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Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung)

Die Bescheinigung in Steuersachen (ehemals steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) wird auf Antrag von der Stadtkasse ausgestellt. Sie dient zur Vorlage bei Behörden und öffentlichen wie privaten Auftraggebern.

Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten wie
  • vorhandene Steuerrückstände,
  • das Zahlungsverhalten oder
  • die Erfüllung der Steuererklärungspflichten durch den Steuerpflichtigen.


Die Bescheinigung bezieht sich auf den aktuellen Sachstand zum Ausstellungszeitpunkt unter Berücksichtigung des Verhaltens des Antragstellers in der Vergangenheit. Die Wertung des bescheinigten steuerlichen Verhaltens bleibt demjenigen überlassen, dem der Steuerpflichtige diese vorlegt.

Die Bescheinigung wird ausschließlich dem Steuerpflichtigen oder einem berechtigten Vertreter (z.B. Geschäftsführer, Vorstand) übersandt.

Bitte nehmen Sie vor Antragstellung Kontakt mit uns auf, soweit Sie oder Ihre Firma nicht in Düsseldorf gemeldet sind.


Ihr Weg zur Antragstellung


Gebühren

  • 10,00 EUR
Befreiungen
  • je nach Beantragungsgrund
Ermäßigungen
  • Nein

Bei der Online-Beantragung stehen Ihnen eine Reihe elektronischer Bezahlverfahren zur Verfügung. 
Weitere Informationen zu den Bezahlverfahren finden Sie unter dem nachfolgenden Link im Bereich ‚Online bezahlen (ePayment)‘:


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Zuständige Abteilung


Forderungsmanagement
Cranachstraße 35,
40235 Düsseldorf

E-Mail: forderungsmanagement@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung)
Die Bescheinigung in Steuersachen (ehemals steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) wird auf Antrag von der Stadtkasse ausgestellt. Sie dient zur Vorlage bei Behörden und öffentlichen wie privaten Auftraggebern.

Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten wie
  • vorhandene Steuerrückstände,
  • das Zahlungsverhalten oder
  • die Erfüllung der Steuererklärungspflichten durch den Steuerpflichtigen.


Die Bescheinigung bezieht sich auf den aktuellen Sachstand zum Ausstellungszeitpunkt unter Berücksichtigung des Verhaltens des Antragstellers in der Vergangenheit. Die Wertung des bescheinigten steuerlichen Verhaltens bleibt demjenigen überlassen, dem der Steuerpflichtige diese vorlegt.

Die Bescheinigung wird ausschließlich dem Steuerpflichtigen oder einem berechtigten Vertreter (z.B. Geschäftsführer, Vorstand) übersandt.

Bitte nehmen Sie vor Antragstellung Kontakt mit uns auf, soweit Sie oder Ihre Firma nicht in Düsseldorf gemeldet sind.

amtliches Identitätsdokument
  • 10,00 EUR
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  • je nach Beantragungsgrund
Ermäßigungen
  • Nein

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steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
https://formulare.duesseldorf.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/60ee7903f11a6f48fabe80ea
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