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Entfernungsbescheinigung (Vermessungs- und Katasteramt)
Eine Entfernungsbescheinigung weist auf Grundlage eines rechnergestützten Programmes die kürzeste Entfernung auf öffentlichen Straßen zwischen zwei Punkten im Düsseldorfer Stadtgebiet nach.
Diese Bescheinigung dient zur Vorlage bei Behörden:
- Bundesagentur für Arbeit
- Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)
- Landesversicherungsanstalt (LVA)
oder zur Vorlage bei Unternehmen z.B. zur Berechnung einer Trennungsentschädigung oder einer Umzugskostenpauschale.
Bearbeitungszeitraum:
Kurzfristig - in Außnahmefällen wird mit Ihnen eine Bearbeitungszeit abgesprochen.
Ihr Weg zur Antragstellung
Gebühren
Anträge von der Bundesagentur für Arbeit, Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) oder Landesversicherungsanstalt (LVA) sind kostenfrei.
[Zeitregelung nach 3.2.5 Gebührentarif – VermWertKostO NRW]
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Benötigte Unterlagen
Angaben zur Straße und Hausnummer der Start- und Zieladresse.
Zur Erstellung der Entfernungsbescheinigung bringen Sie bitte den Antrag beispielsweise der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) oder der Agentur für Arbeit mit.
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Zuständige Abteilung
Service-Center - Amt 62
Brinckmannstraße 5,
40225 Düsseldorf
E-Mail: geoservice@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-94276
Fax: 0211 89-34257
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Entfernungsbescheinigung E-Mail: geoservice@duesseldorf.de Tel.: 0211 8994276 Fax: 0211 8934276
Weiterführende Informationen
Eine Entfernungsbescheinigung weist auf Grundlage eines rechnergestützten Programmes die kürzeste Entfernung auf öffentlichen Straßen zwischen zwei Punkten im Düsseldorfer Stadtgebiet nach.
Diese Bescheinigung dient zur Vorlage bei Behörden:
- Bundesagentur für Arbeit
- Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)
- Landesversicherungsanstalt (LVA)
oder zur Vorlage bei Unternehmen z.B. zur Berechnung einer Trennungsentschädigung oder einer Umzugskostenpauschale.
Bearbeitungszeitraum:
Kurzfristig - in Außnahmefällen wird mit Ihnen eine Bearbeitungszeit abgesprochen.
Angaben zur Straße und Hausnummer der Start- und Zieladresse.Zur Erstellung der Entfernungsbescheinigung bringen Sie bitte den Antrag beispielsweise der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) oder der Agentur für Arbeit mit. https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/507/show
Fahrplanauskunft
Informationen zur Zugänglichkeit
Weitere Kontaktmöglichkeiten für Fachkunden:
Tel.: 0211 - 89 21 299
Fax: 0211 - 89 34 257
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