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Prüfungswesen Rettungssanitäter(in)

Das Gesundheitsamt Düsseldorf stellt unter unten genannten Voraussetzungen das staatliche Prüfungszeugnis für Rettungssanitäter(innen) aus.

Das Gesundheitsamt Düsseldorf ist die zuständige Prüfungsbehörde für Rettungssanitäter(innen), sofern Sie eine staatlich anerkannte Rettungsdienstschule im Stadtgebiet Düsseldorf besuchen.

Die Zulassung zur staatlichen Prüfung ist schriftlich beim Gesundheitsamt zu beantragen. Die hierfür vorzulegenden Nachweise sind unter dem Punkt "Erforderliche Unterlagen" aufgelistet. 

Bearbeitungszeitraum:

Nach Vorliegen aller Unterlagen beträgt der Bearbeitungszeitraum circa 14 Tage.    

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

für die Ausstellung des staatlichen Prüfungszeugnisses:

  • Erfolgreicher Abschluss der staatlichen Prüfung
  • Ausbildungsstätte in Düsseldorf

für die Ausstellung der Erlaubnisurkunde:

  • Ausbildungsstätte in Düsseldorf

für die Ausstellung eines Ersatzdokumentes:

  • Unwiederbringlicher Verlust oder Unkenntlichkeit des Originals

Bitte beachten Sie, dass sich die Ausstellung von Ersatzdokumenten nur auf Prüfungszeugnisse und Erlaubnisurkunden bezieht, die ursprünglich durch das Gesundheitsamt Düsseldorf ausgestellt worden sind.


Gebühren

Die Ausstellung des Prüfungszeugnisses ist gebührenfrei.

Die Kosten für die Ausstellung einer Ersatzurkunde betragen 60,00 Euro. Die Kosten für die die Ausstellung des Ersatzprüfungszeugnisses betragen ebenfalls 60,00 Euro. Die Verwaltungsgebühr ist nach Erhalt des Gebührenbescheides zu überweisen.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       


Benötigte Unterlagen

Erforderliche Unterlagen für die Zulassung zur Rettungssanitäter(innen)-Prüfung:

  • Der Zulassungsantrag sowie die Anlagen müssen spätestens zwei Wochen vor dem Beginn des Abschlusslehrgangs beim Gesundheitsamt eingegangen sein.
  • Es ist neben einem Antrag auf Zulassung zur Prüfung eine amtlich beglaubigte Fotokopie des Personalausweises oder des Reisepasses und ein Nachweis über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen vorzulegen.

Erforderliche Unterlagen bei Ersatzdokumenten

  • Formloser Antrag auf Ausstellung der Ersatzurkunde / des Ersatzprüfungszeugnisses mit Angabe über unwiederbringlichen Verlust des Originals sowie Daten zur Ausstellung des Dokumentes (zum Beispiel Namensänderung, Urkundennummer, Prüfungsdatum, Schule)
  • eventuell Vorlage des beschädigten Originaldokuments

Sie können uns entweder nach Terminabsprache unter der unten genannten Hausanschrift persönlich besuchen oder eine andere Person unter Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Vollmacht beauftragen.

Anträge auf Ausstellung einer Berufserlaubnis / eines Prüfungszeugnisses können an unten stehende Briefpostanschrift übersandt werden. 

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      



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Zuständige Abteilung


Abteilung Verwaltung, Fachübergreifende Gesundheitsförderung - 53/1
Kölner Straße 180,
40227 Düsseldorf

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Prüfungswesen Rettungshelfer(in)

gesundheitsberufe@duesseldorf.de
Tel.: 0211 8992697
Fax: 0211 8932697

Weiterführende Informationen

Prüfungswesen Rettungssanitäter(in)

Das Gesundheitsamt Düsseldorf stellt unter unten genannten Voraussetzungen das staatliche Prüfungszeugnis für Rettungssanitäter(innen) aus.

Das Gesundheitsamt Düsseldorf ist die zuständige Prüfungsbehörde für Rettungssanitäter(innen), sofern Sie eine staatlich anerkannte Rettungsdienstschule im Stadtgebiet Düsseldorf besuchen.

Die Zulassung zur staatlichen Prüfung ist schriftlich beim Gesundheitsamt zu beantragen. Die hierfür vorzulegenden Nachweise sind unter dem Punkt "Erforderliche Unterlagen" aufgelistet. 

Bearbeitungszeitraum:

Nach Vorliegen aller Unterlagen beträgt der Bearbeitungszeitraum circa 14 Tage.    

Erforderliche Unterlagen für die Zulassung zur Rettungssanitäter(innen)-Prüfung:

  • Der Zulassungsantrag sowie die Anlagen müssen spätestens zwei Wochen vor dem Beginn des Abschlusslehrgangs beim Gesundheitsamt eingegangen sein.
  • Es ist neben einem Antrag auf Zulassung zur Prüfung eine amtlich beglaubigte Fotokopie des Personalausweises oder des Reisepasses und ein Nachweis über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen vorzulegen.

Erforderliche Unterlagen bei Ersatzdokumenten

  • Formloser Antrag auf Ausstellung der Ersatzurkunde / des Ersatzprüfungszeugnisses mit Angabe über unwiederbringlichen Verlust des Originals sowie Daten zur Ausstellung des Dokumentes (zum Beispiel Namensänderung, Urkundennummer, Prüfungsdatum, Schule)
  • eventuell Vorlage des beschädigten Originaldokuments

Sie können uns entweder nach Terminabsprache unter der unten genannten Hausanschrift persönlich besuchen oder eine andere Person unter Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Vollmacht beauftragen.

Anträge auf Ausstellung einer Berufserlaubnis / eines Prüfungszeugnisses können an unten stehende Briefpostanschrift übersandt werden. 

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      

Die Ausstellung des Prüfungszeugnisses ist gebührenfrei.

Die Kosten für die Ausstellung einer Ersatzurkunde betragen 60,00 Euro. Die Kosten für die die Ausstellung des Ersatzprüfungszeugnisses betragen ebenfalls 60,00 Euro. Die Verwaltungsgebühr ist nach Erhalt des Gebührenbescheides zu überweisen.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       
Rettungssanitäter(in)
Abteilung Verwaltung, Fachübergreifende Gesundheitsförderung - 53/1
Anschrift
Kölner Straße 180
40227 Düsseldorf

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