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Hausnummerierung

Das Vermessungs- und Katasteramt legt bei geplanten Neubauten, nach Eingang des Bauantrags beim Bauaufsichtsamt, die Hausnummer fest und informiert die Eigentümerin bzw. den Eigentümer. Für die Festsetzung der Hausnummer und die Überwachung der Anbringung der Hausnummer gibt es eine gesetzliche Verpflichtung.

Eindeutige, von der Straße aus deutlich lesbare Hausnummern garantieren den Bürgerinnen und Bürgern, der Feuerwehr, den Rettungsdiensten, der Polizei usw., schnelle Orientierung, damit das Haus im Notfall gefunden werden kann.

Umnummerierungen werden von Amts wegen veranlasst und möglichst auf Einzelfälle beschränkt, beispielsweise bei Straßenumbenennungen oder Straßenverlegungen, um eine bessere Übersicht zu erreichen.

Bei Gebäuden mit mehreren Eingängen kann die Vergabe weiterer Hausnummern beantragt werden. Das gilt auch bei zusätzlichen Hausnummern, die nicht zwingend notwendig sind.

Es wird von der Stadtmitte stadtauswärts nummeriert. Dabei wird die eine Straßenseite mit geraden Zahlen und die andere Seite mit ungeraden Zahlen versehen. Wenn keine Hausnummer mehr verfügbar ist, folgt der Ganzzahl die Zahl mit Buchstaben, beispielsweise 2, 2a, 2b, ... 4.

Bearbeitungszeitraum:

kurzfristig

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Sie sind Eigentümerin bzw. Eigentümer.


Gebühren

Änderungen der Hausnummerierung von Amts wegen sind gebührenfrei. 

Anträge von Eigentümer*innen auf Änderung der Hausnummer oder auf zusätzliche Hausnummern sind gebührenfrei.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       



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Zuständige Abteilung


Abteilung Liegenschaftskataster - 62/4
Brinckmannstraße 5,
40225 Düsseldorf

E-Mail: geoservice@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-94276
Fax: 0211 89-29082

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Hausnummerierung

geoservice@duesseldorf.de
Tel.: 0211 89-94236

Weiterführende Informationen

Internetauftritt Vermessungs- und Katasteramt

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Telefon: 0211 89-95060

Hausnummerierung

Das Vermessungs- und Katasteramt legt bei geplanten Neubauten, nach Eingang des Bauantrags beim Bauaufsichtsamt, die Hausnummer fest und informiert die Eigentümerin bzw. den Eigentümer. Für die Festsetzung der Hausnummer und die Überwachung der Anbringung der Hausnummer gibt es eine gesetzliche Verpflichtung.

Eindeutige, von der Straße aus deutlich lesbare Hausnummern garantieren den Bürgerinnen und Bürgern, der Feuerwehr, den Rettungsdiensten, der Polizei usw., schnelle Orientierung, damit das Haus im Notfall gefunden werden kann.

Umnummerierungen werden von Amts wegen veranlasst und möglichst auf Einzelfälle beschränkt, beispielsweise bei Straßenumbenennungen oder Straßenverlegungen, um eine bessere Übersicht zu erreichen.

Bei Gebäuden mit mehreren Eingängen kann die Vergabe weiterer Hausnummern beantragt werden. Das gilt auch bei zusätzlichen Hausnummern, die nicht zwingend notwendig sind.

Es wird von der Stadtmitte stadtauswärts nummeriert. Dabei wird die eine Straßenseite mit geraden Zahlen und die andere Seite mit ungeraden Zahlen versehen. Wenn keine Hausnummer mehr verfügbar ist, folgt der Ganzzahl die Zahl mit Buchstaben, beispielsweise 2, 2a, 2b, ... 4.

Bearbeitungszeitraum:

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Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Telefon: 0211 89-95060
Änderungen der Hausnummerierung von Amts wegen sind gebührenfrei. 

Anträge von Eigentümer*innen auf Änderung der Hausnummer oder auf zusätzliche Hausnummern sind gebührenfrei.

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  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       
Umnummerierung (Hausnummer), Liegenschaft,Hausnummer,Hausnr,Nummer
Abteilung Liegenschaftskataster - 62/4
Anschrift
Brinckmannstraße 5
40225 Düsseldorf
Telefon
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Fax
0211 89-29082

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