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Zulassung für Gewerbetreibende auf Friedhöfen
Gewerbetreibende benötigen gemäß § 7 der Friedhofsatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf für die Tätigkeit auf dem Friedhof eine vorherige Zulassung durch die Friedhofsverwaltung.
Die Zulassung wird jeweils auf zwei Kalenderjahre befristet und erfolgt durch Ausstellung einer Zulassungskarte.
Formulare:
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Nachweis über den Berufsabschluss.
Gebühren
Für die Genehmigung sind 80 Euro zu entrichten, über diesen Betrag wird eine Rechnung ausgestellt.
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
- Sachkundenachweis durch Vorlage des Gesellenbriefes oder ein es vergleichbaren Berufsabschlusses
- Vorlage der Gewerbeanmeldung
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen. Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht.
Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Suche
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Zuständige Abteilung
Abteilung Friedhöfe - 68/4
Kaiserswerther Straße 390,
40474 Düsseldorf
E-Mail: friedhof@duesseldorf.de
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Zulassung für Gewerbetreibende auf Friedhöfen Tel.: 0211 8926821 Fax: 0211 8929225
Weiterführende Informationen
Gewerbetreibende benötigen gemäß § 7 der Friedhofsatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf für die Tätigkeit auf dem Friedhof eine vorherige Zulassung durch die Friedhofsverwaltung.
Die Zulassung wird jeweils auf zwei Kalenderjahre befristet und erfolgt durch Ausstellung einer Zulassungskarte.
Formulare:
- Sachkundenachweis durch Vorlage des Gesellenbriefes oder ein es vergleichbaren Berufsabschlusses
- Vorlage der Gewerbeanmeldung
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen. Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht.
Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Nachweis über den Berufsabschluss.
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