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Erfassung und Überwachung der Berufe des Gesundheitswesens (außer Hebammen)
Angehörige der nichtakademischen Heilberufe müssen nach § 18 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) den Beginn und die Beendigung einer selbstständigen Berufsausübung in Düsseldorf unverzüglich dem Gesundheitsamt mit folgenden Angaben anzeigen.
- den Beginn der Berufsausübung; dabei ist die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung nachzuweisen,
- das Geburtsdatum,
- die Beschäftigungsart,
- die Anschrift oder die Anschriften, unter der oder denen die berufliche Tätigkeit ausgeübt wird und
- die Beendigung der Berufsausübung.
Dies gilt auch für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sowie für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker (Psychotherapie) und Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker (Physiotherapie) und für Pflegedienste.
Eine Anzeigepflicht besteht zudem für Personen, die andere Angehörige der nichtakademischen Heilberufe beschäftigen wollen. Wer im Rahmen dieser selbstständigen Tätigkeit Pflegekräfte beschäftigen möchte, hat dies ebenfalls unverzüglich dem Gesundheitsamt unter Angabe von Namen, beruflicher Ausbildung jeder Pflegekraft und Benennung der leitenden Pflegekraft anzuzeigen. Von allen Personen sind die entsprechenden Berufserlaubnisurkunden in Fotokopie vorzulegen.
Bearbeitungszeitraum:
Nach Vorliegen aller Unterlagen beträgt der Bearbeitungszeitraum circa 14 Tage.
Formulare:
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Wie oben genannt mit den im Folgenden aufgeführten Unterlagen.
Gebühren
- Für die Anmeldebescheinigung zur Vorlage bei den Krankenkassen oder beim Finanzamt ist eine Gebühr von 25,00 Euro zu zahlen.
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
- Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker nutzen bitte zur Anmeldung das unten aufgeführte Formular
- schriftliche Mitteilung mit Angabe des Tätigkeitsorts (Anschrift der Praxis etc.) und Angabe des Tätigkeitsbeginns
- Fotokopie der Berufserlaubnisurkunde
- werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, sind die Nachweise ebenfalls beizubringen
Ihre persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung Verwaltung, Fachübergreifende Gesundheitsförderung - 53/1
Kölner Straße 180,
40227 Düsseldorf
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Erfassung und Überwachung der Berufe des Gesundheitswesens (außer Hebammen) E-Mail: gesundheitsberufe@duesseldorf.de Tel.: 0211 8921458 Fax: 0211 8931458
Angehörige der nichtakademischen Heilberufe müssen nach § 18 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) den Beginn und die Beendigung einer selbstständigen Berufsausübung in Düsseldorf unverzüglich dem Gesundheitsamt mit folgenden Angaben anzeigen.
- den Beginn der Berufsausübung; dabei ist die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung nachzuweisen,
- das Geburtsdatum,
- die Beschäftigungsart,
- die Anschrift oder die Anschriften, unter der oder denen die berufliche Tätigkeit ausgeübt wird und
- die Beendigung der Berufsausübung.
Dies gilt auch für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sowie für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker (Psychotherapie) und Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker (Physiotherapie) und für Pflegedienste.
Eine Anzeigepflicht besteht zudem für Personen, die andere Angehörige der nichtakademischen Heilberufe beschäftigen wollen. Wer im Rahmen dieser selbstständigen Tätigkeit Pflegekräfte beschäftigen möchte, hat dies ebenfalls unverzüglich dem Gesundheitsamt unter Angabe von Namen, beruflicher Ausbildung jeder Pflegekraft und Benennung der leitenden Pflegekraft anzuzeigen. Von allen Personen sind die entsprechenden Berufserlaubnisurkunden in Fotokopie vorzulegen.
Bearbeitungszeitraum:
Nach Vorliegen aller Unterlagen beträgt der Bearbeitungszeitraum circa 14 Tage.
Formulare:
- Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker nutzen bitte zur Anmeldung das unten aufgeführte Formular
- schriftliche Mitteilung mit Angabe des Tätigkeitsorts (Anschrift der Praxis etc.) und Angabe des Tätigkeitsbeginns
- Fotokopie der Berufserlaubnisurkunde
- werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, sind die Nachweise ebenfalls beizubringen
Ihre persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Wie oben genannt mit den im Folgenden aufgeführten Unterlagen.
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