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Denkmalförderung

Die Restaurierung von Denkmälern kann durch Mittel der Stadt, des Landes oder des Bundes gefördert werden.

Vorab bieten wir eine denkmalrechtliche Beratung von Bürgern in allen Fragen, die den Denkmalschutz betreffen.

Bearbeitungszeitraum:

Die Bearbeitungszeit hängt vom Einzelfall ab. Eine Zeitangabe ist nicht möglich.   

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Das Objekt muss in die Denkmalliste eingetragen sein. Die beabsichtigten Maßnahmen müssen vor ihrer Durchführung mit der Denkmalbehörde abgestimmt sein und es muss eine denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegen.  


Gebühren

Gebührenfrei


Benötigte Unterlagen

Der Antrag kann formlos an die Denkmalbehörde gerichtet werden. Ein Antragsvordruck kann aus dem Formularservice heruntergeladen werden.

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Es kann ein Antrag gestellt werden (siehe Formulare). Es empfiehlt sich die unmittelbare Kontaktaufnahme mit der Denkmalbehörde.

Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.



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Zuständige Abteilung


Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege - 63/4
Brinckmannstraße 5,
40225 Düsseldorf

E-Mail: denkmalschutz@duesseldorf.de
Telefon: 0211 8991
Fax: 0211 8929085

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Denkmalförderung
denkmalschutz@duesseldorf.de
Tel.: 0211 8991
Fax: 0211 8934556

Weiterführende Informationen

Denkmalförderung

Die Restaurierung von Denkmälern kann durch Mittel der Stadt, des Landes oder des Bundes gefördert werden.

Vorab bieten wir eine denkmalrechtliche Beratung von Bürgern in allen Fragen, die den Denkmalschutz betreffen.

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Die Bearbeitungszeit hängt vom Einzelfall ab. Eine Zeitangabe ist nicht möglich.   

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Der Antrag kann formlos an die Denkmalbehörde gerichtet werden. Ein Antragsvordruck kann aus dem Formularservice heruntergeladen werden.

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Es kann ein Antrag gestellt werden (siehe Formulare). Es empfiehlt sich die unmittelbare Kontaktaufnahme mit der Denkmalbehörde.

Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

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