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Flurstücksverschmelzungen

Die katastermäßige Verschmelzung ist die Zusammenfassung mehrerer Flurstücke zu einem neuen Flurstück.

Verschmelzungen können auf Antrag oder von Amts wegen durchgeführt werden.

Verschmelzungen vereinfachen die Verwaltung Ihrer eigenen Liegenschaften. Die Reduzierung von Flurstücken wirkt sich für Sie kostensparend bei den Katasterübernahmegebühren aus..

Bearbeitungszeitraum:

Die Verschmelzung dauert circa 3 Monate. 

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

  • die Flurstücke bilden örtlich und wirtschaftlich eine Einheit und
  • die Flurstücke sind im Grundbuch unter einer laufenden Nummer gebucht oder der beglaubigte Vereinigungsantrag der Eigentümer liegt vor und
  • die Grundstücke sind im Grundbuch gleichmäßig belastet.
Sie sind Eigentümerin bzw. Eigentümer.


Gebühren

Kostenfrei


Benötigte Unterlagen

 

 



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