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Wohnraumanpassung

Die meisten Mieterinnen und Mieter wollen auch im Alter oder mit körperlichen Einschränkungen solange wie möglich selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Das Wohnen im Alter oder mit Behinderung stellt aber besondere Anforderungen an eine Wohnung. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Barrierefreiheit.

Die meisten Mietwohnungen entsprechen jedoch nicht den Anforderungen an barrierefreies Wohnen, so dass kleinere oder auch größere Umgestaltungen und Anpassungen notwendig sind, um weiterhin gut und sicher in der vorhandenen Wohnung leben zu können. Die Stadt Düsseldorf fördert individuellen Wohnraumanpassungen mit Zuschüssen.

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Die Beratung erfolgt einkommens- und altersunabhängig.  

Was wird gefördert?

Gefördert werden individuelle Wohnraumanpassungen, durch die Barrieren in bestehenden Wohngebäuden reduziert werden. Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen stellen lediglich Beispiele dar:

  • Anpassungen im Badezimmer (z.B. Einbau einer ebenerdigen Dusche oder einer erhöhten Toilette),
  • Einbau von breiteren Türen,
  • Beseitigung von Balkonschwellen,
  • Anbringung von Handläufen,
  • Rampen,
  • unterfahrbare Küche.
Wer kann einen Zuschuss erhalten?

Sie können als Mieter*in einen Zuschuss erhalten, wenn
  • Sie entweder mindestens 60 Jahre alt sind oder einen Schwerbehindertenausweis besitzen oder einen Pflegegrad haben
  • Ihr Einkommen innerhalb bestimmter Grenzen liegt und
  • der Vermögensfreibetrag von 10.000 Euro je Haushaltsangehöriger Person nicht überschritten wird. Oberhalb dieses Freibetrages müssen Sie Ihr Vermögen zur Finanzierung der Wohnraumanpassung einsetzen.
Welche Einkommensgrenzen gelten?

Sie erhalten nur dann einen Zuschuss, wenn Ihr Einkommen bestimmte Grenzen um nicht mehr als 40 % überschreitet. Dabei werden die Bruttojahreseinkünfte sowie die Frei- und Abzugsbeträge aller Personen, die in einem Haushalt leben, zusammengerechnet. 

Die nachfolgende Tabelle stellt beispielhaft für einige Haushalte dar, wie hoch das Bruttojahreseinkommen sein darf, um eine Förderung zu erhalten. Dabei wird unterstellt, dass nur ein Haushaltsangehöriger ein Einkommen erzielt und hiervon Steuern sowie Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge zahlt. Bei Rentner*innen wird unterstellt, dass nur eine Haushaltsangehörige Person Rente bezieht und hiervon ausschließlich Krankenversicherungsbeiträge zahlt.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den nachfolgend dargestellten Zahlen nur um Richtwerte handelt.

Haushalt Maximaler Bruttojahresverdienst
Überschreitung der Einkommensgrenze
  Keine Überschreitung Überschreitung von 40%
alleinstehende*r Arbeitnehmer*in 33.136 EUR 45.898 EUR
alleinstehende*r Rentner*in 23.306 EUR 32.588 EUR
Rentnerpaar 32.602 EUR 43.783 EUR
2 Personen (kein Kind) 45.917 EUR 61.292 EUR
3 Personen (1 Kind) 49.667 EUR 69.042 EUR
4 Personen (2 Kinder) 59.667 EUR 83.042 EUR
5 Personen (3 Kinder) 69.667 EUR 97.042 EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

Darüber hinaus gibt es Frei- und Abzugsbeträge, die ein höheres Einkommen zulassen z.B. für schwerbehinderte bzw. pflegebedürftige Personen. Die exakte Berechnung Ihres Einkommens erfolgt im Rahmen der Antragsbearbeitung durch das Wohnungsamt.

Sie haben die Möglichkeit, die Einhaltung der für Sie geltenden Einkommensgrenze bereits vor Antragstellung mit Hilfe des „WBS-Chancenprüfers“ anhand Ihrer Angaben zu berechnen. Das prozentuale Ergebnis können Sie sich anzeigen lassen, indem Sie auf der Seite „Ergebnis der Chancenprüfung“ den Button „Ergebnis drucken“ betätigen. Sodann wird Ihnen eine Ergebnisübersicht angezeigt. Den Prozentsatz der Über- bzw. Unterschreitung, der sich aufgrund Ihrer Angaben ergibt, finden Sie am Ende der Ergebnisübersicht.

Bitte beachten Sie, dass das Ergebnis des Chancenprüfers auf Ihren Angaben basiert und unverbindlich ist. Um Fördermittel zu erhalten müssen Sie zwingend einen entsprechenden Antrag stellen und alle erforderlichen Unterlagen vorlegen.

Wie läuft das Verfahren?
  • Sie vereinbaren telefonisch, per E-Mail oder per Brief einen Termin für eine Ortsbesichtigung.
  • Der Architekt der Wohnberatung berät Sie in Ihrer Wohnung kostenlos und unverbindlich über mögliche Umbaumaßnahmen.
  • Entscheiden Sie sich für einen Umbau, müssen Sie oder Ihre Vermieterin/ Ihr Vermieter entsprechende Kostenangebote einholen.
  • Folgende Unterlagen müssen Sie dem Wohnungsamt einreichen:
    • Antrag auf Gewährung eines Zuschusses,
    • Kostenangebote,
    • Ihre Einkommensunterlagen und ggf. einen Nachweis über Ihr Vermögen.
  • Nach abschließender Bearbeitung erhalten Sie vom Wohnungsamt einen Zuwendungsbescheid über die Höhe des Zuschusses.
  • Jetzt kann der Auftrag an Handwerksbetriebe vergeben werden.
  • Nach erfolgtem Umbau prüft der Architekt der Wohnberatung die ordnungsgemäße Ausführung vor Ort. Darüber hinaus werden die anerkennungsfähigen Kosten anhand Ihrer Rechnungen überprüft.
  • Abschließend wird der Zuschuss ausgezahlt.


Gebühren

Für die Bewilligung des städtischen Zuschusses werden Gebühren erhoben.


Benötigte Unterlagen

Für den städtischen Zuschuss sind immer erforderlich:

  • Antrag auf Gewährung eines Zuschusses
  • Kostenangebote
  • Ihre Einkommensunterlagen
  • Gegebenenfalls ein Nachweis über Ihr Vermögen.



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