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Katasterzahlenwerk - Auskünfte und Auszüge

Das Katasterzahlenwerk beinhaltet unter anderem die Ergebnisse aller Urkundsvermessungen an Liegenschaften im Stadtgebiet inklusive der Niederschriften über die Vermessungsergebnisse mit den Anerkennungserklärungen der Grundstückseigentümerin bzw. des Grundstückseigentümers.

Sie können diese Unterlagen einsehen und je nach Art und Alter der Unterlagen ist es möglich Auszüge daraus zu erstellen.

Auf schriftlichen Antrag hin tragen wir auch Grenzlängen und Grenzabstände zu Gebäuden in dem entsprechenden Auszug aus der Flurkarte ein.

Bearbeitungszeitraum:

Auskünfte und Auszüge werden sofort erteilt.

Kartenauszüge mit Grenzmaßen innerhalb von 2 Wochen.
  

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Sie sind Eigentümerin bzw. Eigentümer, Erbbauberechtigte bzw. Erbbauberechtigter, Notarin bzw. Notar oder können uns Ihr rechtliches berechtigtes Interesse darlegen.  


Gebühren

Einfache Auskünfte aus dem Katasterzahlenwerk sind in der Regel gebührenfrei.

Für schwierige oder aufwendige Auskünfte wird eine Zeitgebühr erhoben [Zeitregelung nach 3.2.5 Gebührentarif – VermWertKostO NRW].

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       


Benötigte Unterlagen

Personalausweis, eventuell Vollmacht der Eigentümerin bzw. des Eigentümers.  



Katasterzahlenwerk - Auskünfte und Auszüge

Das Katasterzahlenwerk beinhaltet unter anderem die Ergebnisse aller Urkundsvermessungen an Liegenschaften im Stadtgebiet inklusive der Niederschriften über die Vermessungsergebnisse mit den Anerkennungserklärungen der Grundstückseigentümerin bzw. des Grundstückseigentümers.

Sie können diese Unterlagen einsehen und je nach Art und Alter der Unterlagen ist es möglich Auszüge daraus zu erstellen.

Auf schriftlichen Antrag hin tragen wir auch Grenzlängen und Grenzabstände zu Gebäuden in dem entsprechenden Auszug aus der Flurkarte ein.

Bearbeitungszeitraum:

Auskünfte und Auszüge werden sofort erteilt.

Kartenauszüge mit Grenzmaßen innerhalb von 2 Wochen.
  

Formulare:

Personalausweis, eventuell Vollmacht der Eigentümerin bzw. des Eigentümers.  

Einfache Auskünfte aus dem Katasterzahlenwerk sind in der Regel gebührenfrei.

Für schwierige oder aufwendige Auskünfte wird eine Zeitgebühr erhoben [Zeitregelung nach 3.2.5 Gebührentarif – VermWertKostO NRW].

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       
Grundstücksgrenzen (Auskünfte), Flurkarte,Liegenschaftskarte,Kataster,Auskunft,Auszug,Zahlenwerk
Abteilung Liegenschaftskataster - 62/4
Anschrift
Brinckmannstraße 5
40225 Düsseldorf
Telefon
0211 89-94276
Fax
0211 89-29082
Vermessungs- und Katasteramt
Anschrift
Brinckmannstraße 5
40225 Düsseldorf
Telefon
0211 89-94276
Fax
0211 89-29082

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