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Baustelleneinrichtung

Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich, dies gilt auch für eine Baustelleneinrichtungsfläche. Diese kann genutzt werden um Material zu lagern, Baumaschinen abzustellen, Be- und Entladevorgänge durchzuführen sowie Schutt- Material und Bürocontainer zu stellen.

Die Genehmigung kann von Privatpersonen und von Baufirmen beantragt werden.

Bearbeitungszeitraum:

Je nach Art der Arbeiten liegt die Bearbeitungszeit zwischen einem und circa vierzehn Tagen. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich.   

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Der öffentliche Straßenraum darf nur vor dem eigenen Grundstück, bzw. vor dem Grundstück des Auftraggebers/ der Auftraggeberin genutzt werden. Sollen auch benachbarte Flächen in Anspruch genommen werden, muss eine schriftliche Einverständniserklärung der betroffenen Nachbarn (gem. § 14 a Straßen- und Wegegesetz NRW) eingereicht werden.


Gebühren

Mindestgebühr: 95,00 €

Zone 1 je qm monatlich

  • 1-6. Monat: 7,00 €
  • Nach Ablauf von 6 Monaten: 11,00 €
  • Nach Ablauf von 12 Monaten: 18,00 €
  • Nach Ablauf von 18 Monaten: 23,00 €
Verwaltungsgebühr: 60 €

Zone 2 je qm monatlich

  • 1-6. Monat: 6,00 €
  • Nach Ablauf von 6 Monaten: 9,50 €
  • Nach Ablauf von 12 Monaten: 14,00 €
  • Nach Ablauf von 18 Monaten: 20,00 €

Verwaltungsgebühr: 48 €

Die Gebühr kann per Rechnung oder per EC-Cash bezahlt werden.

Befreiungen:

Nein

Ermäßigungen:

Nein      


Benötigte Unterlagen

Sie können uns persönlich besuchen. Eine bevollmächtigte Person kann in Ihrem Namen dies übernehmen. Alternativ können Sie uns den Antrag per E-Mail zukommen lassen.  

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bei der Beantragung durch Privatpersonen ist eine schriftliche Erklärung einzureichen, dass die Verkehrssicherungspflicht übernommen wird.



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