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Vermittlung von senioren- und behindertengerechten Wohnungen

Nicht immer kann die vorhandene Wohnung an die Bedürfnisse der älteren oder behinderten Menschen angepasst werden, so dass ein Umzug in eine andere Wohnung eine sinnvolle Alternative beeziehungsweise Notwendigkeit darstellt.

Die Wohnberatung unterstützt Sie, wenn Sie eine senioren- oder behindertengerechte Wohnung suchen. 

Bearbeitungszeitraum:

Beratungstermine können kurzfristig vereinbart werden.

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Voraussetzung für eine Vermittlung ist ein Mindestalter von 60 Jahren oder das Vorliegen einer Behinderung.


Gebühren

Für den Wohnberechtigungsschein ist eine Gebühr von bis zu 20,00 EUR zu entrichten.

Befreiungen

  • Ja

Ermäßigungen

  • Ja         


Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, kann in einem persönlichen Gespräch erörtert werden.

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      



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Zuständige Abteilung


Abteilung Wohnungsbauförderung und Wohnungsvermittlung - 64/2
Brinckmannstraße 5,
40225 Düsseldorf

E-Mail: wohnungsbaufoerderung@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91

Weiterführende Informationen

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