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Erwerb von Belegungs- und Mietpreisbindungen

Die Stadt Düsseldorf bietet das städtische Förderprogramm Erwerb von Belegungs- und Mietpreisbindungen an, um freifinanzierte Wohnungen aus dem Bestand für die Vermietung an einkommensschwache Haushalte zu akquirieren.

Zwischen der Eigentümerin / dem Eigentümer und der Stadt Düsseldorf wird ein Vertrag geschlossen, in dem Belegungs- und Mietpreisbindungen für mindestens 5 Jahre und längstens 15 Jahre vereinbart werden:

  • Belegungsbindung:
    Die Wohnung darf nur Haushalten zur Verfügung gestellt werden, die über einen gültigen Wohnberechtigungsschein verfügen und vom Wohnungsamt vorgeschlagen werden.
  • Mietpreisbindung:
    Die Miete darf die vom Jobcenter und dem Amt für Soziales akzeptierten „angemessenen Unterkunftskosten“ nicht übersteigen.
Bearbeitungszeitraum:

Beratungstermine können kurzfristig vereinbart werden.

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Den Zuschuss können Eigentümerinnen und Eigentümer in Anspruch nehmen, deren Wohnung

  • in Düsseldorf liegt,
  • zur Anmietung frei steht oder kurzfristig frei wird,
  • keinen anderweitigen Belegungs- und Mietpreisbindungen unterliegt,
  • zur dauernden Wohnnutzung bestimmt und geeignet ist.

Die Wohnung muss vom Amt für Wohnungswesen als geeignet anerkannt werden.


Gebühren

Die Beratung ist kostenfrei.

Für die Bewilligung beträgt die Gebühr 0,4% der bewilligten Zuschusssumme.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       


Benötigte Unterlagen

Das Angebot einer Wohnung muss schriftlich durch die Eigentümerin/ den Eigentümer erfolgen. Dem Angebot sind beizufügen eine Liegenschafts- und Wohnungsbeschreibung (den Vordruck erhalten Sie beim Amt für Wohnungswesen), eine Wohnflächenberechnung und gegebenenfalls ein unbeglaubigter, vollständiger Grundbuchauszug nach dem neuesten Stand.

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen. 



Erwerb von Belegungs- und Mietpreisbindungen

Die Stadt Düsseldorf bietet das städtische Förderprogramm Erwerb von Belegungs- und Mietpreisbindungen an, um freifinanzierte Wohnungen aus dem Bestand für die Vermietung an einkommensschwache Haushalte zu akquirieren.

Zwischen der Eigentümerin / dem Eigentümer und der Stadt Düsseldorf wird ein Vertrag geschlossen, in dem Belegungs- und Mietpreisbindungen für mindestens 5 Jahre und längstens 15 Jahre vereinbart werden:

  • Belegungsbindung:
    Die Wohnung darf nur Haushalten zur Verfügung gestellt werden, die über einen gültigen Wohnberechtigungsschein verfügen und vom Wohnungsamt vorgeschlagen werden.
  • Mietpreisbindung:
    Die Miete darf die vom Jobcenter und dem Amt für Soziales akzeptierten „angemessenen Unterkunftskosten“ nicht übersteigen.
Bearbeitungszeitraum:

Beratungstermine können kurzfristig vereinbart werden.

Formulare:

Das Angebot einer Wohnung muss schriftlich durch die Eigentümerin/ den Eigentümer erfolgen. Dem Angebot sind beizufügen eine Liegenschafts- und Wohnungsbeschreibung (den Vordruck erhalten Sie beim Amt für Wohnungswesen), eine Wohnflächenberechnung und gegebenenfalls ein unbeglaubigter, vollständiger Grundbuchauszug nach dem neuesten Stand.

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen. 

Die Beratung ist kostenfrei.

Für die Bewilligung beträgt die Gebühr 0,4% der bewilligten Zuschusssumme.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       
Förderung - Erwerb von Belegungs- und Mietwpreisbindungen
Abteilung Wohnungsbauförderung und Wohnungsvermittlung - 64/2
Anschrift
Brinckmannstraße 5
40225 Düsseldorf
Telefon
0211 89-91

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