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Unterricht in der Herkunftssprache (HSU)

Das Schulamt für die Landeshauptstadt Düsseldorf bietet Schülerinnen und Schülern der Primarstufe und der Sekundarstufe I herkunftssprachlichen Unterricht in zur Zeit 15 Sprachen an. 

Bearbeitungszeitraum:

Vor Schuljahresbeginn erhalten die Eltern der angemeldeten Schülerinnen und Schüler einen Zulassungsbescheid.    

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und der Sekundarstufe I, die eine Düsseldorfer Schule besuchen oder deren Wohnsitz sich in der Stadt Düsseldorf befindet.

Die erforderliche Anmeldung verpflichtet für die Dauer eines Schuljahres zur regelmäßigen Teilnahme.


Gebühren

Die Teilnahme am herkunftssprachlichen Unterricht ist kostenfrei.


Benötigte Unterlagen

Anmeldeformulare sind in den Schulen erhältlich. Der späteste Anmeldetermin ist aus den Anmeldeformularen ersichtlich.

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Ansprechpartner ist die von dem Schüler bzw. von der Schülerin besuchte Pflichtschule.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      



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Zuständige Abteilung


Abteilung 40/1 - Unterricht in der Herkunftssprache
Merowingerplatz 1,
40225 Düsseldorf

E-Mail: hsu@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-96515

Weiterführende Informationen

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