BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Bauaktenarchiv

Das Bauaufsichtsamt stellt Ihnen Auszüge aus den Hausakten zur Verfügung. Sie können auch Einsicht in die Akten nehmen. Für beide Möglichkeiten nutzen Sie bitte unser Formular.


 Wenn Sie Fragen zum Bauaktenarchiv haben, können Sie sich gerne an die Erstberatung des Bauaufsichtsamtes wenden.

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Sie müssen Eigentümer des Grundstückes oder ein vom Eigentümer Bevollmächtigter sein.  


Gebühren

Die Einsichtnahme in die Bauakten kostet 5,00 Euro.

Kopien im Format DIN A3 oder DIN A 4 kosten je 2,00 Euro, größere Kopien können auf Anfrage gefertigt werden (Voraussichtliche Gebühr je Kopie 10,00 bis 15,00 Euro).

Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit, die Gebühren bei persönlicher Vorsprache per Karte zu bezahlen. Dazu ist eine EC-Karte und die PIN erforderlich.

Befreiungen

  • Informationen zu Gebührenbefreiungen finden Sie in § 8 Gebührengesetz Nordrhein-Westfalen:
  • Gebührengesetz NRW

Ermäßigungen

  • Nein       


Benötigte Unterlagen

  • Eigentümernachweis
  • Personalausweis
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.



Suche

Suche ...

Zuständige Abteilung


Abteilung Verwaltung - 63/1
Brinckmannstraße 5,
40225 Düsseldorf

E-Mail: bauaufsichtsamt@duesseldorf.de

Weiterführende Informationen

Bauaktenarchiv
Das Bauaufsichtsamt stellt Ihnen Auszüge aus den Hausakten zur Verfügung. Sie können auch Einsicht in die Akten nehmen. Für beide Möglichkeiten nutzen Sie bitte unser Formular.


 Wenn Sie Fragen zum Bauaktenarchiv haben, können Sie sich gerne an die Erstberatung des Bauaufsichtsamtes wenden.
  • Eigentümernachweis
  • Personalausweis
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Die Einsichtnahme in die Bauakten kostet 5,00 Euro.

Kopien im Format DIN A3 oder DIN A 4 kosten je 2,00 Euro, größere Kopien können auf Anfrage gefertigt werden (Voraussichtliche Gebühr je Kopie 10,00 bis 15,00 Euro).

Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit, die Gebühren bei persönlicher Vorsprache per Karte zu bezahlen. Dazu ist eine EC-Karte und die PIN erforderlich.

Befreiungen

  • Informationen zu Gebührenbefreiungen finden Sie in § 8 Gebührengesetz Nordrhein-Westfalen:
  • Gebührengesetz NRW

Ermäßigungen

  • Nein       
Bauakteneinsicht, Aktenausleihe - Bauakteneinsicht
Abteilung Verwaltung - 63/1
Anschrift
Brinckmannstraße 5
40225 Düsseldorf

Feedback Formular

Feedback

Wie finden Sie unser neues Angebot?
Geben Sie uns hierzu bitte ein Feedback.