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Einkommenbescheinigungen für Zinssenkungsanträge Landesdarlehen

Einkommensbescheinigungen zur Vorlage bei der NRW.Bank im Zusammenhang mit Zinssenkungsanträgen. 

Bearbeitungszeitraum:

Bei Vorlage aller Unterlagen erfolgt die Bearbeitung in der Regel innerhalb eines Monats.

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Für die Bescheinigung müssen bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden.  


Gebühren

5,00 EUR bis 20,00 EUR

Befreiungen

  • Bei Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) oder Grundsichrung sowie für Personen mit Düsselpass ist die Einkommensbescheinigung kostenfrei.

Ermäßigungen

  • Nein



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Zuständige Abteilung


Zentralabteilung - 64/1
Brinckmannstraße 5,
40225 Düsseldorf

E-Mail: wohnungsamt@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29084

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