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Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Notfallsanitäter/in" - und Ergänzungsprüfungen
Das Gesundheitsamt Düsseldorf stellt unter unten genannten Voraussetzungen das staatliche Prüfungszeugnis sowie die entsprechende Berufserlaubnisurkunde für Notfallsanitäter(innen) aus.
Das Gesundheitsamt Düsseldorf ist die zuständige Prüfungsbehörde für Notfallsanitäter(innen), sofern Sie eine staatlich anerkannte Rettungsdienstschule im Stadtgebiet Düsseldorf besuchen.
Die Zulassung zur staatlichen Prüfung ist schriftlich beim Gesundheitsamt zu beantragen. Die hierfür vorzulegenden Nachweise sind unter dem Punkt "Erforderliche Unterlagen" aufgelistet.
Die Berufsbezeichnung "Notfallsanitäter/in" darf nur führen, wer hierzu eine Erlaubnis besitzt. Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten, können die Berufserlaubnis als Notfallsanitäter/in erhalten, wenn sie
- eine mindestens fünfjährige berufliche Tätigkeit als Rettungsassistent/in nachweisen können und die staatliche Ergänzungsprüfung bestanden haben
- eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Rettungsassistent/in nachweisen können, an einem mindestens 480-stündigen weiteren Ausbildung teilgenommen haben und die Ergänzungsprüfung bestanden haben
- eine geringere als eine dreijährige Tätigkeit als Rettungsassistent/in nachweisen können, an einer mindestens 960-stündigen weiteren Ausbildung teilgenommen haben und die Ergänzungsprüfung bestanden haben
- Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten, die keine fünfjährige Berufstätigkeit am 01.01.2014 nachweisen können, haben die Möglichkeit, ohne Teilnahme an einer weiteren Ausbildung unmittelbar an der vollen staatlichen Prüfung (schriftlicher, praktischer und mündlicher Teil) teilzunehmen
Daneben müssen Sie die charakterliche und gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung und ausreichende deutsche Sprachkenntnisse besitzen, um die Erlaubnis zu erhalten.
Bearbeitungszeitraum:
Die unter Punkt 1 bis 4 aufgeführten Anträge/Nachweise müssen spätestens 8 Wochen vor dem Prüfungsbeginn beim Gesundheitsamt eingegangen sein. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist, das heißt die Zulassung zur Ergänzungsprüfung ist andernfalls nicht möglich. Ausnahmen hiervon sind nicht möglich. Nach dem Bestehen der Ergänzungsprüfung wird Ihnen die Berufserlaubnis zur/zum "Notfallsanitäter/in" postalisch zugestellt.
Bearbeitungszeit: ca. 14 Tage.
Formulare:
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
für die Ausstellung des staatlichen Prüfungszeugnisses:
- Erfolgreicher Abschluss der staatlichen Prüfung
- Ausbildungsstätte in Düsseldorf
für die Ausstellung der Erlaubnisurkunde:
- Ausbildungsstätte in Düsseldorf
für die Ausstellung eines Ersatzdokumentes:
- Unwiederbringlicher Verlust oder Unkenntlichkeit des Originals
Bitte beachten Sie, dass sich die Ausstellung von Ersatzdokumenten nur auf Prüfungszeugnisse und Erlaubnisurkunden bezieht, die ursprünglich durch das Gesundheitsamt Düsseldorf ausgestellt worden sind.
Gebühren
Die Kosten für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung betragen 60,00 Euro, bei Ablehnung der Erteilung beträgt die Gebühr 45,00 Euro. Die Verwaltungsgebühr ist nach Erhalt des Gebührenbescheides zu überweisen.
Die Ausstellung des Prüfungszeugnisses ist gebührenfrei.
Die Kosten für die Ausstellung einer Ersatzurkunde betragen 60,00 Euro. Die Kosten für die die Ausstellung des Ersatzprüfungszeugnisses betragen ebenfalls 60,00 Euro. Die Verwaltungsgebühr ist nach Erhalt des Gebührenbescheides zu überweisen.
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
Neben den gegebenenfalls unter 1. bis 4. genannten Punkten sind folgende Nachweise einzureichen:
- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis als "Notfallsanitäter/in" sowie Antrag auf Zulassung zur Ergänzungsprüfung (s. unter Punkt "Formulare")
- amtlich beglaubigte Fotokopie der Rettungsassistent/in-Urkunde
- Identifikationsnachweis in amtlich beglaubigter Fotokopie
- Bescheinigung über die bisherige Berufstätigkeit als Rettungsassistent/in im Original
- gegebenenfalls Nachweis über die Teilnahme an der weiteren Ausbildung
- ein amtliches Führungszeugnis der Belegart 0 zur Vorlage bei Behörden, bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate. Das Führungszeugnis kann beim Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt beantragt werden.
- ärztliches Attest über die Eignung zur Berufsausübung, bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate (siehe unter Punkt "Formulare")
Sie können uns entweder nach Terminabsprache unter der unten genannten Hausanschrift persönlich besuchen oder eine andere Person unter Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Vollmacht beauftragen.
