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Ehejubiläen

Die Ehrengabe der Stadt beträgt zum 50. Ehejubiläum 100,00 Euro, zum 60. Ehejubiläum 150,00 Euro und ab dem 65. Ehejubiläum 200,00 Euro. Wenn Sie es wünschen, überbringt Ihnen ein Mitglied des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf die Glückwünsche und die Ehrengabe persönlich. Andernfalls erhalten Sie die Glückwünsche durch die Post. In diesem Fall wird die Ehrengabe auf Ihr Konto überwiesen - dazu wird Ihre Bankverbindung benötigt.

Bei nachträglich angemeldeten Ehejubiläen werden die zum Zeitpunkt des jeweiligen Ehejubiläums maßgeblichen Beträge ausgezahlt. Die Stadt Düsseldorf gratuliert bis zu 3 Jahre im Nachhinein. Maßgeblich ist das Datum der standesamtlichen Eheschließung!

Da die Eheschließungsdaten der in Düsseldorf lebenden Menschen nicht vollständig erfasst sind, ist die Stadt auf Ihre Mithilfe angewiesen. Selbstverständlich können Ehejubiläen auch von Freunden oder Verwandten angemeldet werden, sofern sie die erforderlichen Angaben machen und die Heiratsurkunde mitbringen können.

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass Sie mit Hauptwohnsitz in Düsseldorf gemeldet sind.  


Gebühren

Kostenfrei


Benötigte Unterlagen

  • Heiratsurkunde bzw. Familienstammbuch
  • Personalausweis

Melden Sie das Ehejubiläum bitte in einem der Bürgerbüros an. Die Anmeldung ist immer erforderlich, auch wenn Sie in Düsseldorf geheiratet und immer hier gewohnt haben.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      



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Zuständige Abteilung


Protokoll - 01/14
Rathausufer 8,
40213 Düsseldorf

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Ehejubiläen
Tel.: 0211 8995618

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