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Verwaltung von städtischen Aufwendungsbeihilfen
Die Verwaltung der städtischen Aufwendungsbeihilfen umfasst insbesondere die Abwicklung der vertraglichen Vereinbarungen (z. B. Auszahlung, Verzicht, Kürzung, Rückzahlung). In den Jahren 1965 bis 1997 förderte die Landeshauptstadt Düsseldorf den Mietwohnungsbau mit Aufwendungsbeihilfen. Die in diesem Zeitraum bewilligten Aufwendungsbeihilfen werden quartalsweise bzw. halbjährlich ausgezahlt und sind bei der Berechnung der Kostenmiete zu berücksichtigen.
Bearbeitungszeitraum:
Auskünfte zu bestehenden Aufwendungsbeihilfen können sofort gegeben werden.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Bewilligungsbescheid über städtische Aufwendungsbeihilfen.
Gebühren
Kostenfrei
Benötigte Unterlagen
Je nach Sachlage sind unterschiedliche Nachweise, Erklärungen etc. notwendig.
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen. Auskünfte sind jedoch jederzeit telefonisch möglich.
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Zuständige Abteilung
Zentralabteilung - 64/1
Brinckmannstraße 5,
40225 Düsseldorf
E-Mail: wohnungsamt@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29084
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Verwaltung von städtischen Aufwendungsbeihilfen E-Mail: darlehensverwaltung64@duesseldorf.de Tel.: 0211 89-91 Fax: 0211 89-29084
Weiterführende Informationen
Die Verwaltung der städtischen Aufwendungsbeihilfen umfasst insbesondere die Abwicklung der vertraglichen Vereinbarungen (z. B. Auszahlung, Verzicht, Kürzung, Rückzahlung). In den Jahren 1965 bis 1997 förderte die Landeshauptstadt Düsseldorf den Mietwohnungsbau mit Aufwendungsbeihilfen. Die in diesem Zeitraum bewilligten Aufwendungsbeihilfen werden quartalsweise bzw. halbjährlich ausgezahlt und sind bei der Berechnung der Kostenmiete zu berücksichtigen.
Bearbeitungszeitraum:
Auskünfte zu bestehenden Aufwendungsbeihilfen können sofort gegeben werden.
Je nach Sachlage sind unterschiedliche Nachweise, Erklärungen etc. notwendig.
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen. Auskünfte sind jedoch jederzeit telefonisch möglich.
Bewilligungsbescheid über städtische Aufwendungsbeihilfen.
https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/569/show
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