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Gartenbewässerung

Eine Ermäßigung der Schmutzwassergebühr für eine Bewässerung des Gartens können Sie dann erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen.

Antrag und Nachweis werden nur dann berücksichtigt, wenn sie spätestens 3 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes bei der Stadt vorliegen.

Am einfachsten und für beide Seiten am gerechtesten lassen sich die für die Bewässerung verwendeten Wassermengen durch den Einbau eines separaten Zwischenzählers nachweisen. Hierzu teilt der Abwasserkunde den Einbautag, den Einbaustand und die Nummer des Zwischenzählers mit.

Nach einem dann festgelegten Zeitpunkt wird der Zwischenzählerstand einmal jährlich vom Abwasserkunden mittels eines Formulars mitgeteilt.

Dabei behält sich die Stadt das Recht vor, die Angaben vor Ort zu prüfen. Die Stadt ermittelt dann anhand des aktuellen Wasserverbrauchs, ob anstelle des pauschalen Abzugs ein erhöhter Abzug gewährt werden kann.

Bearbeitungszeitraum:

Die Bearbeitung erfolgt bei Vorliegen aller Nachweisunterlagen in der Regel innerhalb eines Monats.   

Hier geht es zu den "FAQ Gartenbewässerung".


Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

In welcher Höhe und ob Sie eine Ermäßigung der Schmutzwassergebühr für eine Bewässerung des Gartens erhalten, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab:

  • Sie sind Abwasserkunde für Schmutzwasser
  • Sie bewässern Ihren Garten tatsächlich mit Frischwasser
  • die für die Gartenbewässerung benötigte Frischwassermenge liegt über dem bereits gewährten pauschalen Abzug


Gebühren

Der Antrag ist kostenfrei. Eventuell anfallende Kosten für die Anschaffung und den Einbau eines Zwischenzählers sind vom Abwasserkunden zu tragen.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       


Benötigte Unterlagen

Es ist ein formloser, schriftlicher Antrag einschließlich der erforderlichen Nachweisunterlagen einzureichen.

Im Einzelfall können weitere Nachweise oder Rückfragen erforderlich sein. Um die Bearbeitung nicht zu verzögern, geben Sie bitte Ihre Telefonnummer an.

Sie besuchen uns persönlich oder senden den Antrag und die Nachweisunterlagen auf dem Postweg zu.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      




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Zuständige Abteilung


Abteilung Recht, Gebühren, Vertragswesen - 67/1
Auf'm Hennekamp 47,
40225 Düsseldorf

E-Mail: abwassergebuehr@duesseldorf.de

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Abwassergebühren

abwassergebuehr@duesseldorf.de
Tel.: 0211 89-92707

Weiterführende Informationen

Gartenbewässerung

Eine Ermäßigung der Schmutzwassergebühr für eine Bewässerung des Gartens können Sie dann erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen.

Antrag und Nachweis werden nur dann berücksichtigt, wenn sie spätestens 3 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes bei der Stadt vorliegen.

Am einfachsten und für beide Seiten am gerechtesten lassen sich die für die Bewässerung verwendeten Wassermengen durch den Einbau eines separaten Zwischenzählers nachweisen. Hierzu teilt der Abwasserkunde den Einbautag, den Einbaustand und die Nummer des Zwischenzählers mit.

Nach einem dann festgelegten Zeitpunkt wird der Zwischenzählerstand einmal jährlich vom Abwasserkunden mittels eines Formulars mitgeteilt.

Dabei behält sich die Stadt das Recht vor, die Angaben vor Ort zu prüfen. Die Stadt ermittelt dann anhand des aktuellen Wasserverbrauchs, ob anstelle des pauschalen Abzugs ein erhöhter Abzug gewährt werden kann.

Bearbeitungszeitraum:

Die Bearbeitung erfolgt bei Vorliegen aller Nachweisunterlagen in der Regel innerhalb eines Monats.   

Hier geht es zu den "FAQ Gartenbewässerung".

Es ist ein formloser, schriftlicher Antrag einschließlich der erforderlichen Nachweisunterlagen einzureichen.

Im Einzelfall können weitere Nachweise oder Rückfragen erforderlich sein. Um die Bearbeitung nicht zu verzögern, geben Sie bitte Ihre Telefonnummer an.

Sie besuchen uns persönlich oder senden den Antrag und die Nachweisunterlagen auf dem Postweg zu.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      

Der Antrag ist kostenfrei. Eventuell anfallende Kosten für die Anschaffung und den Einbau eines Zwischenzählers sind vom Abwasserkunden zu tragen.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       
Ermäßigung der Schmutzwassergebühr, Schmutzwassergebühr - Ermäßigung
https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt67/Ermaessigung.pdf
Abteilung Recht, Gebühren, Vertragswesen - 67/1
Anschrift
Auf'm Hennekamp 47
40225 Düsseldorf

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