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Altersjubiläen

Zum 80., 90. und 95. Geburtstag erhalten Sie automatisch einen schriftlichen Glückwunsch des Oberbürgermeisters. Zum 90. und 95. Geburtstag erhalten Sie zusätzlich eine Ehrengabe in Höhe von 50,00 Euro in Form eines Verrechnungsschecks.

Ab dem 100. Geburtstag beträgt die Ehrengabe 125,00 Euro. Zu diesem Anlass gratuliert der Oberbürgermeister oder seine Vertretung auf Wunsch persönlich.

Bitte beachten Sie ab dem 01.01.2019 die neuen Ehrenabgaben:

Zum 80., 90. und 95. Geburtstag erhalten Sie automatisch einen schriftlichen Glückwunsch des Oberbürgermeisters.
Zusätzlich zum 90. Geburtstag erhalten Sie 50,00 Euro und zum 95. Geburtstag 75,00 Euro Ehrenabgabe in Form eines Verrechnungsschecks.

Ab dem 100. Geburtstag beträgt die Ehrengabe 150,00 Euro. Zu diesem Anlass gratuliert der Oberbürgermeister oder seine Vertretung auf Wunsch persönlich.

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass Sie mit Hauptwohnsitz in Düsseldorf gemeldet sind. 


Gebühren

Kostenfrei


Benötigte Unterlagen

Zum 80., 90. und 95. Geburtstag erhalten Sie automatisch einen schriftlichen Glückwunsch. Ab dem 100. Geburtstag nimmt eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter rechtzeitig Kontakt zu Ihnen auf, um die Art und Weise der Glückwunschübermittlung mit Ihnen abzustimmen.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.            



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Zuständige Abteilung


Protokoll - 01/5
Rathausufer 8,
40213 Düsseldorf

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Altersjubiläen

Tel.: 0211 8991
Fax: 0211 8929521

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Zum 80., 90. und 95. Geburtstag erhalten Sie automatisch einen schriftlichen Glückwunsch des Oberbürgermeisters. Zum 90. und 95. Geburtstag erhalten Sie zusätzlich eine Ehrengabe in Höhe von 50,00 Euro in Form eines Verrechnungsschecks.

Ab dem 100. Geburtstag beträgt die Ehrengabe 125,00 Euro. Zu diesem Anlass gratuliert der Oberbürgermeister oder seine Vertretung auf Wunsch persönlich.

Bitte beachten Sie ab dem 01.01.2019 die neuen Ehrenabgaben:

Zum 80., 90. und 95. Geburtstag erhalten Sie automatisch einen schriftlichen Glückwunsch des Oberbürgermeisters.
Zusätzlich zum 90. Geburtstag erhalten Sie 50,00 Euro und zum 95. Geburtstag 75,00 Euro Ehrenabgabe in Form eines Verrechnungsschecks.

Ab dem 100. Geburtstag beträgt die Ehrengabe 150,00 Euro. Zu diesem Anlass gratuliert der Oberbürgermeister oder seine Vertretung auf Wunsch persönlich.

Zum 80., 90. und 95. Geburtstag erhalten Sie automatisch einen schriftlichen Glückwunsch. Ab dem 100. Geburtstag nimmt eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter rechtzeitig Kontakt zu Ihnen auf, um die Art und Weise der Glückwunschübermittlung mit Ihnen abzustimmen.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.            

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