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Wohnungsmängel

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietwohnungen sind grundsätzlich verpflichtet, diese instandzuhalten und gewissen Mindestanforderungen anzupassen. Ist die Nutzung der Wohnung durch Mängel erheblich beeinträchtigt, zum Beispiel durch

  • Feuchtigkeit in den Wänden
  • Funktionsmängel der Sanitär- und Elektroinstallationen
  • fehlende Beheizbarkeit
  • gravierende Mängel an den Fenstern

und hat die Eigentümerin oder der Eigentümer trotz Aufforderung durch die Mieterin oder den Mieter keine Abhilfe geleistet, kann dies beim Amt für Wohnungswesen angezeigt werden. Die Mängel werden dann vor Ort geprüft. Bei erheblichen Missständen wird die Eigentümerin oder der Eigentümer zur Mängelbeseitigung aufgefordert.

Bearbeitungszeitraum:

Ein Beratungstermin kann kurzfristig vereinbart werden.   

Ihr Weg zur Antragstellung


Gebühren

kostenfrei


Benötigte Unterlagen

Für die Bearbeitung ist insbesondere die bereits mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer geführte Korrespondenz wichtig.



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Zuständige Abteilung


Abteilung Wohnungsvermittlung und Wohnungsaufsicht - 64/4
Brinckmannstraße 5,
40225 Düsseldorf

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Wohnungsmängel
wohnungsaufsicht@duesseldorf.de
Tel.: 0211 89-95163
Fax: 0211 89-35163

Weiterführende Informationen

Weitere Kontaktmöglichkeit:

  • Tel.: 0211 89-96677

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