667 EUR | 97.042 EUR |
Welche Vermögensgrenzen gelten?
Sie dürfen je Haushaltsangehöriger Person maximal 10.000 Euro an Vermögenswerten haben. Dazu zählen neben Ersparnissen auch Rückkaufswerte aus Versicherungen.
Was gibt es zu beachten?
Der Zuschuss muss vor Unterzeichnung des neuen Mietvertrages beantragt werden.
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