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Steuerbescheinigung nach § 40 Denkmalschutzgesetz
Eigentümer von Baudenkmälern oder von Objekten in Denkmalbereichen können Aufwendungen für die Renovierung oder Instandsetzung ihrer Bauten steuerlich geltend machen.
Bearbeitungszeitraum:
Der Bearbeitungszeitraum ist vom Prüfungsaufwand abhängig. Mit acht Wochen muss gerechnet werden.
Formulare:
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Vor Durchführung der Maßnahme muss eine denkmalrechtliche Erlaubnis erteilt worden sein.
Gebühren
Die Gebühr ist abhängig von der bescheinigten denkmalbedingten Aufwendung.
Bis 5.000 Euro ist die Bescheinigung gebührenfrei.
Über 5.000 Euro fallen Gebühren in folgender Höhe an:
- bis 250.000 Euro: 1,0 Prozent des bescheinigten Betrages (einschließlich der ersten 5.000 Euro)
- über 250.000 Euro bis 500.000 Euro: 2.500 Euro plus 0,5 Prozent des Betrages, der 250.000 Euro überschreitet
- über 500.000 Euro: 3.750 Euro plus 0,25 Prozent des Betrages, der 500.000 Euro überschreitet.
Die maximale Gebühr beträgt 25.000 Euro.
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
Es muss ein Antrag gestellt werden, dem Originalrechnungen und Zahlungsbelege beigefügt sind. Bei größeren Maßnahmen sind diese nach Gewerken zu ordnen.
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege - 63/4
Brinckmannstraße 5,
40225 Düsseldorf
E-Mail: denkmalschutz@duesseldorf.de
Telefon: 0211 8991
Fax: 0211 8929085
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Steuerbescheinigung nach § 40 Denkmalschutzgesetz E-Mail: denkmalschutz@duesseldorf.de Tel.: 0211 8991 Fax: 0211 8929085
Weiterführende Informationen
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