BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Pflichtumtausch Führerschein
Zur effektiven Umsetzung wurde ein Stufenplan eingeführt. Die neuen EU-Führerscheine sind nach den Vorgaben der Dritten EG-Führerscheinrichtlinie – unabhängig von den zugrundeliegenden Fahrerlaubnissen – auf 15 Jahre befristet.
Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Führerscheine, die bis einschließlich 31. 12.1998 ausgestellt worden sind
(grauer und rosa Führerschein)-Tabelle 1:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1953 bis 1958 | 19.01.2022 |
1959 bis 1964 | 19.01.2023 |
1965 bis 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Führerscheine, die ab 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt worden sind
(bereits Kartenführerscheine) -Tabelle 2:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 bis 2001 | 19.01.2026 |
2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Sind neben dem reinen Umtausch weitere Dienstleistungen erforderlich (z.B. Verlängerung Fahrerlaubnis C- oder D-Klassen oder Eintragung einer Schlüsselzahl, z.B. SZ 95), ist eine persönliche Antragstellung in der Führerscheinstelle erforderlich. Eine Online-Antragstellung kann in diesen Fällen leider nicht erfolgen.
Ihr Weg zur Antragstellung
Gebühren
Die Gebühren für den Umtausch betragen zurzeit 28,60 Euro (plus 5 Euro für den Direktversand des Führerscheins (nur bei Antragstellung in der Fahrerlaubnisbehörde)
Benötigte Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- ein Foto (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 mm)
- Auszug aus der Führerscheindatei (sog. Karteikartenabschrift), wenn der letzte Führerschein nicht in Düsseldorf ausgestellt wurde. Sofern die unter Tabelle 1 fallenden Führerscheine nicht von der Landeshauptstadt Düsseldorf ausgestellt wurden, benötigen Sie zusätzlich eine sogenannte Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde.
Zahlreiche Verwaltungen bieten zwischenzeitlich für die Beantragung einer solchen Abschrift ein Online-Formular auf ihrer Homepage an.
Die Karteikartenabschrift kann von der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde direkt an folgende E-Mail-Adresse oder Fax-Nummer der Landeshauptstadt Düsseldorf gesandt werden:
fuehrerscheinstelle@duesseldorf.de
oder
Telefax-Nummer 0211/8929107 oder 0211/8929187
Sollten Sie eine Karteikartenabschrift für eine andere Fahrerlaubnisbehörde benötigen, können Sie diese hier beantragen.
Suche
Suche ...
Zuständige Abteilung
Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187
Zur effektiven Umsetzung wurde ein Stufenplan eingeführt. Die neuen EU-Führerscheine sind nach den Vorgaben der Dritten EG-Führerscheinrichtlinie – unabhängig von den zugrundeliegenden Fahrerlaubnissen – auf 15 Jahre befristet.
Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Führerscheine, die bis einschließlich 31. 12.1998 ausgestellt worden sind
(grauer und rosa Führerschein)-Tabelle 1:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1953 bis 1958 | 19.01.2022 |
1959 bis 1964 | 19.01.2023 |
1965 bis 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Führerscheine, die ab 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt worden sind
(bereits Kartenführerscheine) -Tabelle 2:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 bis 2001 | 19.01.2026 |
2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Sind neben dem reinen Umtausch weitere Dienstleistungen erforderlich (z.B. Verlängerung Fahrerlaubnis C- oder D-Klassen oder Eintragung einer Schlüsselzahl, z.B. SZ 95), ist eine persönliche Antragstellung in der Führerscheinstelle erforderlich. Eine Online-Antragstellung kann in diesen Fällen leider nicht erfolgen.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- ein Foto (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 mm)
- Auszug aus der Führerscheindatei (sog. Karteikartenabschrift), wenn der letzte Führerschein nicht in Düsseldorf ausgestellt wurde. Sofern die unter Tabelle 1 fallenden Führerscheine nicht von der Landeshauptstadt Düsseldorf ausgestellt wurden, benötigen Sie zusätzlich eine sogenannte Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde.
Zahlreiche Verwaltungen bieten zwischenzeitlich für die Beantragung einer solchen Abschrift ein Online-Formular auf ihrer Homepage an.
Die Karteikartenabschrift kann von der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde direkt an folgende E-Mail-Adresse oder Fax-Nummer der Landeshauptstadt Düsseldorf gesandt werden:
fuehrerscheinstelle@duesseldorf.de
oder
Telefax-Nummer 0211/8929107 oder 0211/8929187
Sollten Sie eine Karteikartenabschrift für eine andere Fahrerlaubnisbehörde benötigen, können Sie diese hier beantragen.
https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/491321/showWeitere Informationen
Kartenansicht
Fahrplanauskunft
Informationen zur Zugänglichkeit
Feedback Formular
Feedback
Wie finden Sie unser neues Angebot?
Geben Sie uns hierzu bitte ein Feedback.