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Katasterzahlenwerk - Auskünfte und Auszüge
Das Katasterzahlenwerk beinhaltet unter anderem die Ergebnisse aller Urkundsvermessungen an Liegenschaften im Stadtgebiet inklusive der Niederschriften über die Vermessungsergebnisse mit den Anerkennungserklärungen der Grundstückseigentümerin bzw. des Grundstückseigentümers.
Sie können diese Unterlagen einsehen und je nach Art und Alter der Unterlagen ist es möglich Auszüge daraus zu erstellen.
Auf schriftlichen Antrag hin tragen wir auch Grenzlängen und Grenzabstände zu Gebäuden in dem entsprechenden Auszug aus der Flurkarte ein.
Bearbeitungszeitraum:
Auskünfte und Auszüge werden sofort erteilt.
Kartenauszüge mit Grenzmaßen innerhalb von 2 Wochen.
Formulare:
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Sie sind Eigentümerin bzw. Eigentümer, Erbbauberechtigte bzw. Erbbauberechtigter, Notarin bzw. Notar oder können uns Ihr rechtliches berechtigtes Interesse darlegen.
Gebühren
Einfache Auskünfte aus dem Katasterzahlenwerk sind in der Regel gebührenfrei.
Für schwierige oder aufwendige Auskünfte wird eine Zeitgebühr erhoben [Zeitregelung nach 3.2.5 Gebührentarif – VermWertKostO NRW].
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
Personalausweis, eventuell Vollmacht der Eigentümerin bzw. des Eigentümers.
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Zuständige Abteilungen
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Katasterzahlenwerk - Auskünfte und Auszüge E-Mail: geoservice@duesseldorf.de Tel.: 0211 89-94276 Fax: 0211 89-34276
Weiterführende Informationen
Das Katasterzahlenwerk beinhaltet unter anderem die Ergebnisse aller Urkundsvermessungen an Liegenschaften im Stadtgebiet inklusive der Niederschriften über die Vermessungsergebnisse mit den Anerkennungserklärungen der Grundstückseigentümerin bzw. des Grundstückseigentümers.
Sie können diese Unterlagen einsehen und je nach Art und Alter der Unterlagen ist es möglich Auszüge daraus zu erstellen.
Auf schriftlichen Antrag hin tragen wir auch Grenzlängen und Grenzabstände zu Gebäuden in dem entsprechenden Auszug aus der Flurkarte ein.
Bearbeitungszeitraum:
Auskünfte und Auszüge werden sofort erteilt.
Kartenauszüge mit Grenzmaßen innerhalb von 2 Wochen.
Formulare:
Personalausweis, eventuell Vollmacht der Eigentümerin bzw. des Eigentümers.
Für schwierige oder aufwendige Auskünfte wird eine Zeitgebühr erhoben [Zeitregelung nach 3.2.5 Gebührentarif – VermWertKostO NRW].
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
- Anschrift
- 001 Brinckmannstraße 5
40225 Düsseldorf
- Telefon
- 0211 89-94276
- Fax
- 0211 89-29082
- Anschrift
- 001 Brinckmannstraße 5
40225 Düsseldorf
- Telefon
- 0211 89-94276
- Fax
- 0211 89-29082
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