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Gebäudeeinmessung

Der Grundstücks- und Gebäudebestand der Landeshauptstadt Düsseldorf wird im Liegenschaftskataster unter ALKIS (Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem) flächendeckend und maßstabsgetreu abgebildet. Daneben werden u.a. die Lagebezeichnung, die Größe und die Eigentumsverhältnisse erfasst.

Das Liegenschaftskataster sichert zusammen mit dem Grundbuch (Amtsgericht) das Eigentum an Grundstücken und Gebäuden. Daher sind Gebäude einmessungspflichtig (Vermessungs- und Katastergesetz NRW).

Die Gebäudeeinmessung ist vom Eigentümer ohne besondere Aufforderung innerhalb von 3 Monaten nach Fertigstellung des Gebäudes bei einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin bzw. einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur aus Nordrhein-Westfalen oder beim Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf zu beantragen.

Die Vermessungsstelle reicht die Vermessungsschriften über die Gebäudeeinmessung dem Vermessungs- und Katasteramt zur Übernahme in das Liegenschaftskataster ein. Für Ihre persönlichen Unterlagen erhalten Sie nach der Übernahme einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Flurkarte).

Bearbeitungszeitraum:

Gebäudeeinmessung: 5 Monate Abhängig von Umfang und Schwierigkeitsgrad sind kürzere aber auch längere Bearbeitungszeiten möglich.

Übernahme: 3 Monate Abhängig von Umfang und Schwierigkeitsgrad sind kürzere aber auch längere Bearbeitungszeiten möglich.

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Sie sind Eigentümerin bzw. Eigentümer.

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Den Antrag auf Übernahme in das Liegenschaftskataster stellt die von Ihnen beauftragte Vermessungsstelle.


Gebühren

Die Gebäudeeinmessung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach dem Kostentarif der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW), Kostentarif (VermWertKostT) Nummern 1.2 und 1.4.

Die Übernahme der Vermessung in das Liegenschaftskataster ist nach Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW), Kostentarif (VermWertKostT) Nummer 2. kostenfrei.

Befreiungen
  • Nein

Ermäßigungen

  • Bei der Vermessungsgebühr ist eine Ermäßigung möglich, wenn die Voraussetzungen nach
    Kostentarif Nummer 1.1.1 (VermWertKostT) erfüllt sind.        


Benötigte Unterlagen

Gebäudeeinmessung:

Schriftlicher Antrag bei einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin bzw. einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur aus Nordrhein- Westfalen oder beim Vermessungs- und Kasteramt Düsseldorf.

Übernahme:

Vermessungsschriften über die Gebäudeeinmessung
Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
 



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Zuständige Abteilung


Abteilung Liegenschaftskataster - 62/4
Brinckmannstraße 5,
40225 Düsseldorf

E-Mail: geoservice@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-94276
Fax: 0211 89-29082

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Gebäudeeinmessungen

vermkatamt@duesseldorf.de
Tel.: 0211 89-94225

Gebäudeeinmessung

Der Grundstücks- und Gebäudebestand der Landeshauptstadt Düsseldorf wird im Liegenschaftskataster unter ALKIS (Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem) flächendeckend und maßstabsgetreu abgebildet. Daneben werden u.a. die Lagebezeichnung, die Größe und die Eigentumsverhältnisse erfasst.

Das Liegenschaftskataster sichert zusammen mit dem Grundbuch (Amtsgericht) das Eigentum an Grundstücken und Gebäuden. Daher sind Gebäude einmessungspflichtig (Vermessungs- und Katastergesetz NRW).

Die Gebäudeeinmessung ist vom Eigentümer ohne besondere Aufforderung innerhalb von 3 Monaten nach Fertigstellung des Gebäudes bei einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin bzw. einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur aus Nordrhein-Westfalen oder beim Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf zu beantragen.

Die Vermessungsstelle reicht die Vermessungsschriften über die Gebäudeeinmessung dem Vermessungs- und Katasteramt zur Übernahme in das Liegenschaftskataster ein. Für Ihre persönlichen Unterlagen erhalten Sie nach der Übernahme einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Flurkarte).

Bearbeitungszeitraum:

Gebäudeeinmessung: 5 Monate Abhängig von Umfang und Schwierigkeitsgrad sind kürzere aber auch längere Bearbeitungszeiten möglich.

Übernahme: 3 Monate Abhängig von Umfang und Schwierigkeitsgrad sind kürzere aber auch längere Bearbeitungszeiten möglich.

Gebäudeeinmessung:

Schriftlicher Antrag bei einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin bzw. einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur aus Nordrhein- Westfalen oder beim Vermessungs- und Kasteramt Düsseldorf.

Übernahme:

Vermessungsschriften über die Gebäudeeinmessung
Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
 

Die Gebäudeeinmessung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach dem Kostentarif der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW), Kostentarif (VermWertKostT) Nummern 1.2 und 1.4.

Die Übernahme der Vermessung in das Liegenschaftskataster ist nach Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW), Kostentarif (VermWertKostT) Nummer 2. kostenfrei.

Befreiungen
  • Nein

Ermäßigungen

  • Bei der Vermessungsgebühr ist eine Ermäßigung möglich, wenn die Voraussetzungen nach
    Kostentarif Nummer 1.1.1 (VermWertKostT) erfüllt sind.        
Gebäudeeinmessungspflicht,Gebäude,Einmessung,Messung,Grundstück,Liegenschaft
Abteilung Liegenschaftskataster - 62/4
Anschrift
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Telefon
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Fax
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