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Baustelleneinrichtung
Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich, dies gilt auch für eine Baustelleneinrichtungsfläche. Diese kann genutzt werden um Material zu lagern, Baumaschinen abzustellen, Be- und Entladevorgänge durchzuführen sowie Schutt- Material und Bürocontainer zu stellen.
Die Genehmigung kann von Privatpersonen und von Baufirmen beantragt werden.Bearbeitungszeitraum:
Je nach Art der Arbeiten liegt die Bearbeitungszeit zwischen einem und circa vierzehn Tagen. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich.
Formulare:
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Der öffentliche Straßenraum darf nur vor dem eigenen Grundstück, bzw. vor dem Grundstück des Auftraggebers/ der Auftraggeberin genutzt werden. Sollen auch benachbarte Flächen in Anspruch genommen werden, muss eine schriftliche Einverständniserklärung der betroffenen Nachbarn (gem. § 14 a Straßen- und Wegegesetz NRW) eingereicht werden.
Gebühren
Mindestgebühr: 95,00 €
Zone 1 je qm monatlich
- 1-6. Monat: 7,00 €
- Nach Ablauf von 6 Monaten: 11,00 €
- Nach Ablauf von 12 Monaten: 18,00 €
- Nach Ablauf von 18 Monaten: 23,00 €
Zone 2 je qm monatlich
- 1-6. Monat: 6,00 €
- Nach Ablauf von 6 Monaten: 9,50 €
- Nach Ablauf von 12 Monaten: 14,00 €
- Nach Ablauf von 18 Monaten: 20,00 €
Verwaltungsgebühr: 48 €
Die Gebühr kann per Rechnung oder per EC-Cash bezahlt werden.
Befreiungen:
Nein
Ermäßigungen:
Nein
Benötigte Unterlagen
Sie können uns persönlich besuchen. Eine bevollmächtigte Person kann in Ihrem Namen dies übernehmen. Alternativ können Sie uns den Antrag per E-Mail zukommen lassen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bei der Beantragung durch Privatpersonen ist eine schriftliche Erklärung einzureichen, dass die Verkehrssicherungspflicht übernommen wird.
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Zuständige Abteilung
Abteilung 66/5.2 - Sondernutzungen
Auf'm Hennekamp 45,
40225 Düsseldorf
E-Mail: genehmigungen.verkehr@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-92997
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Baustelleneinrichtung Ost/Süd E-Mail: amt66-baustellen-team1@duesseldorf.de Tel.: 0211 8992991 Fax: 0211 8932991 Sachbearbeitung Baustelleneinrichtung Mitte/West E-Mail: amt66-baustellen-team2@duesseldorf.de Tel.: 0211 8992991 Fax: 0211 8932991 Sachbearbeitung Baustelleneinrichtung Mitte/Nord E-Mail: amt66-baustellen-team3@duesseldorf.de Tel.: 0211 8992991 Fax: 0211 8932991
Weiterführende Informationen
Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich, dies gilt auch für eine Baustelleneinrichtungsfläche. Diese kann genutzt werden um Material zu lagern, Baumaschinen abzustellen, Be- und Entladevorgänge durchzuführen sowie Schutt- Material und Bürocontainer zu stellen.
Die Genehmigung kann von Privatpersonen und von Baufirmen beantragt werden.Bearbeitungszeitraum:
Je nach Art der Arbeiten liegt die Bearbeitungszeit zwischen einem und circa vierzehn Tagen. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich.
Formulare:
Sie können uns persönlich besuchen. Eine bevollmächtigte Person kann in Ihrem Namen dies übernehmen. Alternativ können Sie uns den Antrag per E-Mail zukommen lassen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bei der Beantragung durch Privatpersonen ist eine schriftliche Erklärung einzureichen, dass die Verkehrssicherungspflicht übernommen wird.
Der öffentliche Straßenraum darf nur vor dem eigenen Grundstück, bzw. vor dem Grundstück des Auftraggebers/ der Auftraggeberin genutzt werden. Sollen auch benachbarte Flächen in Anspruch genommen werden, muss eine schriftliche Einverständniserklärung der betroffenen Nachbarn (gem. § 14 a Straßen- und Wegegesetz NRW) eingereicht werden. https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/623/showFeedback Formular
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