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Meldepflicht für geschützte Tiere

Die Haltung von Wirbeltiere der besonders geschützten Arten ist gemäß §7 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) meldepflichtig:

Wer Tiere der besonders geschützten Arten hält, muss dies unverzüglich nach Beginn der Haltung der Unteren Naturschutzbehörde schriftlich anzeigen.

Außerdem ist jede Veränderung im Bestand anzuzeigen (Zugang oder Abgang).

Die Änderung des Standortes der Tiere ist anzuzeigen.

Die Anzeige muss Angaben über Anzahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere enthalten.

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Voraussetzung für die Haltung von besonders geschützten Tieren ist nach der Bundesartenschutzverordnung die Sachkunde des Halters.

Er muss über die erforderliche Zuverlässigkeit, ausreichende Kenntnisse über die Haltung und Pflege der Tiere und über die erforderlichen Einrichtungen verfügen, die sicherstellen, dass die Tiere nicht entweichen können und die Haltung den tierschutzrechtlichen Vorschriften entspricht.

Die Sachkunde ist auf Verlangen der Artenschutzbehörde nachzuweisen.


Gebühren

Kostenfrei


Benötigte Unterlagen

  • Für besonders geschützte Arten: Herkunftsnachweis über den legalen Erwerb, zum Beispiel Zuchtbescheinigung oder ähnliches vorlegen, womit die Herkunft des Tieres einwandfrei zu belegen ist.
  • Für streng geschützten Arten: Kopie der EU-Bescheinigung (Vermarktungsgenehmigung früher Cites).
  • Angaben zur Kennzeichnung: (Ringnummer, Mikrochip, Fotodokumentation)
  • Bitte senden sie das ausgefüllte Formular zur Bestandsmeldung, sowie die Kopien der oben genannten Unterlagen ein. Liegt eine Fotodokumentation vor, so müssen davon Farbkopien zusammen mit aktuellen Fotos und den erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.



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Zuständige Abteilung


Garten-, Friedhofs- und Forstamt, Abteilung 68/2, Meldepflicht für geschützte Tiere
Kaiserswerther Straße 390,
40474 Düsseldorf

E-Mail: artenschutz@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-26806
Fax: 0211 89-29273

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Meldepflicht für geschützte Tiere

artenschutz@duesseldorf.de
Tel.: 0211 8926806
Fax: 0211 8939058

Meldepflicht für geschützte Tiere

Die Haltung von Wirbeltiere der besonders geschützten Arten ist gemäß §7 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) meldepflichtig:

Wer Tiere der besonders geschützten Arten hält, muss dies unverzüglich nach Beginn der Haltung der Unteren Naturschutzbehörde schriftlich anzeigen.

Außerdem ist jede Veränderung im Bestand anzuzeigen (Zugang oder Abgang).

Die Änderung des Standortes der Tiere ist anzuzeigen.

Die Anzeige muss Angaben über Anzahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere enthalten.

Formulare:

  • Für besonders geschützte Arten: Herkunftsnachweis über den legalen Erwerb, zum Beispiel Zuchtbescheinigung oder ähnliches vorlegen, womit die Herkunft des Tieres einwandfrei zu belegen ist.
  • Für streng geschützten Arten: Kopie der EU-Bescheinigung (Vermarktungsgenehmigung früher Cites).
  • Angaben zur Kennzeichnung: (Ringnummer, Mikrochip, Fotodokumentation)
  • Bitte senden sie das ausgefüllte Formular zur Bestandsmeldung, sowie die Kopien der oben genannten Unterlagen ein. Liegt eine Fotodokumentation vor, so müssen davon Farbkopien zusammen mit aktuellen Fotos und den erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Kostenfrei

Artenschutz - Meldepflicht für geschützte Tiere, Haltung von Wirbeltieren der besonders geschützten Arten, Bundesartenschutzverordnung
Garten-, Friedhofs- und Forstamt, Abteilung 68/2, Meldepflicht für geschützte Tiere
Anschrift
Kaiserswerther Straße 390
40474 Düsseldorf
Telefon
0211 89-26806
Fax
0211 89-29273

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