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Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben

Die dauerhafte Integration schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben ist das Ziel der Fachstelle.

Die Fachstelle berät und unterstützt

  • erwerbstätige schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte,
  • Betriebsräte, Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen,
  • Arbeitgebende

Schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmende sowie deren Arbeitgebende können Zuschüsse aus Mitteln der Ausgleichsabgabe erhalten.

Folgende finanzielle Leistungen können bei der Fachstelle beantragt werden:

  • Hilfen für die behinderungsgerechte Ausgestaltung von Arbeitsplätzen sowie für die Beschaffung von technischen Arbeitshilfen
  • Hilfen für die Milderung von außergewöhnlichen Belastungen, die durch die Beschäftigung von schwerbehinderten und gleichgestellten Arbeitnehmenden entstehen (zum Beispiel durch den Einsatz von Gebärdensprach-Dolmetschenden) 
  • Hilfen für schwerbehinderte und gleichgestellte Beamte und Selbständige zum Erreichen des Arbeitsplatzes oder zur Ausstattung einer behinderungsgerechten Wohnung
  • Hilfen für arbeitslose schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen als Darlehen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen Existenz

Ob und in welcher Höhe finanzielle Unterstützung bewilligt wird, ist von der Art der beantragten Hilfe abhängig. Die Zuständigkeit der Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben ist ebenfalls von der Hilfeart abhängig und richtet sich nach dem Ort des Arbeitsplatzes oder nach dem Wohnsitz. 

Bearbeitungszeitraum:

Der Bearbeitungszeitraum ist vom Einzelfall abhängig.   

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

  • Anerkannte Schwerbehinderung oder Gleichstellung
  • Bestehendes Arbeitsverhältnis


Gebühren

Kostenfrei


Benötigte Unterlagen

Für jede beantragte Hilfe ist eine Kopie des Feststellungsbescheides und des Schwerbehindertenausweises (oder Gleichstellungsbescheides) erforderlich. Ebenfalls ist ein Nachweis über die Beschäftigung notwendig.

Falls eine ärztliche Stellungnahme oder Kostenvoranschläge für die beantragte Maßnahme vorhanden sind, können diese ebenfalls eingereicht werden. Weitere Unterlagen können je nach Hilfeart notwendig sein. 

Sie können uns telefonisch kontaktieren oder nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich besuchen. Die Beauftragung einer anderen Person ist möglich.

Eine telefonische Beantragung ist möglich. 

Ein schriftlicher Antrag wird empfohlen.    



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