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Schwerbehindertenausweis
Ein Schwerbehindertenausweis bietet viele Vorteile, zum Beispiel beim Fahren mit Bus und Bahn, auf der Arbeit oder bei der Steuer. Er kann ausgestellt werden, wenn ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr vorliegt. Auch bei bestimmten Krankheiten, wie zum Beispiel bei einer Krebserkrankung, kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden. Je nach Behinderung werden dort auch bestimmte Merkzeichen eingetragen. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand, kann jederzeit ein Änderungsantrag eingereicht werden.
Gültigkeit
Der Schwerbehindertenausweis ist je nach Befund befristet oder unbefristet gültig. Ein befristeter Ausweis wird zum Beispiel ausgestellt, wenn bei bestimmten Krankheiten die Chance auf Heilung besteht.
Anschriftenänderung
Bei einem Umzug innerhalb Düsseldorfs ist eine telefonische Information ausreichend. Bei Umzügen in eine andere Stadt ist eine schriftliche Mitteilung erforderlich.
Bearbeitungszeitraum:
Der Bearbeitungszeitraum beträgt in der Regel 3 Monate. Die Bearbeitung des Antrags geht schneller, wenn die erforderlichen Unterlagen als Kopie direkt mit eingereicht werden.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Ein Schwerbehindertenausweis kann ausgestellt werden, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wird. Grundlage ist das Sozialgesetzbuch IX.
Gebühren
Kostenfrei
Benötigte Unterlagen
Für die Bearbeitung des Antrags werden Unterlagen über die gesundheitlichen Beeinträchtigungen benötigt. Das sind zum Beispiel Berichte von Ärztinnen und Ärzten, von Krankenhausaufenthalten oder vom Rentenversicherungsträger. Diese dürfen nicht älter als zwei Jahre sein.
Antrag einreichen
Der Schwerbehindertenausweis kann online beim Amt für Soziales und Jugend beantragt werden.
Eine persönliche Beantragung ist bei folgenden Dienststellen möglich:
- Amt für Soziales und Jugend, Willi-Becker-Allee 8
- Dienstleistungszentrum, Willi-Becker-Allee 7
- Bürgerbüros
Eine telefonische Beantragung ist ebenfalls möglich.
Der Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat wird von einem externen Unternehmen per Post zugeschickt.
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Zuständige Abteilung
Amt für Soziales und Jugend - Abteilung Beratung und Leistung - 50/3
Willi-Becker-Allee 8,
40227 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Schwerbehindertenausweis E-Mail: schwerbehindertenrecht@duesseldorf.de Tel.: 0211 8991
Weiterführende Informationen
Ein Schwerbehindertenausweis bietet viele Vorteile, zum Beispiel beim Fahren mit Bus und Bahn, auf der Arbeit oder bei der Steuer. Er kann ausgestellt werden, wenn ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr vorliegt. Auch bei bestimmten Krankheiten, wie zum Beispiel bei einer Krebserkrankung, kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden. Je nach Behinderung werden dort auch bestimmte Merkzeichen eingetragen. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand, kann jederzeit ein Änderungsantrag eingereicht werden.
Gültigkeit
Der Schwerbehindertenausweis ist je nach Befund befristet oder unbefristet gültig. Ein befristeter Ausweis wird zum Beispiel ausgestellt, wenn bei bestimmten Krankheiten die Chance auf Heilung besteht.
Anschriftenänderung
Bei einem Umzug innerhalb Düsseldorfs ist eine telefonische Information ausreichend. Bei Umzügen in eine andere Stadt ist eine schriftliche Mitteilung erforderlich.
Bearbeitungszeitraum:
Der Bearbeitungszeitraum beträgt in der Regel 3 Monate. Die Bearbeitung des Antrags geht schneller, wenn die erforderlichen Unterlagen als Kopie direkt mit eingereicht werden.
Für die Bearbeitung des Antrags werden Unterlagen über die gesundheitlichen Beeinträchtigungen benötigt. Das sind zum Beispiel Berichte von Ärztinnen und Ärzten, von Krankenhausaufenthalten oder vom Rentenversicherungsträger. Diese dürfen nicht älter als zwei Jahre sein.
Antrag einreichen
Der Schwerbehindertenausweis kann online beim Amt für Soziales und Jugend beantragt werden.
Eine persönliche Beantragung ist bei folgenden Dienststellen möglich:
- Amt für Soziales und Jugend, Willi-Becker-Allee 8
- Dienstleistungszentrum, Willi-Becker-Allee 7
- Bürgerbüros
Eine telefonische Beantragung ist ebenfalls möglich.
Der Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat wird von einem externen Unternehmen per Post zugeschickt.
Ein Schwerbehindertenausweis kann ausgestellt werden, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wird. Grundlage ist das Sozialgesetzbuch IX.
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