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Wohnungen für die Einkommensgruppe B

Wenn Sie die für Sie gültige Einkommensgrenze überschreiten, bekommen Sie keinen Allgemeinen WBS und dürfen damit auch keine Sozialwohnung für die Einkommensgruppe A beziehen.

Allerdings gibt es Wohnungen, die für Haushalte mit höherem Einkommen gefördert wurden (Einkommensgruppe B) Hier darf die Einkommensgrenze um bis zu 40%-in Einzelfällen um bis zu 60%-überschritten werden. Die Miete dieser Wohnungen ist höher als bei Wohnungen für die Einkommensgruppe A.

Die Wohnungen für die Einkommensgruppe B werden in der regel nicht durch das Wohnungsamt vermittelt, das heißt, Sie müssen sich direkt an die Vermieterin/ den Vermieter wenden. Um Sie hierbei zu unterstützen, haben wir eine Liste der größeren Anbieter von Wohnungen der Einkommensgruppe B in Düsseldorf zusammengestellt.

Bearbeitungszeitraum:

Wenn alle Unterlagen vorliegen, erfolgt die Bearbeitung in der Regel innerhalb eines Monats.

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Um eine für die Einkommensgruppe B geförderte Wohnung beziehen zu können, benötigen Sie eine so genannte "Bezugsgenehmigung". Diese können Sie beim Wohnungsamt beantragen, wenn Sie über ein konkretes Wohnungsangebot verfügen.


Gebühren

Für die Bezugsgenehmigung beträgt die Gebühr 20 Euro.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       


Benötigte Unterlagen

Das Antragsverfahren entspricht dem für den Allgemeinen Wohnberechtigungsschein.

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen. Die beauftragte Person muss sich bei Vorsprache ausweisen und eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht sowie Ihren Ausweis vorlegen.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      



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Zuständige Abteilung


Abteilung Wohnungsbauförderung und Wohnungsvermittlung - 64/2
Brinckmannstraße 5,
40225 Düsseldorf

E-Mail: wohnungsbaufoerderung@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Wohnungen für die Einkommensgruppe B

wohnungsvermittlung@duesseldorf.de
Tel.: 0211 8991
Fax: 0211 8929183

Wohnungen für die Einkommensgruppe B

Wenn Sie die für Sie gültige Einkommensgrenze überschreiten, bekommen Sie keinen Allgemeinen WBS und dürfen damit auch keine Sozialwohnung für die Einkommensgruppe A beziehen.

Allerdings gibt es Wohnungen, die für Haushalte mit höherem Einkommen gefördert wurden (Einkommensgruppe B) Hier darf die Einkommensgrenze um bis zu 40%-in Einzelfällen um bis zu 60%-überschritten werden. Die Miete dieser Wohnungen ist höher als bei Wohnungen für die Einkommensgruppe A.

Die Wohnungen für die Einkommensgruppe B werden in der regel nicht durch das Wohnungsamt vermittelt, das heißt, Sie müssen sich direkt an die Vermieterin/ den Vermieter wenden. Um Sie hierbei zu unterstützen, haben wir eine Liste der größeren Anbieter von Wohnungen der Einkommensgruppe B in Düsseldorf zusammengestellt.

Bearbeitungszeitraum:

Wenn alle Unterlagen vorliegen, erfolgt die Bearbeitung in der Regel innerhalb eines Monats.

Formulare:

Das Antragsverfahren entspricht dem für den Allgemeinen Wohnberechtigungsschein.

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen. Die beauftragte Person muss sich bei Vorsprache ausweisen und eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht sowie Ihren Ausweis vorlegen.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      

Für die Bezugsgenehmigung beträgt die Gebühr 20 Euro.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       
Einkommensgruppe B - Wohnungen
Abteilung Wohnungsbauförderung und Wohnungsvermittlung - 64/2
Anschrift
Brinckmannstraße 5
40225 Düsseldorf
Telefon
0211 89-91

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