Anträge auf Ausstellung einer Berufserlaubnis / eines Prüfungszeugnisses können an unten stehende Briefpostanschrift übersandt werden.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Suche
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Zuständige Abteilung
Abteilung Verwaltung, Fachübergreifende Gesundheitsförderung - 53/1
Kölner Straße 180,
40227 Düsseldorf
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Notfallsanitäter/in" - und Ergänzungsprüfungen E-Mail: gesundheitsberufe@duesseldorf.de Tel.: 0211 8992697 Fax: 0211 8932697
Weiterführende Informationen
Das Gesundheitsamt Düsseldorf stellt unter unten genannten Voraussetzungen das staatliche Prüfungszeugnis sowie die entsprechende Berufserlaubnisurkunde für Notfallsanitäter(innen) aus.
Das Gesundheitsamt Düsseldorf ist die zuständige Prüfungsbehörde für Notfallsanitäter(innen), sofern Sie eine staatlich anerkannte Rettungsdienstschule im Stadtgebiet Düsseldorf besuchen.
Die Zulassung zur staatlichen Prüfung ist schriftlich beim Gesundheitsamt zu beantragen. Die hierfür vorzulegenden Nachweise sind unter dem Punkt "Erforderliche Unterlagen" aufgelistet.
Die Berufsbezeichnung "Notfallsanitäter/in" darf nur führen, wer hierzu eine Erlaubnis besitzt. Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten, können die Berufserlaubnis als Notfallsanitäter/in erhalten, wenn sie
- eine mindestens fünfjährige berufliche Tätigkeit als Rettungsassistent/in nachweisen können und die staatliche Ergänzungsprüfung bestanden haben
- eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Rettungsassistent/in nachweisen können, an einem mindestens 480-stündigen weiteren Ausbildung teilgenommen haben und die Ergänzungsprüfung bestanden haben
- eine geringere als eine dreijährige Tätigkeit als Rettungsassistent/in nachweisen können, an einer mindestens 960-stündigen weiteren Ausbildung teilgenommen haben und die Ergänzungsprüfung bestanden haben
- Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten, die keine fünfjährige Berufstätigkeit am 01.01.2014 nachweisen können, haben die Möglichkeit, ohne Teilnahme an einer weiteren Ausbildung unmittelbar an der vollen staatlichen Prüfung (schriftlicher, praktischer und mündlicher Teil) teilzunehmen
Daneben müssen Sie die charakterliche und gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung und ausreichende deutsche Sprachkenntnisse besitzen, um die Erlaubnis zu erhalten.
Bearbeitungszeitraum:
Die unter Punkt 1 bis 4 aufgeführten Anträge/Nachweise müssen spätestens 8 Wochen vor dem Prüfungsbeginn beim Gesundheitsamt eingegangen sein. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist, das heißt die Zulassung zur Ergänzungsprüfung ist andernfalls nicht möglich. Ausnahmen hiervon sind nicht möglich. Nach dem Bestehen der Ergänzungsprüfung wird Ihnen die Berufserlaubnis zur/zum "Notfallsanitäter/in" postalisch zugestellt.
Bearbeitungszeit: ca. 14 Tage.
Formulare:
Neben den gegebenenfalls unter 1. bis 4. genannten Punkten sind folgende Nachweise einzureichen:
- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis als "Notfallsanitäter/in" sowie Antrag auf Zulassung zur Ergänzungsprüfung (s. unter Punkt "Formulare")
- amtlich beglaubigte Fotokopie der Rettungsassistent/in-Urkunde
- Identifikationsnachweis in amtlich beglaubigter Fotokopie
- Bescheinigung über die bisherige Berufstätigkeit als Rettungsassistent/in im Original
- gegebenenfalls Nachweis über die Teilnahme an der weiteren Ausbildung
- ein amtliches Führungszeugnis der Belegart 0 zur Vorlage bei Behörden, bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate. Das Führungszeugnis kann beim Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt beantragt werden.
- ärztliches Attest über die Eignung zur Berufsausübung, bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate (siehe unter Punkt "Formulare")
Sie können uns entweder nach Terminabsprache unter der unten genannten Hausanschrift persönlich besuchen oder eine andere Person unter Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Vollmacht beauftragen.
Anträge auf Ausstellung einer Berufserlaubnis / eines Prüfungszeugnisses können an unten stehende Briefpostanschrift übersandt werden.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
für die Ausstellung des staatlichen Prüfungszeugnisses:
- Erfolgreicher Abschluss der staatlichen Prüfung
- Ausbildungsstätte in Düsseldorf
für die Ausstellung der Erlaubnisurkunde:
- Ausbildungsstätte in Düsseldorf
für die Ausstellung eines Ersatzdokumentes:
- Unwiederbringlicher Verlust oder Unkenntlichkeit des Originals
Bitte beachten Sie, dass sich die Ausstellung von Ersatzdokumenten nur auf Prüfungszeugnisse und Erlaubnisurkunden bezieht, die ursprünglich durch das Gesundheitsamt Düsseldorf ausgestellt worden sind.
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