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Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben
Die dauerhafte Integration schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben ist das Ziel der Fachstelle.
Die Fachstelle berät und unterstützt
- erwerbstätige schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte,
- Betriebsräte, Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen,
- Arbeitgebende
Schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmende sowie deren Arbeitgebende können Zuschüsse aus Mitteln der Ausgleichsabgabe erhalten.
Folgende finanzielle Leistungen können bei der Fachstelle beantragt werden:
- Hilfen für die behinderungsgerechte Ausgestaltung von Arbeitsplätzen sowie für die Beschaffung von technischen Arbeitshilfen
- Hilfen für die Milderung von außergewöhnlichen Belastungen, die durch die Beschäftigung von schwerbehinderten und gleichgestellten Arbeitnehmenden entstehen (zum Beispiel durch den Einsatz von Gebärdensprach-Dolmetschenden)
- Hilfen für schwerbehinderte und gleichgestellte Beamte und Selbständige zum Erreichen des Arbeitsplatzes oder zur Ausstattung einer behinderungsgerechten Wohnung
- Hilfen für arbeitslose schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen als Darlehen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen Existenz
Ob und in welcher Höhe finanzielle Unterstützung bewilligt wird, ist von der Art der beantragten Hilfe abhängig. Die Zuständigkeit der Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben ist ebenfalls von der Hilfeart abhängig und richtet sich nach dem Ort des Arbeitsplatzes oder nach dem Wohnsitz.
Bearbeitungszeitraum:
Der Bearbeitungszeitraum ist vom Einzelfall abhängig.
Formulare:
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
- Anerkannte Schwerbehinderung oder Gleichstellung
- Bestehendes Arbeitsverhältnis
Gebühren
Kostenfrei
Benötigte Unterlagen
Für jede beantragte Hilfe ist eine Kopie des Feststellungsbescheides und des Schwerbehindertenausweises (oder Gleichstellungsbescheides) erforderlich. Ebenfalls ist ein Nachweis über die Beschäftigung notwendig.
Falls eine ärztliche Stellungnahme oder Kostenvoranschläge für die beantragte Maßnahme vorhanden sind, können diese ebenfalls eingereicht werden. Weitere Unterlagen können je nach Hilfeart notwendig sein.
Sie können uns telefonisch kontaktieren oder nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich besuchen. Die Beauftragung einer anderen Person ist möglich.
Eine telefonische Beantragung ist möglich.
Ein schriftlicher Antrag wird empfohlen.
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Zuständige Abteilung
Amt für Soziales und Jugend - Abteilung Beratung und Leistung - 50/3
Willi-Becker-Allee 8,
40227 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben E-Mail: fachstelle-arbeitsleben@duesseldorf.de Tel.: 0211 89-25788 Fax: 0211 89-29367
Weiterführende Informationen
Die dauerhafte Integration schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben ist das Ziel der Fachstelle.
Die Fachstelle berät und unterstützt
- erwerbstätige schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte,
- Betriebsräte, Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen,
- Arbeitgebende
Schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmende sowie deren Arbeitgebende können Zuschüsse aus Mitteln der Ausgleichsabgabe erhalten.
Folgende finanzielle Leistungen können bei der Fachstelle beantragt werden:
- Hilfen für die behinderungsgerechte Ausgestaltung von Arbeitsplätzen sowie für die Beschaffung von technischen Arbeitshilfen
- Hilfen für die Milderung von außergewöhnlichen Belastungen, die durch die Beschäftigung von schwerbehinderten und gleichgestellten Arbeitnehmenden entstehen (zum Beispiel durch den Einsatz von Gebärdensprach-Dolmetschenden)
- Hilfen für schwerbehinderte und gleichgestellte Beamte und Selbständige zum Erreichen des Arbeitsplatzes oder zur Ausstattung einer behinderungsgerechten Wohnung
- Hilfen für arbeitslose schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen als Darlehen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen Existenz
Ob und in welcher Höhe finanzielle Unterstützung bewilligt wird, ist von der Art der beantragten Hilfe abhängig. Die Zuständigkeit der Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben ist ebenfalls von der Hilfeart abhängig und richtet sich nach dem Ort des Arbeitsplatzes oder nach dem Wohnsitz.
Bearbeitungszeitraum:
Der Bearbeitungszeitraum ist vom Einzelfall abhängig.
Formulare:
Für jede beantragte Hilfe ist eine Kopie des Feststellungsbescheides und des Schwerbehindertenausweises (oder Gleichstellungsbescheides) erforderlich. Ebenfalls ist ein Nachweis über die Beschäftigung notwendig.
Falls eine ärztliche Stellungnahme oder Kostenvoranschläge für die beantragte Maßnahme vorhanden sind, können diese ebenfalls eingereicht werden. Weitere Unterlagen können je nach Hilfeart notwendig sein.
Sie können uns telefonisch kontaktieren oder nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich besuchen. Die Beauftragung einer anderen Person ist möglich.
Eine telefonische Beantragung ist möglich.
Ein schriftlicher Antrag wird empfohlen.
- Anerkannte Schwerbehinderung oder Gleichstellung
- Bestehendes Arbeitsverhältnis
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